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Online-Beteiligung: Fortschreibung der Lärmaktionsplanung 2018

Nach fünf Jahren wird der Schweriner Lärmaktionsplan von 2013 fortgeschrieben – bisherige Lärmschutzmaßnahmen werden überprüft und es wird erörtert, welche Maßnahmen noch umgesetzt werden müssen bzw. an welchen Stellen der

  • Veröffentlicht März 28, 2018
Das Stadthaus in Schwerin Foto: Schwerin-Lokal

Nach fünf Jahren wird der Schweriner Lärmaktionsplan von 2013 fortgeschrieben – bisherige Lärmschutzmaßnahmen werden überprüft und es wird erörtert, welche Maßnahmen noch umgesetzt werden müssen bzw. an welchen Stellen der alte Plan angepasst werden sollte. Dafür bedarf es der Mitwirkung aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ab Mittwoch, dem 28. März können von Straßen- und Schienenlärm Betroffene online unter www.schwerin.de/laermaktionsplanung Hinweise zu Lärmschwerpunkten geben und Lösungen vorschlagen. Darüber hinaus liegt das Formular auch in Papierform im BürgerBüro des Stadthauses aus. Bis zum 11. April haben Betroffene noch die Möglichkeit, sich zu beteiligen.

 

Hintergrund

Der Fokus der Lärmaktionsplanung liegt auf dem Straßenlärm. Dabei ist die Landeshauptstadt verpflichtet, alle Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet in der Planung zu berücksichtigen. Auf freiwilliger Basis werden, wie schon in 2013, einige weitere Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen zusätzlich betrachtet. Daneben fließen die Ergebnisse aus der aktuellen Lärmaktionsplanung Schiene (Bahnstrecke Wismar-Ludwigslust) mit in die Planung ein. Ein ebenso wichtiger Aspekt der Planung ist die Bestätigung der aktuell ausgewiesenen 14 ruhigen Gebiete. Diese sollen langfristig als ruhige und erholsame Orte für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten bleiben.

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