Beratung im Hauptausschuss:
Pachtzinserhöhung für Kleingärtner
Im Hauptausschuss der Stadtvertretung wurde über das Gutachten zur Pachtzinserhöhung diskutiert. Zahlreiche Mitglieder der Gartenfreunde besuchten den Tagesraum im Stadthaus.

Im gestrigen Hauptausschuss war der Tagungsraum der Stadtvertretung besonders gut besucht. Zahlreiche Mitglieder der Gartenfreunde nahmen an diesem Dienstagabend als Gäste am Ausschuss teil. Grund ist die Diskussion über die Pachtzinserhöhung für die Kleingärten in Schwerin.
Mehr Transparenz in Sachen Pachtzinserhöhung
In den bisherigen Ausschüssen wurde auf eine öffentliche Diskussion und eine Einbindung der betroffenen Kleingärtner verzichtet. Um jedoch diese Interessensvertretung sachgemäß einzustellen und eine öffentliche Diskussion zu ermöglichen, wurde zuerst diese Transparenz im Hauptausschuss besprochen. Nach Zustimmung der Fraktionen wurde nun im öffentlichen Teil über die Pachterhöhung für Kleingärtner diskutiert.
Pachterhöhung beruht auf rechtlicher Grundlage
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, den Pachtzins von bislang 12 Cent pro Quadratmeter auf 18,52 Cent zu erhöhen. Diese Änderung soll ab 2025 in Kraft treten und führt für einen durchschnittlichen Kleingarten mit 300 Quadratmetern zu einer jährlichen Mehrbelastung von 20 Euro. Stefan Schlick, der im Fachbereich Liegenschaften des Zentralen Gebäudemanagement tätig ist, legte das Gutachten und die Erklärungen der Pachtzinserhöhung dar. Die Verwaltung beruft sich dabei auf das Bundeskleingartengesetz, das die Kleingartenpacht auf maximal das Vierfache und damit den Höchstsatz der ortsüblichen Pacht im gewerblichen Obst- und Gemüseanbau festlegt. „Daran ist die Stadt gesetzlich gebunden”, so Stefan Schlick.
Kritik am Gutachten und der Stadtverwaltung
Beate Rudolf, Vorsitzende des Kreisverbandes der Gartenfreunde betonte: „Die geplante Pachterhöhung von 12 Cent auf 18 Cent pro Quadratmeter stellt eine Erhöhung von 50 Prozent dar. Eine solche Preissteigerung gibt es in keinem anderen Lebensbereich, der seit 2013 eine vergleichbare Erhöhung erfahren hat. Zudem betrifft die Erhöhung vor allem viele Kleingärtner, die sich am unteren Rand der Gesellschaft befinden und ohnehin finanziell eingeschränkt sind.” Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass das zugrunde liegende Gutachten und die verwendete Datengrundlage nicht ausreichend und nicht präzise genug sind. Im Gutachten wurde ein Vergleich mit Städten wie Rostock, Neubrandenburg und Parchim angestellt und es stellt sich die Frage, wie diese Zahlen auf Schwerin übertragbar sind. Ein weiterer Kritikpunkt im Ausschuss war die Kommunikation über die Pachterhöhung der Kleingärtner. „Wir haben erst durch die Medien über die Erhöhung erfahren”, so Beate Rudolf. Stefan Schlick hingegen betont, dass vorab eine E‑Mail über das Vorgehen an den Verband versendet wurde.
Überprüfung des Gutachtens
Nach der öffentlichen Diskussion wird die Stadtverwaltung das Gutachten nun nochmal prüfen und danach eine Entscheidung treffen. Fest steht jedoch, dass eine Erhöhung der Pachtzins für die Kleingärtner in Schwerin auf jeden Fall stattfinden wird – egal ob 15 oder 18 Cent.