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(KURS+) Parken Schwerin:
Wer an Ihrem Parkticket verdient

Fast 5.000 öffentliche Parkplätze und Millionen-Einnahmen: Wer verdient am Parken in Schwerin und warum sind einige private Parkhäuser deutlich günstiger als der öffentliche Straßenraum?

  • Veröffentlicht September 12, 2026
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Parken in Schwerin
Parken in Schw­erin kostet je nach Stan­dort unter­schiedlich viel. Während die Stadt mit Mil­lio­nen-Ein­nah­men plant, sind pri­vate Parkhäuser teil­weise deut­lich gün­stiger. Foto: Chris Loose

 


In Kürze:

  • Fast 5.000 öffentliche Stellplätze wer­den in Schw­erin bewirtschaftet – für 2025 sind rund 1,8 Mil­lio­nen Euro Parkge­bühren einge­plant.
  • Parkhäuser sind teil­weise deut­lich gün­stiger: Drei Stun­den kosten im öffentlichen Straßen­raum bis zu 7,50 Euro, in eini­gen Parkhäusern nur 3,50 Euro.
  • Parken bleibt poli­tisch umstrit­ten: Gebühren für Ehre­namtliche und das zonenüber­greifende Bewohn­er­parken beschäfti­gen jet­zt die Stadtvertre­tung.

Die Stadtvertre­tung  beschäftigt sich in ihrer Sitzung am 14. Sep­tem­ber mit mehreren Fra­gen rund um das Parken. Unter anderem liegt ein Antrag vor, der eine Ent­las­tung von Übungsleit­ern, Sportlern, Schied­srichtern und betreuen­den Eltern im Umfeld der Sport- und Kon­gresshalle von Parkge­bühren vor­sieht. Daneben wird über das zonenüber­greifende Bewohn­er­parken berat­en.

Hin­ter­grund des Antrags zur Sport- und Kon­gresshalle ist unter anderem die Park­si­t­u­a­tion am neuen Rad­sportzen­trum. Nach Angaben im Antrag sollen auf dem neu errichteten Park­platz Gebühren von 1,50 Euro je ange­fan­gener Stunde erhoben wer­den. Unter Beru­fung auf Angaben des Stadt­sport­bun­des wird von etwa 80 ehre­namtlichen Train­ern und Übungsleit­ern gesprochen, die dort tätig sind.

Die Ver­wal­tung ver­weist in ihrer Stel­lung­nahme auf eine bere­its vorge­se­hene Lösung. Auf den beste­hen­den und von der Lam­brechts­grund Betrieb­s­ge­sellschaft bewirtschafteten Flächen sollen etwa 50 Stellplätze für ehre­namtliche Train­er und Übungsleit­er reserviert wer­den. Diese Stellplätze liegen außer­halb der neuen kostenpflichti­gen Fläche. Die Ver­wal­tung emp­fiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen.

Rund 5.000 öffentliche Stellplätze werden bewirtschaftet

Im Schw­er­iner Haushalt­s­plan wird die Par­kraum­be­wirtschaf­tung unter dem Pro­dukt „54601 Parkein­rich­tun­gen“ geführt. Für 2025 wer­den dort 4.974 öffentliche, mit Parkschein­au­to­mat­en bewirtschaftete Stellplätze angegeben. Für diese Park­plätze sind Ein­nah­men von 1.812.100 Euro einge­plant.

Den Ein­nah­men ste­hen Aus­gaben gegenüber. Für Unter­hal­tung, Bewirtschaf­tung und ins­beson­dere die Kosten­er­stat­tung an die Nahverkehr Schw­erin GmbH sind entsprechende Haushaltsmit­tel vorge­se­hen. Ins­ge­samt ste­hen im Finanzhaushalt des Pro­duk­ts 54601 für 2025 Ein­zahlun­gen von rund 1,812 Mil­lio­nen Euro Auszahlun­gen von rund 389.000 Euro gegenüber. Der aus­gewiesene Sal­do beträgt damit rund 1,423 Mil­lio­nen Euro.

Dabei han­delt es sich um Haushalt­san­sätze. Die genan­nten 1,812 Mil­lio­nen Euro sind somit nicht mit bere­its tat­säch­lich erziel­ten Ein­nah­men des Jahres 2025 gle­ichzuset­zen.

Welche Rolle der Nahverkehr beim Parken spielt

Die Nahverkehr Schw­erin GmbH ist nicht auss­chließlich für Busse und Straßen­bah­nen zuständig. In den Beteili­gung­sun­ter­la­gen der Lan­deshaupt­stadt wird auch die Par­kraum­be­wirtschaf­tung als Teil des Unternehmensge­gen­stands genan­nt. Der NVS befind­et sich zu 99 Prozent im Eigen­tum der Stadtwerke Schw­erin GmbH und zu einem Prozent unmit­tel­bar im Eigen­tum der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin.

Die Beteili­gungs­berichte unter­schei­den zwis­chen der Ver­mi­etung betrieb­seigen­er Park­plätze durch den NVS und der Bewirtschaf­tung städtis­ch­er Park­flächen im Auf­trag der Lan­deshaupt­stadt. Betreiber beziehungsweise Bewirtschafter ein­er Park­fläche und Grund­stück­seigen­tümer müssen deshalb getren­nt betra­chtet wer­den.

Auf sein­er Inter­net­seite  führt der NVS derzeit die Park­plätze Meck­len­burgstraße, Alt­stadt, Haupt­bahn­hof, Jäger­weg, Stadthafen und Marstall auf. Zusät­zlich wird ein P+R‑Angebot an den Helios Kliniken genan­nt.

Für einzelne Stan­dorte veröf­fentlicht der NVS auch Stellplatz­zahlen. Für den Park­platz Alt­stadt wer­den beispiel­sweise 200 Pkw- und 20 Busstellplätze, für den Haupt­bahn­hof bis zu 200 Pkw-Stellplätze und für den Stadthafen 91 Pkw-Stellplätze angegeben.

Aus diesen Angaben lässt sich allerd­ings nicht für jede Fläche ableit­en, wem das jew­eilige Grund­stück gehört. Für unsere spätere Karte müssen Grund­stück­seigen­tum und Bewirtschaf­tung deshalb für jeden Stan­dort geson­dert geprüft wer­den.

Auch die städtischen Parkautomaten werden vom NVS bewirtschaftet

Nach Angaben der Lan­deshaupt­stadt gibt es in Schw­erin derzeit rund 143 Parkschein­au­to­mat­en. Diese wer­den von der Nahverkehr Schw­erin GmbH bewirtschaftet. Im Zusam­men­hang mit der Ein­führung der Par­kraum­be­wirtschaf­tung in der Werder­vorstadt wur­den 2026 sechs zusät­zliche Auto­mat­en aufgestellt. Die Stadt bez­if­ferte die Anschaf­fungs- und Auf­stel­lungskosten dafür auf ins­ge­samt rund 45.000 Euro.

Im Haushalt­s­plan find­en sich teil­weise andere Zahlen zum Auto­matenbe­stand. Dort wurde für 2025 mit 164 Parkschein­au­to­mat­en geplant. Bei ein­er Veröf­fentlichung müssen deshalb der jew­eilige Bezugszeit­punkt sowie die Unter­schei­dung zwis­chen Plan- und aktuellem Bestand genan­nt wer­den.

Parkgebühren wurden auch zur Finanzierung des Schülerverkehrs erhöht

Ein Zusam­men­hang zwis­chen Parkge­bühren und der Finanzierung ander­er Verkehrsange­bote ist für Schw­erin doku­men­tiert. Mit der Ein­führung der kosten­losen Nutzung von Bus und Bahn für Schü­lerin­nen und Schüler ab Klassen­stufe 7 im Jahr 2022 kalkulierte die Stadt mit jährlichen Kosten von etwa 800.000 Euro. Nach Angaben der Lan­deshaupt­stadt sollte die Finanzierung durch höhere Ein­nah­men aus Parkge­bühren erfol­gen.

Daraus lässt sich allerd­ings keine all­ge­meine oder dauer­hafte Zweck­bindung der Parkge­bühren für den Nahverkehr ableit­en. Belegt ist die Gegen­fi­nanzierung dieser konkreten Maß­nahme über zusät­zliche Parkge­bührenein­nah­men.

Entwicklung der Gebühren

2015 kostete das Parken in der dama­li­gen Zone 1, 1 Euro pro Stunde, in Zone 2 50 Cent pro Stunde. Die Ver­wal­tung schlug sein­erzeit eine Erhöhung auf 1,50 beziehungsweise 1 Euro vor. Als Gründe wur­den unter anderem die Steuerung des Park­drucks und die Ver­ringerung des Park­suchverkehrs genan­nt. Die Ver­wal­tung ver­wies damals zudem auf eine Ori­en­tierung an den Gebühren der Hans­es­tadt Wis­mar.

Nach der seit Juli 2024 gel­tenden Parkge­bühren­verord­nung wer­den inner­halb des soge­nan­nten inneren Rings 2,50 Euro je Stunde erhoben. Außer­halb des Rings beträgt die Gebühr 1,50 Euro je Stunde. An entsprechend aus­gewiese­nen Stan­dorten kann ein Tage­stick­et für 10 Euro ange­boten wer­den. Seit Jan­u­ar 2025 kostet ein Bewohn­er­parkausweis 120 Euro pro Jahr.

Damit erhöhte sich der nom­i­nale Stun­den­tarif der Zone 1 gegenüber 2015 von 1 auf 2,50 Euro. Das entspricht rech­ner­isch ein­er Steigerung um 150 Prozent. Für eine Bew­er­tung der realen Preisen­twick­lung müsste zusät­zlich die all­ge­meine Preisen­twick­lung in diesem Zeitraum berück­sichtigt wer­den.

Öffentlicher Straßenraum und Parkhäuser im Vergleich

Die Gebühren unter­schei­den sich je nach Stan­dort und Betreiber. Für einen öffentlichen Stellplatz inner­halb des inneren Rings wer­den 2,50 Euro pro Stunde erhoben. Im Parkhaus des Schloss­park-Cen­ters kosten die erste und die zweite Stunde jew­eils 1 Euro. Jede weit­ere Stunde kostet 1,50 Euro. Das Cen­ter gibt die Kapaz­ität mit 1.100 Stellplätzen an.

In der Marien­platz-Galerie gel­ten seit dem 31. August 2026 eben­falls 1 Euro für die erste und 1 Euro für die zweite Stunde. Für jede weit­ere ange­fan­gene Stunde wer­den 1,50 Euro berech­net Bei den Schw­er­iner Höfen kostet die erste Stunde 2 Euro, jede weit­ere Stunde 1,50 Euro. Für den Zeitraum zwis­chen 7 und 20 Uhr wird ein Tageshöch­st­be­trag von 8 Euro angegeben. Die Schw­er­iner Höfe nen­nen eine Kapaz­ität von 380 Stellplätzen.

Auf Grund­lage dieser veröf­fentlicht­en Tar­ife ergeben sich für drei Stun­den fol­gende Kosten: Standort1 Stunde3 Stun­denÖf­fentlich­er Straßen­raum, Zone 12,50 €7,50 €Schlosspark-Center1,00 €3,50 €Marienplatz-Galerie1,00 €3,50 €Schw­er­iner Höfe2,00 €5,00 €

Damit liegen die Kosten für drei Stun­den im öffentlichen Straßen­raum der Zone 1 nach den derzeit veröf­fentlicht­en Tar­ifen 4 Euro über Schloss­park-Cen­ter und Marien­platz-Galerie sowie 2,50 Euro über den Schw­er­iner Höfen.

Das ist eine reine Tar­ifge­genüber­stel­lung. Unter­schiede bei Lage, Öff­nungszeit­en, Höch­st­park­dauer oder Son­derkon­di­tio­nen müssen bei einem umfassenden Ver­gle­ich zusät­zlich berück­sichtigt wer­den.

Bewohnerparken bleibt Thema

Seit Jan­u­ar 2025 kostet der Bewohn­er­parkausweis 120 Euro jährlich. Gle­ichzeit­ig sind nach Angaben der Stadt auf­grund von Straßen­bau­maß­nah­men, Großpro­jek­ten sowie Bre­it­band- und Fer­n­wärmeaus­bau zeitweise Bewohn­er­stellplätze wegge­fall­en. Die Stadt hat deshalb in der Ver­gan­gen­heit das zonenüber­greifende Bewohn­er­parken ermöglicht.

Die Frak­tion Unab­hängige Bürger/FDP möchte diese Möglichkeit dauer­haft etablieren. Die Ver­wal­tung hält eine dauer­hafte Zusam­men­le­gung der Bewohn­er­park­zo­nen nach ihrer rechtlichen Bew­er­tung nicht für zuläs­sig. Sie ver­weist unter anderem auf Vor­gaben zur räum­lichen Aus­dehnung von Bewohn­er­park­bere­ichen und mögliche Auswirkun­gen auf den Park­suchverkehr.

Gle­ichzeit­ig geht die Ver­wal­tung auf­grund geplanter Bau­maß­nah­men davon aus, dass zeitlich begren­zte Aus­nah­men beim zonenüber­greifend­en Bewohn­er­parken voraus­sichtlich bis min­destens Ende 2029 erforder­lich sein wer­den.

Entwicklung der Einnahmen

Parkge­bühren sind bere­its seit mehreren Jahren Bestandteil der Schw­er­iner Haushalt­s­pla­nung. Im Haushaltssicherungskonzept wur­den für 2017/2018 rund 960.900 Euro Parkge­bühren und für 2019/2020 rund 1,11 Mil­lio­nen Euro ange­set­zt. In den Unter­la­gen wird zudem auf die ver­tragliche Beauf­tra­gung des NVS mit der Par­kraum­be­wirtschaf­tung ver­wiesen.

Für 2023 weist der Haushalt­s­plan tat­säch­liche Erträge aus öffentlichen Park­plätzen von rund 1,539 Mil­lio­nen Euro aus. Für 2025 sind rund 1,812 Mil­lio­nen Euro vorge­se­hen. Ein unmit­tel­bar­er Ver­gle­ich ist nur eingeschränkt möglich, weil dabei Ist-Ergeb­nisse und Haushalt­san­sätze unter­schiedlich­er Jahre gegenübergestellt wer­den.

Verwarn- und Bußgelder getrennt betrachten

Neben Parkge­bühren erzielt die Lan­deshaupt­stadt Ein­nah­men aus Ver­warn- und Bußgeldern. Nach Angaben der Stadt beliefen sich diese Ein­nah­men 2025 ins­ge­samt auf 3,4 Mil­lio­nen Euro, nach 2,87 Mil­lio­nen Euro im Vor­jahr. Diese Summe umfasst unter­schiedliche Ord­nungswidrigkeit­en und darf deshalb nicht als Ein­nahme aus Falsch­parken inter­pretiert oder zu den Parkge­bühren addiert wer­den.

Bei der Überwachung des ruhen­den Verkehrs wur­den 2025 ins­ge­samt 21.821 Ver­stöße fest­gestellt. Davon ent­fie­len nach Angaben der Stadt 5.664 Fälle auf Ver­stöße im Zusam­men­hang mit Parkschein­au­to­mat­en und 1.747 Fälle auf Fahrzeuge ohne erforder­lichen Bewohn­er­parkausweis.

Wem gehört der Schweriner Parkraum?

Wer in Schw­erin für einen Park­platz bezahlt, zahlt nicht automa­tisch an dieselbe Stelle. Neben den bewirtschafteten Stellplätzen im öffentlichen Straßen­raum gibt es Park­flächen der Nahverkehr Schw­erin GmbH sowie Parkhäuser und Stellplätze pri­vater Betreiber. Der NVS nimmt dabei eine dop­pelte Rolle ein: Nach den Beteili­gung­sun­ter­la­gen ver­mi­etet das kom­mu­nale Unternehmen eigene beziehungsweise betrieb­seigene Park­plätze und bewirtschaftet zugle­ich im Auf­trag der Lan­deshaupt­stadt öffentliche Park­flächen.

Zu den vom NVS ange­bote­nen Stan­dorten gehören unter anderem die Park­plätze Alt­stadt, Haupt­bahn­hof, Jäger­weg, Stadthafen, Meck­len­burgstraße und Marstall. Davon zu unter­schei­den sind die knapp 5.000 öffentlichen Stellplätze, die im städtis­chen Haushalt unter dem Pro­dukt „Parkein­rich­tun­gen“ geführt wer­den. Auch dort übern­immt der NVS Auf­gaben der Bewirtschaf­tung, die Ein­nah­men aus den Parkge­bühren wer­den jedoch im städtis­chen Haushalt aus­gewiesen.

Daneben ste­hen pri­vate Ange­bote. Zu den größten gehören das Schloss­park-Cen­ter mit 1.100 Stellplätzen sowie die Parkhäuser der Marien­platz-Galerie und der Schw­er­iner Höfe. Ihre Tar­ife wer­den nicht durch die städtis­che Parkge­bühren­verord­nung bes­timmt. Deshalb kön­nen sich unmit­tel­bar benach­barte Park­möglichkeit­en preis­lich deut­lich unter­schei­den.

Für eine voll­ständi­ge Zuord­nung müsste bei den einzel­nen Stan­dorten zusät­zlich zwis­chen Grund­stück­seigen­tümer und Betreiber unter­schieden wer­den. Aus der Tat­sache, dass der NVS einen Park­platz betreibt oder ver­mi­etet, lässt sich nicht in jedem Fall ableit­en, dass ihm auch das betr­e­f­fende Grund­stück gehört.

Fazit

Damit bleibt das The­ma Parken auch poli­tisch aktuell. In der Stadtvertre­tung am 14. Sep­tem­ber ste­hen sowohl die Parkge­bühren im Umfeld der Sport- und Kon­gresshalle als auch das zonenüber­greifende Bewohn­er­parken auf der Tage­sor­d­nung. Während für ehre­namtliche Train­er und Übungsleit­er bere­its reservierte Stellplätze als Alter­na­tive zur Gebühren­be­freiung vorge­se­hen sind, rech­net die Ver­wal­tung beim Bewohn­er­parken auf­grund anste­hen­der Bau­maß­nah­men noch bis min­destens Ende 2029 mit zeitweisen Aus­nah­meregelun­gen. Damit wer­den Fra­gen zur Nutzung und Bewirtschaf­tung des vorhan­de­nen Par­kraums die Stadt­poli­tik voraus­sichtlich auch in den kom­menden Jahren beschäfti­gen.