(KURS+) Parken Schwerin:
Wer an Ihrem Parkticket verdient
Fast 5.000 öffentliche Parkplätze und Millionen-Einnahmen: Wer verdient am Parken in Schwerin und warum sind einige private Parkhäuser deutlich günstiger als der öffentliche Straßenraum?

In Kürze:
- Fast 5.000 öffentliche Stellplätze werden in Schwerin bewirtschaftet – für 2025 sind rund 1,8 Millionen Euro Parkgebühren eingeplant.
- Parkhäuser sind teilweise deutlich günstiger: Drei Stunden kosten im öffentlichen Straßenraum bis zu 7,50 Euro, in einigen Parkhäusern nur 3,50 Euro.
- Parken bleibt politisch umstritten: Gebühren für Ehrenamtliche und das zonenübergreifende Bewohnerparken beschäftigen jetzt die Stadtvertretung.
Die Stadtvertretung beschäftigt sich in ihrer Sitzung am 14. September mit mehreren Fragen rund um das Parken. Unter anderem liegt ein Antrag vor, der eine Entlastung von Übungsleitern, Sportlern, Schiedsrichtern und betreuenden Eltern im Umfeld der Sport- und Kongresshalle von Parkgebühren vorsieht. Daneben wird über das zonenübergreifende Bewohnerparken beraten.
Hintergrund des Antrags zur Sport- und Kongresshalle ist unter anderem die Parksituation am neuen Radsportzentrum. Nach Angaben im Antrag sollen auf dem neu errichteten Parkplatz Gebühren von 1,50 Euro je angefangener Stunde erhoben werden. Unter Berufung auf Angaben des Stadtsportbundes wird von etwa 80 ehrenamtlichen Trainern und Übungsleitern gesprochen, die dort tätig sind.
Die Verwaltung verweist in ihrer Stellungnahme auf eine bereits vorgesehene Lösung. Auf den bestehenden und von der Lambrechtsgrund Betriebsgesellschaft bewirtschafteten Flächen sollen etwa 50 Stellplätze für ehrenamtliche Trainer und Übungsleiter reserviert werden. Diese Stellplätze liegen außerhalb der neuen kostenpflichtigen Fläche. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen.
Rund 5.000 öffentliche Stellplätze werden bewirtschaftet
Im Schweriner Haushaltsplan wird die Parkraumbewirtschaftung unter dem Produkt „54601 Parkeinrichtungen“ geführt. Für 2025 werden dort 4.974 öffentliche, mit Parkscheinautomaten bewirtschaftete Stellplätze angegeben. Für diese Parkplätze sind Einnahmen von 1.812.100 Euro eingeplant.
Den Einnahmen stehen Ausgaben gegenüber. Für Unterhaltung, Bewirtschaftung und insbesondere die Kostenerstattung an die Nahverkehr Schwerin GmbH sind entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen. Insgesamt stehen im Finanzhaushalt des Produkts 54601 für 2025 Einzahlungen von rund 1,812 Millionen Euro Auszahlungen von rund 389.000 Euro gegenüber. Der ausgewiesene Saldo beträgt damit rund 1,423 Millionen Euro.
Dabei handelt es sich um Haushaltsansätze. Die genannten 1,812 Millionen Euro sind somit nicht mit bereits tatsächlich erzielten Einnahmen des Jahres 2025 gleichzusetzen.
Welche Rolle der Nahverkehr beim Parken spielt
Die Nahverkehr Schwerin GmbH ist nicht ausschließlich für Busse und Straßenbahnen zuständig. In den Beteiligungsunterlagen der Landeshauptstadt wird auch die Parkraumbewirtschaftung als Teil des Unternehmensgegenstands genannt. Der NVS befindet sich zu 99 Prozent im Eigentum der Stadtwerke Schwerin GmbH und zu einem Prozent unmittelbar im Eigentum der Landeshauptstadt Schwerin.
Die Beteiligungsberichte unterscheiden zwischen der Vermietung betriebseigener Parkplätze durch den NVS und der Bewirtschaftung städtischer Parkflächen im Auftrag der Landeshauptstadt. Betreiber beziehungsweise Bewirtschafter einer Parkfläche und Grundstückseigentümer müssen deshalb getrennt betrachtet werden.
Auf seiner Internetseite führt der NVS derzeit die Parkplätze Mecklenburgstraße, Altstadt, Hauptbahnhof, Jägerweg, Stadthafen und Marstall auf. Zusätzlich wird ein P+R‑Angebot an den Helios Kliniken genannt.
Für einzelne Standorte veröffentlicht der NVS auch Stellplatzzahlen. Für den Parkplatz Altstadt werden beispielsweise 200 Pkw- und 20 Busstellplätze, für den Hauptbahnhof bis zu 200 Pkw-Stellplätze und für den Stadthafen 91 Pkw-Stellplätze angegeben.
Aus diesen Angaben lässt sich allerdings nicht für jede Fläche ableiten, wem das jeweilige Grundstück gehört. Für unsere spätere Karte müssen Grundstückseigentum und Bewirtschaftung deshalb für jeden Standort gesondert geprüft werden.
Auch die städtischen Parkautomaten werden vom NVS bewirtschaftet
Nach Angaben der Landeshauptstadt gibt es in Schwerin derzeit rund 143 Parkscheinautomaten. Diese werden von der Nahverkehr Schwerin GmbH bewirtschaftet. Im Zusammenhang mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Werdervorstadt wurden 2026 sechs zusätzliche Automaten aufgestellt. Die Stadt bezifferte die Anschaffungs- und Aufstellungskosten dafür auf insgesamt rund 45.000 Euro.
Im Haushaltsplan finden sich teilweise andere Zahlen zum Automatenbestand. Dort wurde für 2025 mit 164 Parkscheinautomaten geplant. Bei einer Veröffentlichung müssen deshalb der jeweilige Bezugszeitpunkt sowie die Unterscheidung zwischen Plan- und aktuellem Bestand genannt werden.
Parkgebühren wurden auch zur Finanzierung des Schülerverkehrs erhöht
Ein Zusammenhang zwischen Parkgebühren und der Finanzierung anderer Verkehrsangebote ist für Schwerin dokumentiert. Mit der Einführung der kostenlosen Nutzung von Bus und Bahn für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 im Jahr 2022 kalkulierte die Stadt mit jährlichen Kosten von etwa 800.000 Euro. Nach Angaben der Landeshauptstadt sollte die Finanzierung durch höhere Einnahmen aus Parkgebühren erfolgen.
Daraus lässt sich allerdings keine allgemeine oder dauerhafte Zweckbindung der Parkgebühren für den Nahverkehr ableiten. Belegt ist die Gegenfinanzierung dieser konkreten Maßnahme über zusätzliche Parkgebühreneinnahmen.
Entwicklung der Gebühren
2015 kostete das Parken in der damaligen Zone 1, 1 Euro pro Stunde, in Zone 2 50 Cent pro Stunde. Die Verwaltung schlug seinerzeit eine Erhöhung auf 1,50 beziehungsweise 1 Euro vor. Als Gründe wurden unter anderem die Steuerung des Parkdrucks und die Verringerung des Parksuchverkehrs genannt. Die Verwaltung verwies damals zudem auf eine Orientierung an den Gebühren der Hansestadt Wismar.
Nach der seit Juli 2024 geltenden Parkgebührenverordnung werden innerhalb des sogenannten inneren Rings 2,50 Euro je Stunde erhoben. Außerhalb des Rings beträgt die Gebühr 1,50 Euro je Stunde. An entsprechend ausgewiesenen Standorten kann ein Tagesticket für 10 Euro angeboten werden. Seit Januar 2025 kostet ein Bewohnerparkausweis 120 Euro pro Jahr.
Damit erhöhte sich der nominale Stundentarif der Zone 1 gegenüber 2015 von 1 auf 2,50 Euro. Das entspricht rechnerisch einer Steigerung um 150 Prozent. Für eine Bewertung der realen Preisentwicklung müsste zusätzlich die allgemeine Preisentwicklung in diesem Zeitraum berücksichtigt werden.
Öffentlicher Straßenraum und Parkhäuser im Vergleich
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Standort und Betreiber. Für einen öffentlichen Stellplatz innerhalb des inneren Rings werden 2,50 Euro pro Stunde erhoben. Im Parkhaus des Schlosspark-Centers kosten die erste und die zweite Stunde jeweils 1 Euro. Jede weitere Stunde kostet 1,50 Euro. Das Center gibt die Kapazität mit 1.100 Stellplätzen an.
In der Marienplatz-Galerie gelten seit dem 31. August 2026 ebenfalls 1 Euro für die erste und 1 Euro für die zweite Stunde. Für jede weitere angefangene Stunde werden 1,50 Euro berechnet Bei den Schweriner Höfen kostet die erste Stunde 2 Euro, jede weitere Stunde 1,50 Euro. Für den Zeitraum zwischen 7 und 20 Uhr wird ein Tageshöchstbetrag von 8 Euro angegeben. Die Schweriner Höfe nennen eine Kapazität von 380 Stellplätzen.
Auf Grundlage dieser veröffentlichten Tarife ergeben sich für drei Stunden folgende Kosten: Standort1 Stunde3 StundenÖffentlicher Straßenraum, Zone 12,50 €7,50 €Schlosspark-Center1,00 €3,50 €Marienplatz-Galerie1,00 €3,50 €Schweriner Höfe2,00 €5,00 €
Damit liegen die Kosten für drei Stunden im öffentlichen Straßenraum der Zone 1 nach den derzeit veröffentlichten Tarifen 4 Euro über Schlosspark-Center und Marienplatz-Galerie sowie 2,50 Euro über den Schweriner Höfen.
Das ist eine reine Tarifgegenüberstellung. Unterschiede bei Lage, Öffnungszeiten, Höchstparkdauer oder Sonderkonditionen müssen bei einem umfassenden Vergleich zusätzlich berücksichtigt werden.
Bewohnerparken bleibt Thema
Seit Januar 2025 kostet der Bewohnerparkausweis 120 Euro jährlich. Gleichzeitig sind nach Angaben der Stadt aufgrund von Straßenbaumaßnahmen, Großprojekten sowie Breitband- und Fernwärmeausbau zeitweise Bewohnerstellplätze weggefallen. Die Stadt hat deshalb in der Vergangenheit das zonenübergreifende Bewohnerparken ermöglicht.
Die Fraktion Unabhängige Bürger/FDP möchte diese Möglichkeit dauerhaft etablieren. Die Verwaltung hält eine dauerhafte Zusammenlegung der Bewohnerparkzonen nach ihrer rechtlichen Bewertung nicht für zulässig. Sie verweist unter anderem auf Vorgaben zur räumlichen Ausdehnung von Bewohnerparkbereichen und mögliche Auswirkungen auf den Parksuchverkehr.
Gleichzeitig geht die Verwaltung aufgrund geplanter Baumaßnahmen davon aus, dass zeitlich begrenzte Ausnahmen beim zonenübergreifenden Bewohnerparken voraussichtlich bis mindestens Ende 2029 erforderlich sein werden.
Entwicklung der Einnahmen
Parkgebühren sind bereits seit mehreren Jahren Bestandteil der Schweriner Haushaltsplanung. Im Haushaltssicherungskonzept wurden für 2017/2018 rund 960.900 Euro Parkgebühren und für 2019/2020 rund 1,11 Millionen Euro angesetzt. In den Unterlagen wird zudem auf die vertragliche Beauftragung des NVS mit der Parkraumbewirtschaftung verwiesen.
Für 2023 weist der Haushaltsplan tatsächliche Erträge aus öffentlichen Parkplätzen von rund 1,539 Millionen Euro aus. Für 2025 sind rund 1,812 Millionen Euro vorgesehen. Ein unmittelbarer Vergleich ist nur eingeschränkt möglich, weil dabei Ist-Ergebnisse und Haushaltsansätze unterschiedlicher Jahre gegenübergestellt werden.
Verwarn- und Bußgelder getrennt betrachten
Neben Parkgebühren erzielt die Landeshauptstadt Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern. Nach Angaben der Stadt beliefen sich diese Einnahmen 2025 insgesamt auf 3,4 Millionen Euro, nach 2,87 Millionen Euro im Vorjahr. Diese Summe umfasst unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten und darf deshalb nicht als Einnahme aus Falschparken interpretiert oder zu den Parkgebühren addiert werden.
Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden 2025 insgesamt 21.821 Verstöße festgestellt. Davon entfielen nach Angaben der Stadt 5.664 Fälle auf Verstöße im Zusammenhang mit Parkscheinautomaten und 1.747 Fälle auf Fahrzeuge ohne erforderlichen Bewohnerparkausweis.
Wem gehört der Schweriner Parkraum?
Wer in Schwerin für einen Parkplatz bezahlt, zahlt nicht automatisch an dieselbe Stelle. Neben den bewirtschafteten Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum gibt es Parkflächen der Nahverkehr Schwerin GmbH sowie Parkhäuser und Stellplätze privater Betreiber. Der NVS nimmt dabei eine doppelte Rolle ein: Nach den Beteiligungsunterlagen vermietet das kommunale Unternehmen eigene beziehungsweise betriebseigene Parkplätze und bewirtschaftet zugleich im Auftrag der Landeshauptstadt öffentliche Parkflächen.
Zu den vom NVS angebotenen Standorten gehören unter anderem die Parkplätze Altstadt, Hauptbahnhof, Jägerweg, Stadthafen, Mecklenburgstraße und Marstall. Davon zu unterscheiden sind die knapp 5.000 öffentlichen Stellplätze, die im städtischen Haushalt unter dem Produkt „Parkeinrichtungen“ geführt werden. Auch dort übernimmt der NVS Aufgaben der Bewirtschaftung, die Einnahmen aus den Parkgebühren werden jedoch im städtischen Haushalt ausgewiesen.
Daneben stehen private Angebote. Zu den größten gehören das Schlosspark-Center mit 1.100 Stellplätzen sowie die Parkhäuser der Marienplatz-Galerie und der Schweriner Höfe. Ihre Tarife werden nicht durch die städtische Parkgebührenverordnung bestimmt. Deshalb können sich unmittelbar benachbarte Parkmöglichkeiten preislich deutlich unterscheiden.
Für eine vollständige Zuordnung müsste bei den einzelnen Standorten zusätzlich zwischen Grundstückseigentümer und Betreiber unterschieden werden. Aus der Tatsache, dass der NVS einen Parkplatz betreibt oder vermietet, lässt sich nicht in jedem Fall ableiten, dass ihm auch das betreffende Grundstück gehört.
Fazit
Damit bleibt das Thema Parken auch politisch aktuell. In der Stadtvertretung am 14. September stehen sowohl die Parkgebühren im Umfeld der Sport- und Kongresshalle als auch das zonenübergreifende Bewohnerparken auf der Tagesordnung. Während für ehrenamtliche Trainer und Übungsleiter bereits reservierte Stellplätze als Alternative zur Gebührenbefreiung vorgesehen sind, rechnet die Verwaltung beim Bewohnerparken aufgrund anstehender Baumaßnahmen noch bis mindestens Ende 2029 mit zeitweisen Ausnahmeregelungen. Damit werden Fragen zur Nutzung und Bewirtschaftung des vorhandenen Parkraums die Stadtpolitik voraussichtlich auch in den kommenden Jahren beschäftigen.





