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Nach Gerichtsentscheidung zum Lambrechtsgrund:
Parkplätze für kommende Veranstaltungen gesichert

Gerichtsstreit um Parkplatz: Stadt legt Beschwerde ein, um Event-Parkplätze zu sichern.

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  • Veröffentlicht Dezember 5, 2024
Radsportzentrum Schwerin
Die Bauar­beit­en haben begonnen. So soll die Rad­sporthalle ein­mal ausse­hen. Grafik: HTG Inge­nieur­büro für Bauwe­sen

 

Wie die Stadtver­wal­tung mit­teilt, hat die Stadt Maß­nah­men ergrif­f­en, um den Besuch­ern der Sport- und Kon­gresshalle auch während der Bauar­beit­en an der neuen Rad­sporthalle aus­re­ichende Park­möglichkeit­en zu bieten. Das Ein Behelf­s­park­platz wurde am Sta­dion Lam­brechts­grund ein­gerichtet, um die umliegen­den Straßen, ins­beson­dere die Von-Flo­tow-Straße, vom erhöht­en Verkehrsaufkom­men zu ent­las­ten und die Anwohn­er vor zusät­zlichem Lärm und Verkehr zu schützen.

Gericht hat gegen Stadt entscheiden

Trotz der Bemühun­gen der Stadt hat das Ver­wal­tungs­gericht Schw­erin mit einem Beschluss vom 22. Novem­ber Ein­schränkun­gen für die Verkehrs­führung zum Behelf­s­park­platz erlassen. Nach dieser Entschei­dung darf der Verkehr nicht durch den östlichen Teil der Von-Flo­tow-Straße geleit­et wer­den. Die Stadt hat jedoch Anfang Dezem­ber gegen diesen Beschluss Beschw­erde ein­gelegt, wodurch die Umset­zung der gerichtlichen Anord­nung vor­erst aus­ge­set­zt ist.

Das Gericht kri­tisierte, dass die Stadt die Ein­hal­tung der Lär­m­gren­zw­erte, die im Rah­men der Tech­nis­chen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vorgeschrieben sind, nicht aus­re­ichend doku­men­tiert habe. Die Stadtver­wal­tung hat daraufhin zuge­sagt, die notwendi­gen Nach­weise schnell­st­möglich nachzure­ichen, um die rechtlichen Anforderun­gen zu erfüllen. Es wurde jedoch von­seit­en des Gerichts bestätigt, dass von der Nutzung des Park­platzes selb­st keine unzu­mut­baren Beläs­ti­gun­gen für die Anwohn­er aus­ge­hen.

Stadtverwaltung bemüht sich um dauerhafte Lösung

Diese vor­läu­fige Sicherung der Park­möglichkeit­en ist beson­ders wichtig, da sie die Durch­führung von Großver­anstal­tun­gen ermöglicht, ohne die Leben­squal­ität der Anwohn­er erhe­blich zu beein­trächti­gen. Die Stadt arbeit­et weit­er­hin daran, die Bedenken des Gerichts auszuräu­men und eine dauer­hafte Lösung zu find­en, die sowohl den Bedürfnis­sen der Ver­anstal­tungs­gäste als auch dem Schutz der Anwohn­er gerecht wird. In der Zwis­chen­zeit bleibt die Park­si­t­u­a­tion für die kom­menden Ver­anstal­tun­gen sta­bil, was einen rei­bungslosen Ablauf dieser Events gewährleis­tet.