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Innenstadt:
Anwohner fordern mehr Ruhe am Schlachtermarkt – so reagiert die Stadt

71 Menschen unterstützen eine Petition zum Schlachtermarkt. Die Stadt hat die Reinigung ausgeweitet. Eine Aktionsgruppe schlägt darüber hinaus ein Präventionskonzept für den Platz und den Markt vor.

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  • Veröffentlicht September 28, 2026
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Am Schw­er­iner Schlachter­markt bekla­gen Anwohn­er nächtlichen Lärm, Müll und Sachbeschädi­gun­gen. Foto: Ste­fan Rochow

 

 


In Kürze:

  • 71 Men­schen unter­stützen eine Peti­tion gegen Lärm, Müll und Sachbeschädi­gun­gen am Schlachter­markt.
  • Die Stadt hat die Reini­gung aus­geweit­et, die Toi­let­ten länger geöffnet und ver­weist auf Kon­trollen durch Ord­nungs­di­enst und Polizei.
  • Für weit­erge­hende Maß­nah­men will die Ver­wal­tung Störun­gen zunächst genauer doku­men­tieren.

 

Die Lage am Schw­er­iner Schlachter­markt beschäftigt am Dien­stag den Haup­tauss­chuss. Anlass ist eine Peti­tion von Anwohn­ern, die über nächtlichen Lärm, Müll und Sachbeschädi­gun­gen kla­gen. Sie fordern die Stadt und die Ord­nungskräfte auf, stärk­er einzu­greifen. Die Ver­wal­tung hat dazu eine Stel­lung­nahme vorgelegt. Sie ver­weist auf zusät­zliche Reini­gung und beste­hende Kon­trollen, will für weit­erge­hende Maß­nah­men aber zunächst genauer erfassen, was auf dem Platz geschieht.

71 Men­schen unter­stützen die Peti­tion. Die Ver­fass­er schildern, dass abends und nachts Grup­pen auf dem Schlachter­markt zusam­menkä­men und Flaschen, Zigaret­tenkip­pen und anderen Müll hin­ter­ließen. Scher­ben ließen sich aus ihrer Sicht auch durch die tägliche Reini­gung nicht voll­ständig beseit­i­gen. Beson­ders für Kinder am Brun­nen sehen die Anwohn­er darin eine Ver­let­zungs­ge­fahr.

Die Peti­tion nen­nt außer­dem Graf­fi­ti an Papierkör­ben und wieder­holte Schä­den am Ochsen­brun­nen. Auch in den Sitzbere­ichen eines Restau­rants „Schnitzel­haus” entste­he zusät­zlich­er Reini­gungs- und Reparat­u­raufwand, heisst es in der Peti­tion. Die Ruh­estörun­gen dauerten nach Darstel­lung der Ver­fass­er häu­fig bis weit nach Mit­ter­nacht. Ihre Beschw­er­den bei Polizei und Ord­nungsamt hät­ten bis­lang keine aus­re­ichende Verbesserung gebracht.

Der Schlachter­markt ist zugle­ich Wohnort und öffentlich­er Platz im Zen­trum der Stadt. Genau daraus entste­ht der Kon­flikt: Die Anwohn­er wollen nachts Ruhe und tagsüber einen sauberen Platz. Andere Men­schen nutzen ihn als Tre­ff­punkt, zum Aus­ge­hen oder auf dem Weg durch die Innen­stadt. Die Ver­wal­tung erken­nt die Beschw­er­den an, betont aber, dass sie zwis­chen erlaubter Nutzung und konkreten Ver­stößen unter­schei­den muss.

Was die Stadt am Schlachtermarkt bereits geändert hat

Die Stadt hat nach eige­nen Angaben den Reini­gungsrhyth­mus am Schlachter­markt und auf dem benach­barten Alt­städtis­chen Markt erhöht. Außer­dem wur­den die Öff­nungszeit­en der öffentlichen Toi­let­ten am Schlachter­markt ver­längert. Damit reagiert sie auf die Beschw­er­den über Müll und Verun­reini­gun­gen. Wie häu­fig die bei­den Plätze nun gere­inigt wer­den und welchen Unter­schied die Änderung bis­lang macht, geht aus der Stel­lung­nahme nicht her­vor.

Daneben kon­trol­lieren der Kom­mu­nale Ord­nungs­di­enst und die Polizei den Schlachter­markt laut Ver­wal­tung regelmäßig. Die Ein­sätze wür­den an die jew­eilige Lage angepasst. Stellen die Kräfte Ver­stöße fest und kön­nen sie Ver­ant­wortliche ermit­teln, sollen sie ein­schre­it­en. Die Stadt räumt zugle­ich ein, dass sich nicht jede Störung ein­er bes­timmten Per­son zuord­nen lässt.

Mit dem Schlachter­markt und dem Alt­städtis­chen Markt befasst sich zudem eine gemein­same Arbeits­gruppe. Dort wer­den nach Angaben der Stadt Erken­nt­nisse von Ord­nungs­be­hörde, Polizei, Immis­sion­ss­chutz und Jugend­hil­fe sowie Beobach­tun­gen bei Ort­ster­mi­nen zusam­menge­tra­gen. Die Beteiligten berat­en über mögliche Schritte. Der Fach­di­enst Jugend soll dabei auch vor­beu­gende Ange­bote ein­brin­gen und junge Men­schen vor Ort erre­ichen.

Die Ver­wal­tung sieht darin bere­its eine Antwort auf die Forderung der Peti­tion nach mehr Ver­ant­wor­tung der Stadt. Ob die Anwohn­er die bish­eri­gen Maß­nah­men als aus­re­ichend empfind­en, lässt sich aus den Unter­la­gen nicht ent­nehmen. Ihr Anliegen geht jeden­falls weit­er: Sie ver­lan­gen Schritte, die nächtliche Ruh­estörun­gen, Sachbeschädi­gun­gen und Van­dal­is­mus been­den.

ASK schlägt Präventionskonzept vor

Einen eige­nen Vorschlag hat die Aktion­s­gruppe Stadt und Kul­turschutz, kurz ASK, einge­bracht. Sie möchte den Schlachter­markt und den Alt­städtis­chen Markt gemein­sam betra­cht­en: Wer sich nachts in der Innen­stadt aufhält, bewegt sich nicht zwin­gend nur auf einem der bei­den Plätze. Die ASK schlägt deshalb ein Präven­tion­skonzept für den gesamten Bere­ich vor.

Nach dem Vorschlag sollen Polizei, Ord­nungs­di­enst und Straßen­sozialar­beit gemein­sam unter­suchen, an welchen Orten und zu welchen Zeit­en Kon­flik­te auftreten. Zur Diskus­sion ste­hen außer­dem bessere Beleuch­tung, Street­work und ein Nacht­team für Abende, an denen beson­ders viele Men­schen unter­wegs sind. Street­work bedeutet, dass Sozialar­beit­er junge Men­schen direkt an ihren Tre­ff­punk­ten ansprechen und Unter­stützung anbi­eten.

 


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Auf Videoüberwachung set­zt der Vorschlag der ASK aus­drück­lich nicht. Der Ansatz verbindet Kon­trollen mit vor­beu­gen­der Arbeit und Verän­derun­gen vor Ort. Ob und welche Teile davon umge­set­zt wer­den, ist offen. Die Stel­lung­nahme der Ver­wal­tung zur Peti­tion enthält dazu keine Entschei­dung.

Zwis­chen dem Vorschlag der ASK und der Hal­tung der Ver­wal­tung gibt es einen gemein­samen Punkt: Bei­de sehen Bedarf, die Lage auf den Plätzen genauer zu unter­suchen. Während die ASK dafür bere­its mögliche Schritte nen­nt, will die Stadt zunächst eine belast­bare Grund­lage für die Bew­er­tung weit­erge­hen­der Maß­nah­men schaf­fen.

Warum der Aufenthalt auf dem Platz erlaubt bleibt

Bei möglichen Ver­boten ver­weist die Stadt auf die rechtliche Einord­nung des Schlachter­mark­tes als Mis­chge­bi­et. Dort sind Woh­nun­gen eben­so zuläs­sig wie Gewerbe und Gas­tronomie, solange diese das Wohnen nicht wesentlich stören. Der Platz dient außer­dem Besuch­ern, Ver­anstal­tun­gen und dem all­ge­meinen Aufen­thalt. Er ist damit kein reines Wohnge­bi­et, in dem jede abendliche Nutzung schon für sich genom­men unzuläs­sig wäre.

Die Ver­wal­tung macht deshalb eine klare Unter­schei­dung: Dass Jugendliche oder junge Erwach­sene auf dem Schlachter­markt zusam­menkom­men, ist allein noch kein Ver­stoß. Bei erhe­blichen Ruh­estörun­gen, Sachbeschädi­gun­gen oder Straftat­en muss dage­gen einge­grif­f­en wer­den – unab­hängig vom Alter der Beteiligten. Entschei­dend ist also das konkrete Ver­hal­ten, nicht die bloße Anwe­sen­heit ein­er Gruppe.

Für die Anwohn­er bedeutet diese Unter­schei­dung allerd­ings noch keine ruhigere Nacht. Sie beschreiben wiederkehrende Belas­tun­gen, die nach ihrer Darstel­lung seit rund zwei Jahren anhal­ten. Die Stadt wiederum muss Maß­nah­men wie Platzver­weise auf fest­gestellte Störun­gen stützen und ihre Ver­hält­nis­mäßigkeit prüfen. Ihre Stel­lung­nahme zeigt damit auch, warum Beschw­er­den und tat­säch­liche Fest­stel­lun­gen vor Ort für die näch­sten Schritte wichtig sind.

Die Ver­wal­tung ver­weist in diesem Zusam­men­hang auf andere Städte, in denen über Aufen­thaltsver­bote oder Zugangs­beschränkun­gen gestrit­ten wird. Solche Beispiele ließen sich wegen ander­er örtlich­er und rechtlich­er Voraus­set­zun­gen nicht ein­fach auf Schw­erin über­tra­gen. Welche Maß­nahme am Schlachter­markt geeignet wäre, müsse anhand der Sit­u­a­tion dort beurteilt wer­den.

Für weitere Maßnahmen fehlen der Stadt genaue Daten

Nach Auf­fas­sung der Ver­wal­tung braucht es zunächst ein belast­bares Bild der Störun­gen. Fest­ge­hal­ten wer­den müsse, zu welchen Zeit­en und wie häu­fig es laut werde, welch­es Ver­hal­ten dafür ver­ant­wortlich sei und wie sich die betr­e­f­fend­en Grup­pen zusam­menset­zten. Auch andere mögliche Lär­mquellen wie Gas­tronomie, Ver­anstal­tun­gen oder Verkehr müssten ein­be­zo­gen wer­den. Erst dann könne die Stadt prüfen, ob stärkere Ein­griffe gerecht­fer­tigt sind.

Damit bleibt vor­erst offen, welche zusät­zlichen Maß­nah­men aus der Peti­tion fol­gen kön­nten. Die Stadt kündigt an, Kon­trollen und die Zusam­me­nar­beit der beteiligten Stellen fortzuführen. Bei Bedarf sollen Ein­sätze ver­stärkt und ihre Wirkung über­prüft wer­den. Einen Zeit­plan für die Erhe­bung des genaueren Lage­bildes nen­nt die Stel­lung­nahme nicht.

Eine voll­ständi­ge und sofor­tige Beendi­gung aller Ruh­estörun­gen, Schä­den und Straftat­en kann die Ver­wal­tung nach eige­nen Angaben nicht zusagen. Ihr Ziel sei es, die Inter­essen der Bewohn­er zu schützen und den Schlachter­markt zugle­ich als öffentlichen Platz zu erhal­ten. Nun befasst sich der Haup­tauss­chuss mit der Peti­tion. Die Sitzung am Dien­stag begin­nt laut Tage­sor­d­nung um 18 Uhr im Stadthaus am Pack­hof.