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Pflege und Beruf unter den Hut bringen

Menschen, die die Pflege eines Angehörigen übernehmen, müssen sich zeitlich neu organisieren. Um den Beruf nicht ganz aufzugeben, gibt es Möglichkeiten.  Wofür stehen die Begriffe Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung, Gleitzeit, Teilzeit oder

  • Veröffentlicht März 3, 2014

SoziusMenschen, die die Pflege eines Angehörigen übernehmen, müssen sich zeitlich neu organisieren. Um den Beruf nicht ganz aufzugeben, gibt es Möglichkeiten.

 Wofür stehen die Begriffe Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung, Gleitzeit, Teilzeit oder Telearbeit konkret? Haben Arbeitnehmer in jedem Fall gesetzlichen Anspruch darauf? Das Familienpflegezeitgesetz sieht für Pflegende verschiedene Rechte vor, um die Arbeitszeit zu reduzieren und so Beruf und Pflege zu vereinbaren. Holger Niehs, Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Ludwigslust, wird auf die verschiedenen Arbeitszeitmodelle eingehen und Fragen beantworten.

Die Veranstaltung wird am 05. März im Schleswig-Holstein-Haus stattfinden und beginnt um 17 Uhr. Im Anschluss wird zur Gesprächsrunde eingeladen. Anmeldungen sind nicht erforderlich. Nachfragen zur Veranstaltung können zudem gern an das >>Zentrum Demenz<< unter der Telefonnummer (0385) 52133818 gestellt werden.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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