Teure Pflegeplätze:
Pflegeheim in MV kostet erstmals mehr als 3.000 Euro Eigenanteil im Monat
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz in MV steigen weiter. Im ersten Jahr werden inzwischen mehr als 3000 Euro Eigenanteil fällig. Der Ersatzkassenverband fordert Konsequenzen.

Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim steigen in Mecklenburg-Vorpommern weiter deutlich. Erstmals müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts durchschnittlich mehr als 3000 Euro pro Monat aus eigener Tasche bezahlen. Nach einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) liegt die monatliche Eigenbeteiligung bei 3032 Euro. Das sind zehn Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Für Betroffene und ihre Familien bedeutet die Entwicklung eine immer größere finanzielle Belastung.
„Für die Pflegebedürftigen stellt diese Entwicklung eine wachsende Herausforderung dar“, sagt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. Gute Pflege und faire Löhne für Pflegekräfte seien richtig und notwendig. Es könne aber nicht sein, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dadurch zunehmend finanziell überfordert würden.
So teuer ist ein Pflegeheimplatz in MV
Wie hoch der Eigenanteil ausfällt, hängt auch davon ab, wie lange ein Pflegebedürftiger bereits in einer stationären Einrichtung lebt. Die Pflegekassen beteiligen sich seit 2022 mit Zuschüssen, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Im ersten Jahr müssen Heimbewohner in Mecklenburg-Vorpommern derzeit durchschnittlich 3032 Euro monatlich selbst bezahlen. Im zweiten Jahr sind es 2721 Euro, im dritten Jahr 2307 Euro. Erst ab dem vierten Jahr sinkt die durchschnittliche Belastung auf 1790 Euro im Monat.
Die Zuschüsse der Pflegekassen bremsen den Kostenanstieg zwar ab. Stoppen konnten sie ihn bislang jedoch nicht. Ein Grund für die steigenden Eigenanteile sind nach Angaben des Ersatzkassenverbands die höheren Personalkosten in der Pflege. Gleichzeitig müssen Bewohner von Pflegeheimen neben den pflegebedingten Kosten auch für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen.
Vdek fordert Nachbesserungen bei Pflegereform
Die neuen Zahlen werden zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, an dem die Bundesregierung eine größere Reform der Sozialen Pflegeversicherung vorbereitet. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz soll noch im Juli das Bundeskabinett passieren. Der Gesetzentwurf enthält aus Sicht des vdek zwar wichtige Ansätze. Dazu gehören eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und eine regelmäßige Erhöhung der Leistungsbeträge ab dem Jahr 2028.
Bei der finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen und einer gerechteren Finanzierung bleibe der Entwurf jedoch hinter den Erwartungen zurück, kritisiert der Verband. „Der vom Bund vorgelegte Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz verteilt die Lasten allerdings weiterhin zu einseitig“, sagt Straub. Pflegebedürftige und Beitragszahlende würden zusätzlich belastet, während sich Bund und Länder finanziell stark zurückhielten.
Der vdek fordert deshalb Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Land könnte Pflegebedürftige um 519 Euro im Monat entlasten
Ein zentraler Kritikpunkt des Verbands sind die Investitions- und Ausbildungskosten. Diese sollten nach Auffassung des vdek stärker von den Ländern übernommen werden. Allein die Übernahme der Investitionskosten durch das Land würde Bewohner von Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit um durchschnittlich 371 Euro pro Monat entlasten.
Würden zusätzlich die Ausbildungskosten übernommen, könnte die monatliche Belastung nach Berechnungen des Verbands sogar um insgesamt 519 Euro sinken. Die Ausbildungskosten liegen derzeit bei durchschnittlich 148 Euro pro Monat. Für viele Betroffene bleibt der Umzug in ein Pflegeheim dennoch ein erhebliches finanzielles Risiko. Reichen Einkommen, Rente und Vermögen nicht aus, sind Pflegebedürftige unter Umständen auf staatliche Unterstützung durch die sogenannte Hilfe zur Pflege angewiesen.
Der vdek fordert deshalb ein stärkeres finanzielles Engagement von Bund und Ländern. Die steigenden Eigenanteile seien ein deutlicher Beleg dafür, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung grundlegend reformiert werden müsse.




