In der Nacht zum 31. Oktober 2024 drangen bislang unbekannte Täter in Schwerin in zwei Imbissbetriebe ein. Dabei nutzten sie jeweils gekippte Fenster, um sich Zugang zu den Räumlichkeiten in der Werderstraße zu verschaffen. Nach Angaben der Polizei erlangten die Täter in einem der Fälle lediglich Münzgeld, während im anderen Fall kein Bargeld entwendet wurde.
Die Polizei hat an beiden Tatorten umfassende Spurensicherungen durchgeführt und wertet diese nun im Rahmen der Ermittlungen wegen Diebstahls im besonders schweren Fall aus.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass gekippte Fenster als offene Fenster betrachtet werden müssen und Einbrechern den Zugang erleichtern. Bürgerinnen und Bürger werden daher aufgefordert, Fenster und Türen bei Abwesenheit vollständig zu schließen, um sich vor Einbrüchen zu schützen.
Zur Prävention bietet die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle umfassende Informationen und Tipps zur Reduzierung des Einbruchsrisikos an. Interessierte können sich telefonisch unter 0385/5180-3056 oder per E-Mail an kripoberatung.schwerin@polizei.mv-regierung.de melden.