Sa, 13. Juni 2026
Close

Haftbefehl am Markt vollstreckt:
Polizeibeamter bei Einsatz verletzt

Bei einem Polizeieinsatz in Schwerin sind zwei Beamte verletzt worden. Anlass war die Vollstreckung eines Haftbefehls.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht Mai 11, 2026
Blaulicht als Sympolbild für Polizei
Blaulicht eines Polizeiau­tos. Foto: Max auf Pix­abay

 

Bei einem Polizeiein­satz in der Innen­stadt von Schw­erin sind in der Nacht zum Fre­itag zwei Polizeibeamte leicht ver­let­zt wor­den. Hin­ter­grund war die Voll­streck­ung eines Haft­be­fehls gegen einen 32-jähri­gen Mann.

Nach Angaben der Polizei trafen Ein­satzkräfte den tune­sis­chen Staat­sange­höri­gen gegen 2.30 Uhr am Markt an. Als die Beamten den beste­hen­den Haft­be­fehl voll­streck­en woll­ten, soll der Mann Wider­stand gegen die Maß­nah­men geleis­tet haben.

Lebensgefährtin greift Beamte an

Während der Fes­t­nahme soll die 38-jährige Lebens­ge­fährtin des Mannes mehrfach in den Ein­satz einge­grif­f­en und Polizeibeamte ange­grif­f­en haben. Nach Polizeiangaben erlitt ein Beamter dabei unter anderem einen Schlag ins Gesicht.

Um die Sit­u­a­tion unter Kon­trolle zu brin­gen, set­zte eine hinzuge­zo­gene Polizeibeamtin Reizstoff ein. Die Frau wurde anschließend durch den Ret­tungs­di­enst medi­zinisch ver­sorgt. Zudem ord­neten die Behör­den eine Blut­probe­nent­nahme an.

Im Ver­lauf des Ein­satzes soll sich außer­dem ein deutsch­er Staat­sange­höriger wieder­holt störend ver­hal­ten und die Maß­nah­men gefilmt haben. Nach­dem er einem aus­ge­sproch­enen Platzver­weis nicht nachgekom­men sei, nah­men Polizeibeamte ihn in Gewahrsam.

Ermittlungen wegen veröffentlichtem Video

Ein Video des Ein­satzes wurde später in sozialen Net­zw­erken veröf­fentlicht und ist nun eben­falls Gegen­stand der Ermit­tlun­gen. Die Polizei prüft unter anderem den Ver­dacht der Ver­let­zung des höch­st­per­sön­lichen Lebens­bere­ichs durch Bil­dauf­nah­men sowie mögliche Ver­stöße gegen das Kun­sturhe­berge­setz.

Die bei­den ver­let­zten Polizeibeamten kon­nten ihren Dienst nach dem Vor­fall wieder aufnehmen.