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Podcast: Man müsste mal…
Proteste für Demokratie mit Forderung nach Parteienprüfung

In Schwerin wird regelmäßig für die Prüfung extremistischer Parteien demonstriert. Ziel ist ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht.

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  • Veröffentlicht April 27, 2026

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Sie haben nur eine Forderung. Da sind sich Janine Rudolph und Sebas­t­ian Hüller mit wenig­stens 100.000 Men­schen in Deutsch­land einig. Und für diese Forderung gehen sie auf die Straße. „Dafür demon­stri­eren wir jeden Monat am zweit­en Sam­stag in den Haupt­städten der Bun­deslän­der, also auch in Schw­erin“, sagt Janine Rudolph.

„Wir sind jet­zt wirk­lich mal für etwas und nicht wie bei anderen Gele­gen­heit­en gegen etwas“, meint Sebas­t­ian Hüller und zitiert die zen­trale und einzige Forderung der Prüf-Kam­pagne: „Alle Parteien, die vom Ver­fas­sungss­chutz als recht­sex­tremer Ver­dachts­fall oder gesichert recht­sex­trem eingestuft wer­den, sollen durch das Bun­desver­fas­sungs­gericht über­prüft wer­den. Das ist alles.“

Dies ist der Plan: Die Unter­stützer der Forderung demon­stri­eren in allen 16 Lan­deshaupt­städten so lange, bis der Bun­desrat beim Bun­desver­fas­sungs­gericht die Über­prü­fung aller vom Ver­fas­sungss­chutz als recht­sex­tremer Ver­dachts­fall oder gesichert recht­sex­trem eingestuften Parteien beantragt hat. Der Antrag zur Prü­fung soll über die Bun­deslän­der durch den Bun­desrat auf den Weg gebracht wer­den.

Schleswig- Hol­stein, Ham­burg, Bre­men und Berlin haben in den Län­der­par­la­menten bere­its entsprechende Beschlüsse gefasst. Die vier Bun­deslän­der brin­gen 14 der erforder­lichen 35 Stim­men zusam­men. 

Es gibt drei Akteure in Deutsch­land, die beim Bun­desver­fas­sungs­gericht beantra­gen kön­nen, dass eine Partei auf ihre Ver­fas­sungsmäßigkeit über­prüft wird: Bun­destag, Bun­desregierung und Bun­desrat. Die Aktiv­en um Nico Sem­srott, den ehe­ma­li­gen Abge­ord­neten des Europa­parla­ments, sehen den Weg über den Bun­desrat als die beste Möglichkeit, eine Mehrheit für den Antrag zu erre­ichen.

Die Län­derkam­mer ist dazu verpflichtet, sich für den Schutz der Demokratie (Art. 20 Grundge­setz) aktiv einzuset­zen. Der Bun­desrat selb­st ist Teil der Mitwirk­enden in der Geset­zge­bung und somit auch mitver­ant­wortlich für die Ein­hal­tung dieser (Art. 21 GG).

„Mit unseren Demon­stra­tio­nen set­zen wir uns dafür ein, dass der Bun­desrat die ihm aufer­legten Pflicht­en auch aus­führen soll – ins­beson­dere den Schutz des Rechtsstaats vor poli­tis­chen Organ­i­sa­tio­nen, die ihm schaden wollen“, so Janine und Sebas­t­ian übere­in­stim­mend. „Prüf heute, schütz mor­gen. Es geht um unsere Demokratie.“

Wie die Sache hier im Bun­des­land so läuft, wer wann wofür unter­wegs ist, was son­st noch so geprüft in Deutsch­land wird und warum die Forderung nicht auch link­sex­treme Parteien ein­schließt, das erläutern und Janine und Sebas­t­ian in dieser Folge des Pod­cast „Man müsste mal …“ mit Andreas Lußky und Claus Oellerk­ing.