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Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ zu Recht im Verfassungsschutzbericht

  Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Antrag der Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob die Punkband ´Feine Sahne Fischfilet´ im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt und

  • Veröffentlicht Mai 15, 2014
Bandmitglieder der Punkband präsentieren sich mit Maske auf Facebook
Bandmitglieder der Punkband präsentieren sich mit Sturmmaske auf Facebook  (Quelle: Facebookauftritt der Band)

 

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Antrag der Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob die Punkband ´Feine Sahne Fischfilet´ im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt und dem Linksextremismus zugeordnet werden darf.

 

Diese Frage wurde bereits für den Verfassungsschutzbericht 2011 durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern dahingehend entschieden, dass die dortige Darstellung der Band im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen steht.

 

„Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts, in dem meine Einschätzung geteilt wird, dass die Gruppe ´Feine Sahne Fischfilet´ linksextremistische Bestrebungen verfolgt und somit zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2011 genannt wurde und durch die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin sehen wir unsin der Bewertung der Punkband bestätigt“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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