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Räuberische Erpressung mit Schreckschusspistole

Bere­its am 18.06.14 gegen 04.00 Uhr bedro­hte ein polizeibekan­nter 23-jähriger Schw­er­iner einen eben­falls aus Schw­erin stam­menden 20-jähri­gen im Stadt­teil Kreb­s­för­den mit einem pis­tolenähn­lichen Gegen­stand und forderte die Her­aus­gabe von Bargeld. Dieser schlug daraufhin reflexar­tig

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  • Veröffentlicht Juni 19, 2014
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Blaulicht (1)Bere­its am 18.06.14 gegen 04.00 Uhr bedro­hte ein polizeibekan­nter 23-jähriger Schw­er­iner einen eben­falls aus Schw­erin stam­menden 20-jähri­gen im Stadt­teil Kreb­s­för­den mit einem pis­tolenähn­lichen Gegen­stand und forderte die Her­aus­gabe von Bargeld. Dieser schlug daraufhin reflexar­tig nach der Waffe und flüchtete. Die Tat kon­nte durch zwei Zeu­gen beobachtet wer­den.

 

Die einge­set­zten Polizeibeamten stell­ten den alko­holisierten Täter in unmit­tel­bar­er Tatort­nähe und nah­men ihn vor­läu­fig fest. Der Tat war ein Stre­it der bei­den Beteiligten über ein Handy-Mes­sen­ger­pro­gramm voraus­ge­gan­gen. Der mut­maßliche Täter belei­digte hier schon den Geschädigten mas­siv und forderte ihn let­z­tendlich auf zum Park­platz eines Einkauf­s­mark­tes in der Ben­no-Völkn­er-Straße zu kom­men um das auf ´andere Art und Weise´ zu klären. Hier kam es dann gegen 04.00 Uhr zur Tathand­lung.

 

Nach der Fes­t­nahme kon­nte auch die Tat­waffe durch die Polizei. sichergestellt wer­den. Hier­bei han­delt es sich um eine Schreckschusspis­tole. Nach Prü­fung der Berech­ti­gung zum Führen der Waffe wurde fest­gestellt, dass der 23-jährige hier­für keine Erlaub­nis hat. Gegen den Mann ist ein Strafver­fahren wegen des Ver­dacht­es der Räu­berischen Erpres­sung, der Belei­dung und des Ver­stoßes gegen das Waf­fenge­set­zt ein­geleit­et wor­den.