Tödlicher Raser-Unfall in Lankow:
Staatsanwaltschaft klagt wegen fahrlässiger Tötung – Familie fordert Mordanklage
Ein Ex-Polizist raste mit 140 km/h durch eine 30er-Zone in Schwerin – eine Frau starb. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Angehörige fordern mehr.

Mehr als ein Jahr nach dem tödlichen Verkehrsunfall in Schwerin-Lankow hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen ehemaligen Polizisten erhoben. Darüber berichtete zuerst die „Ostsee-Zeitung”. Dem heute 70-jährigen Mann wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Vorwurf: Er soll im Februar 2024 mit seinem hochmotorisierten Mercedes mit rund 140 Stundenkilometern durch eine Tempo-30-Zone gerast sein. Beim Überholen eines Kleinwagens kam es zum Unfall – die 64-jährige Fahrerin starb noch im Rettungswagen.
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Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung – ein Vorwurf, der laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Angehörige des Opfers reagierten enttäuscht. Sie hatten auf eine Anklage wegen Mordes gehofft.
Anwalt der Familie kritisiert Entscheidung scharf
„Wer mit über 100 km/h schneller fährt als erlaubt, nimmt billigend den Tod anderer in Kauf“, sagt Rechtsanwalt Ullrich Knye, der die Familie des Opfers vertritt. Er verweist auf ähnliche Fälle wie das Berliner „Ku’damm-Raser“-Urteil, in dem eine Verurteilung wegen Mordes erfolgte. Laut DEKRA-Gutachten lag die Geschwindigkeit des Unfallfahrzeugs zwischen 130 und 150 km/h.
Besonders bitter für die Angehörigen: Ein medizinisches Gutachten, das fast ein Jahr nach dem Unfall auftauchte, könnte den Fahrer entlasten. Die Staatsanwaltschaft verweist auf Persönlichkeitsrechte und macht keine weiteren Angaben. Bekannt ist nur, dass eine Krankheit eine Rolle gespielt haben soll.
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Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte ein Kamerateam des Fernsehsenders Vox, das zum Unfallzeitpunkt vor Ort war. Die bekannte Notärztin „Doc Caro“ versuchte noch, das Leben der Frau zu retten – vergeblich.
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Politische Debatte um Strafverfolgung von Rasern
Auch in der Landespolitik schlägt der Fall Wellen. Der CDU-Landtagsabgeordnete Sebastian Ehlers stellte Ende Mai eine Kleine Anfrage zur Dauer und Behandlung des Verfahrens. In der Anfrage will Ehlers wissen, warum das Verfahren über 14 Monate nach dem Unfall noch nicht abgeschlossen ist und warum kein Mordvorwurf erhoben wurde.
Zudem fragt er, wie viele Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern wegen tödlicher Verkehrsunfälle mit Anklage nach § 211 (Mord) geführt wurden – und wie lange vergleichbare Verfahren in der Regel dauern. Auch die Frage, ob ein Sonderdezernat für solche Fälle zuständig ist, bleibt offen. Eine Antwort der Landesregierung steht derzeit noch aus.
Ob der nun angeklagte Ex-Polizist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen muss, ist derzeit offen. Der Fall dürfte vor Gericht weiter hohe Wellen schlagen – nicht nur wegen der tragischen Umstände, sondern auch wegen der Diskussion um angemessene Strafen für tödliche Raserei im Straßenverkehr.