Gewalt vorbeugen statt reagieren:
Rat für Kriminalitätsvorbeugung fördert Projekte in Schwerin
Der Kommunale Rat für Kriminalitätsvorbeugung unterstützt 2026 erneut Präventionsprojekte in Schwerin. Anträge können bis zum 25. März eingereicht werden.

Der Kommunaler Rat für Kriminalitätsvorbeugung fördert auch im Jahr 2026 wieder Projekte zur Gewalt- und Konfliktprävention in der Landeshauptstadt. Möglich wird dies durch Fördermittel des Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern.
Unterstützt werden Vorhaben, die präventiv wirken, Konflikte im öffentlichen Raum vermeiden helfen und das Gemeinschaftsgefühl stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt erneut auf Projekten, die sich mit der Nutzung öffentlicher Räume befassen und dort zu mehr Sicherheit und gegenseitiger Rücksichtnahme beitragen.
Initiativen, Vereine, Träger und Einrichtungen, die zwischen Mai und Dezember 2026 ein entsprechendes Projekt in Schwerin umsetzen möchten, können bis spätestens 25. März 2026 einen Förderantrag einreichen. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1.500 Euro pro Projekt.
Die Anträge sind an die Fachstelle Chancengleichheit – Kommunaler Rat für Kriminalitätsvorbeugung, Am Packhof 2–6 in Schwerin zu richten oder per E‑Mail einzureichen. Das notwendige Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadt Schwerin im Bereich der Fachstelle Chancengleichheit zum Download bereit.Der Kommunaler Rat für Kriminalitätsvorbeugung fördert auch im Jahr 2026 wieder Projekte zur Gewalt- und Konfliktprävention in der Landeshauptstadt. Möglich wird dies durch Fördermittel des Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zu 1.500 Euro je Projekt
Unterstützt werden Vorhaben, die präventiv wirken, Konflikte im öffentlichen Raum vermeiden helfen und das Gemeinschaftsgefühl stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt erneut auf Projekten, die sich mit der Nutzung öffentlicher Räume befassen und dort zu mehr Sicherheit und gegenseitiger Rücksichtnahme beitragen.
Initiativen, Vereine, Träger und Einrichtungen, die zwischen Mai und Dezember 2026 ein entsprechendes Projekt in Schwerin umsetzen möchten, können bis spätestens 25. März 2026 einen Förderantrag einreichen. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1.500 Euro pro Projekt.
Die Anträge sind an die Fachstelle Chancengleichheit – Kommunaler Rat für Kriminalitätsvorbeugung, Am Packhof 2–6 in Schwerin zu richten oder per E‑Mail einzureichen. Das notwendige Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadt Schwerin im Bereich der Fachstelle Chancengleichheit zum Download bereit.



