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Gewalt vorbeugen statt reagieren:
Rat für Kriminalitätsvorbeugung fördert Projekte in Schwerin

Der Kommunale Rat für Kriminalitätsvorbeugung unterstützt 2026 erneut Präventionsprojekte in Schwerin. Anträge können bis zum 25. März eingereicht werden.

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  • Veröffentlicht Februar 2, 2026
Die Landeshauptstadt will das Stadthaus kaufen, um Miete zu sparen, Foto: maxpress
Foto: max­press

 

Der Kom­mu­naler Rat für Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung fördert auch im Jahr 2026 wieder Pro­jek­te zur Gewalt- und Kon­flik­t­präven­tion in der Lan­deshaupt­stadt. Möglich wird dies durch För­der­mit­tel des Lan­desrat für Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung Meck­len­burg-Vor­pom­mern.

Unter­stützt wer­den Vorhaben, die präven­tiv wirken, Kon­flik­te im öffentlichen Raum ver­mei­den helfen und das Gemein­schafts­ge­fühl stärken. Ein beson­der­er Schw­er­punkt liegt erneut auf Pro­jek­ten, die sich mit der Nutzung öffentlich­er Räume befassen und dort zu mehr Sicher­heit und gegen­seit­iger Rück­sicht­nahme beitra­gen.

Ini­tia­tiv­en, Vere­ine, Träger und Ein­rich­tun­gen, die zwis­chen Mai und Dezem­ber 2026 ein entsprechen­des Pro­jekt in Schw­erin umset­zen möcht­en, kön­nen bis spätestens 25. März 2026 einen Förder­antrag ein­re­ichen. Die max­i­male Förder­höhe beträgt bis zu 1.500 Euro pro Pro­jekt.

Die Anträge sind an die Fach­stelle Chan­cen­gle­ich­heit – Kom­mu­naler Rat für Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung, Am Pack­hof 2–6 in Schw­erin zu richt­en oder per E‑Mail einzure­ichen. Das notwendi­ge Antrags­for­mu­lar ste­ht auf der Inter­net­seite der Stadt Schw­erin im Bere­ich der Fach­stelle Chan­cen­gle­ich­heit zum Down­load bereit.Der Kom­mu­naler Rat für Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung fördert auch im Jahr 2026 wieder Pro­jek­te zur Gewalt- und Kon­flik­t­präven­tion in der Lan­deshaupt­stadt. Möglich wird dies durch För­der­mit­tel des Lan­desrat für Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung Meck­len­burg-Vor­pom­mern.

 

Bis zu 1.500 Euro je Projekt

Unter­stützt wer­den Vorhaben, die präven­tiv wirken, Kon­flik­te im öffentlichen Raum ver­mei­den helfen und das Gemein­schafts­ge­fühl stärken. Ein beson­der­er Schw­er­punkt liegt erneut auf Pro­jek­ten, die sich mit der Nutzung öffentlich­er Räume befassen und dort zu mehr Sicher­heit und gegen­seit­iger Rück­sicht­nahme beitra­gen.

Ini­tia­tiv­en, Vere­ine, Träger und Ein­rich­tun­gen, die zwis­chen Mai und Dezem­ber 2026 ein entsprechen­des Pro­jekt in Schw­erin umset­zen möcht­en, kön­nen bis spätestens 25. März 2026 einen Förder­antrag ein­re­ichen. Die max­i­male Förder­höhe beträgt bis zu 1.500 Euro pro Pro­jekt.

Die Anträge sind an die Fach­stelle Chan­cen­gle­ich­heit – Kom­mu­naler Rat für Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung, Am Pack­hof 2–6 in Schw­erin zu richt­en oder per E‑Mail einzure­ichen. Das notwendi­ge Antrags­for­mu­lar ste­ht auf der Inter­net­seite der Stadt Schw­erin im Bere­ich der Fach­stelle Chan­cen­gle­ich­heit zum Down­load bere­it.