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Kleine Geräte können Leben retten:
Rauchwarnmelder sind verpflichtend

Laut Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sind Rauchwarnmelder in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben.

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  • Veröffentlicht Oktober 30, 2024

Die Sicher­heit der Mieter ste­ht an ober­ster Stelle. Laut Lan­des­bauord­nung Meck­len­burg-Vor­pom­mern sind Rauch­warn­melder in Woh­nun­gen geset­zlich vorgeschrieben. Als Ver­mi­eter ist die WGS verpflichtet, die Wohn­räume entsprechend auszus­tat­ten und die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Die einge­set­zten funkbasierten Melder gewährleis­ten zuver­läs­si­gen Schutz: Sie erken­nen Bran­drauch frühzeitig – oft ist näm­lich der Rauch und nicht das Feuer die tödliche Gefahr. Die WGS weist darauf hin, dass die Ter­mine für den Ein­bau der Warn­melder unbe­d­ingt wahrzunehmen sind. Mieter und Woh­nungs­ge­sellschaft tra­gen somit gemein­sam die Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit in den Woh­nun­gen.

Wichtige Fakten zu Rauchmeldern:

Ret­tende Früh­war­nung: Rauch­melder kön­nen Leben ret­ten, denn sie erken­nen bere­its geringe Men­gen Rauch und alarmieren Bewohn­er durch ein lautes Sig­nal. Dies ist entschei­dend, da im Schlaf der Geruchssinn aus­geschal­tet ist und eine Rauchvergif­tung oft schneller ein­tritt als das eigentliche Feuer.

Geset­zliche Vorschriften: In allen Bun­deslän­dern sind Rauch­melder mit­tler­weile Pflicht in Woh­nun­gen. Dabei vari­iert der Umfang der Vorschriften je nach Bun­des­land: In Meck­len­burg-Vor­pom­mern müssen sie in allen Schlafräu­men, Kinderz­im­mern sowie Fluren, die als Fluchtwege dienen, instal­liert sein.

Funkbasierte Rauch­melder: Die WGS set­zt auf funkver­net­zte Rauch­melder. Diese Tech­nolo­gie ermöglicht, dass alle ver­net­zten Geräte gle­ichzeit­ig Alarm schla­gen. Dadurch sind Bewohn­er schnell informiert, auch wenn der Brand in einem anderen Raum oder auf ein­er anderen Etage aus­bricht.

Wartungsin­ter­valle: Rauch­melder müssen regelmäßig gewartet wer­den, um ihre Funk­tion­al­ität sicherzustellen. Ver­mi­eter oder beauf­tragte Dien­stleis­ter übernehmen in den meis­ten Fällen die Wartung und Kon­trolle. Die Bat­terielebens­dauer mod­ern­er Geräte reicht oft für bis zu 10 Jahre und ist fest ver­baut, was den Wartungsaufwand reduziert.

Sta­tis­tik zur Wirk­samkeit: Laut dem Forum Bran­drauch­präven­tion kon­nten durch den flächen­deck­enden Ein­bau von Rauch­meldern bere­its zahlre­iche Men­schen­leben gerettet wer­den. Sta­tis­tiken zeigen, dass das Risiko, bei einem Brand zu ster­ben, in Woh­nun­gen mit Rauch­meldern um mehr als 50 % gesenkt wer­den kann.

Tipps zur Nutzung: Um Fehlalarme zu ver­mei­den, soll­ten Rauch­melder nicht in Räu­men instal­liert wer­den, in denen viel Dampf oder Staub entste­ht, wie etwa in Küchen oder Badez­im­mern. Für diese Bere­iche gibt es spezielle Rauch­warn­melder-Typen, die weniger anfäl­lig für Fehlalarme sind.

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