Streit um Stadthaus bleibt:
Rechtsaufsicht bremst Immobilienpläne der Stadt Schwerin
Der geplante Kauf des Schweriner Stadthauses ist vorerst gestoppt. Trotz genehmigten Haushalts 2026 untersagte das Innenministerium den Erwerb wegen Zweifeln an der Wirtschaftlichkeit.

Der geplante Kauf des Schweriner Stadthauses am Packhof liegt vorerst auf Eis. Zwar hat das Innenministerium den städtischen Haushalt für 2026 frühzeitig genehmigt, untersagte jedoch den Erwerb der bislang gemieteten Immobilie. Begründet wurde dies mit einer nicht ausreichend nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Wie Bernd Nottebaum, amtierender Rathauschef und erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters, im Hauptausschuss berichtete, sei die Stadtverwaltung von der Entscheidung überrascht worden. Die Rathausspitze hatte den Kauf des Gebäudekomplexes Am Packhof 2–6 damit begründet, dass ein Erwerb samt Sanierung für rund 42 Millionen Euro langfristig günstiger sei als eine Verlängerung des Mietvertrags, der Ende 2027 ausläuft.
Nach Angaben Nottebaums führt die Stadt derzeit intensive Gespräche mit der Rechtsaufsicht. Ziel sei es, die beanstandete Wirtschaftlichkeitsrechnung nachzubessern und dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern bis Ende März oder Anfang April eine überarbeitete Lösung vorzulegen.
Nachtragshaushalt für Schulneubau geplant
Gespräche mit der Rechtsaufsicht laufen weiterUnabhängig davon soll die Stadtvertretung im März über einen Nachtragshaushalt für 2026 beraten. Dieser ist notwendig, um den Neubau des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums Gesundheit und Sozialwesen in Zippendorf abzusichern. Für das bislang teuerste Schulbauprojekt der Stadt soll ein Generalübernehmervertrag abgeschlossen werden. Dafür fehlt im aktuellen Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung von mindestens 110 Millionen Euro, die mit dem Nachtragshaushalt geschaffen werden soll. Auch dieser Beschluss bedarf anschließend der Zustimmung der Rechtsaufsicht.
Die finanzielle Lage der Landeshauptstadt bleibt angespannt. Zwar droht weiterhin ein Haushaltsdefizit in zweistelliger Millionenhöhe, zuletzt gab es jedoch positive Signale. Entgegen früherer Prognosen schloss Schwerin das Haushaltsjahr 2025 mit einem Überschuss von rund drei Millionen Euro ab. Dadurch kann die Stadt erneut mit Konsolidierungshilfen des Landes rechnen.
Zusätzlichen finanziellen Spielraum verschafft das Sondervermögen des Bundes. Aus dem sogenannten MV-Plan erhält Schwerin in den kommenden zehn Jahren insgesamt 43,1 Millionen Euro. Die Mittel sind für Investitionen in Schulen, Verkehrsinfrastruktur und weitere öffentliche Einrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung will im März Vorschläge zur Verwendung der Gelder in die politischen Gremien einbringen.




