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Streit um Stadthaus bleibt:
Rechtsaufsicht bremst Immobilienpläne der Stadt Schwerin

Der geplante Kauf des Schweriner Stadthauses ist vorerst gestoppt. Trotz genehmigten Haushalts 2026 untersagte das Innenministerium den Erwerb wegen Zweifeln an der Wirtschaftlichkeit.

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  • Veröffentlicht Februar 13, 2026
Der Haushalt 2026 ist genehmigt, doch Zweifel an der Wirtschaftlichkeit bleiben. Foto: maxpress
Der Haushalt 2026 ist genehmigt, doch Zweifel an der Wirtschaftlichkeit bleiben. Foto: max­press

 

Der geplante Kauf des Schw­er­iner Stadthaus­es am Pack­hof liegt vor­erst auf Eis. Zwar hat das Innen­min­is­teri­um den städtis­chen Haushalt für 2026 frühzeit­ig genehmigt, unter­sagte jedoch den Erwerb der bis­lang gemieteten Immo­bilie. Begrün­det wurde dies mit ein­er nicht aus­re­ichend nachvol­lziehbaren Wirtschaftlichkeit­srech­nung.

Wie Bernd Not­te­baum, amtieren­der Rathauschef und erster Stel­lvertreter des Ober­bürg­er­meis­ters, im Haup­tauss­chuss berichtete, sei die Stadtver­wal­tung von der Entschei­dung über­rascht wor­den. Die Rathausspitze hat­te den Kauf des Gebäudekom­plex­es Am Pack­hof 2–6 damit begrün­det, dass ein Erwerb samt Sanierung für rund 42 Mil­lio­nen Euro langfristig gün­stiger sei als eine Ver­längerung des Mietver­trags, der Ende 2027 aus­läuft.

Nach Angaben Not­te­baums führt die Stadt derzeit inten­sive Gespräche mit der Recht­sauf­sicht. Ziel sei es, die bean­standete Wirtschaftlichkeit­srech­nung nachzubessern und dem Innen­min­is­teri­um Meck­len­burg-Vor­pom­mern bis Ende März oder Anfang April eine über­ar­beit­ete Lösung vorzule­gen.

 

Nachtragshaushalt für Schulneubau geplant

Gespräche mit der Recht­sauf­sicht laufen weiterUn­ab­hängig davon soll die Stadtvertre­tung im März über einen Nach­tragshaushalt für 2026 berat­en. Dieser ist notwendig, um den Neubau des Regionalen Beru­flichen Bil­dungszen­trums Gesund­heit und Sozial­we­sen in Zip­pen­dorf abzu­sich­ern. Für das bis­lang teuer­ste Schul­baupro­jekt der Stadt soll ein Gen­er­alübernehmerver­trag abgeschlossen wer­den. Dafür fehlt im aktuellen Haushalt eine Verpflich­tungser­mäch­ti­gung von min­destens 110 Mil­lio­nen Euro, die mit dem Nach­tragshaushalt geschaf­fen wer­den soll. Auch dieser Beschluss bedarf anschließend der Zus­tim­mung der Recht­sauf­sicht.

Die finanzielle Lage der Lan­deshaupt­stadt bleibt anges­pan­nt. Zwar dro­ht weit­er­hin ein Haushalts­de­fiz­it in zweis­tel­liger Mil­lio­nen­höhe, zulet­zt gab es jedoch pos­i­tive Sig­nale. Ent­ge­gen früher­er Prog­nosen schloss Schw­erin das Haushalt­s­jahr 2025 mit einem Über­schuss von rund drei Mil­lio­nen Euro ab. Dadurch kann die Stadt erneut mit Kon­so­li­dierung­shil­fen des Lan­des rech­nen.

Zusät­zlichen finanziellen Spiel­raum ver­schafft das Son­derver­mö­gen des Bun­des. Aus dem soge­nan­nten MV-Plan erhält Schw­erin in den kom­menden zehn Jahren ins­ge­samt 43,1 Mil­lio­nen Euro. Die Mit­tel sind für Investi­tio­nen in Schulen, Verkehrsin­fra­struk­tur und weit­ere öffentliche Ein­rich­tun­gen vorge­se­hen. Die Ver­wal­tung will im März Vorschläge zur Ver­wen­dung der Gelder in die poli­tis­chen Gremien ein­brin­gen.