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Neuer Rewe in Schwerin:
Was an der Möwenburgstraße geplant ist

An der Möwenburgstraße in Schwerin soll ein neuer Rewe entstehen. Dafür müssen Gebäude weichen. Der Markt im Hanse-Center soll an den neuen Standort umziehen.

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  • Veröffentlicht August 7, 2026
Gelände für den geplanten Rewe an der Möwenburgstraße in Schwerin
Der Rewe-Markt im Hanse-Cen­ter an der Güstrow­er Straße soll nach den aktuellen Pla­nun­gen an die nahe gele­gene Möwen­burgstraße umziehen und dort deut­lich größer wer­den. Foto: Dario Rochow

 


In Kürze:

  • Der Plan: Der Rewe-Markt im Hanse-Cen­ter soll rund 100 Meter weit­er an die Möwen­burgstraße ziehen und dort auf knapp 2.000 Quadrat­meter Verkaufs­fläche wach­sen.
  • Die Auswirkun­gen: Beste­hende Gewer­be­be­bau­ung soll abgeris­sen wer­den. Gutacht­en beschäfti­gen sich unter anderem mit zusät­zlichem Verkehr, Lärm­schutz, Alt­las­ten und Arten­schutz.
  • Die Beteili­gung: Vom 27. Juli bis 6. Sep­tem­ber kön­nen Bürg­er die Pla­nung­sun­ter­la­gen ein­se­hen und Stel­lung­nah­men zum Vorhaben abgeben.

 

An der Möwen­burgstraße in Schw­erin soll ein neuer Lebens­mit­tel­markt entste­hen. Dafür soll ein großer Teil der beste­hen­den Gewer­be­be­bau­ung auf dem rund 1,35 Hek­tar großen Are­al nördlich des Hanse-Cen­ters abgeris­sen wer­den. Geplant ist dort ein Rewe-Markt mit rund 1.985 Quadrat­metern Verkaufs­fläche.

Dabei han­delt es sich nach den aktuellen Pla­nung­sun­ter­la­gen nicht um eine zusät­zliche Rewe-Fil­iale. Der beste­hende Markt im nahe gele­ge­nen Hanse-Cen­ter soll an die Möwen­burgstraße ver­lagert wer­den. Er ver­fügt derzeit über rund 1.680 Quadrat­meter Verkaufs­fläche und würde am neuen Stan­dort damit um gut 300 Quadrat­meter wach­sen.

Als Grund für den Neubau nen­nen die Unter­la­gen unter anderem fehlende Erweiterungsmöglichkeit­en im Hanse-Cen­ter. Zugle­ich ist die Ein­wohn­erzahl der Werder­vorstadt in den ver­gan­genen Jahren gestiegen. Zwis­chen 2017 und 2022 kamen nach Angaben der Stadt 1.062 Ein­wohn­er hinzu, auch 2023 und 2024 set­zte sich das Wach­s­tum fort.

Der geplante Stan­dort liegt nur rund 100 Meter nördlich des Hanse-Cen­ters. Mit dem Neubau soll die Nahver­sorgung in der Werder­vorstadt aus­ge­baut wer­den. Wann der bish­erige Markt umzieht und wann mit Abriss und Neubau begonnen wird, geht aus den bis­lang vor­liegen­den Unter­la­gen noch nicht verbindlich her­vor.

Neuer Rewe mit knapp 2.000 Quadratmetern

Der Neubau soll als Lebens­mit­telvoll­sor­ti­menter entste­hen. Die Verkaufs­fläche wird auf rund 1.985 Quadrat­meter begren­zt. Davon dür­fen höch­stens 200 Quadrat­meter auf soge­nan­nte Rand­sor­ti­mente ent­fall­en – also Waren, die nicht zum eigentlichen Schw­er­punkt des Lebens­mit­tel­mark­tes gehören.

Der aktuelle städte­bauliche Entwurf sieht das Mark­t­ge­bäude im südlichen Teil des Grund­stücks vor. Davor soll in Rich­tung Möwen­burgstraße die Stellplatzan­lage entste­hen. Zwis­chen den Park­platzrei­hen sind Bäume vorge­se­hen. Die Hauptz­u­fahrt soll direkt von der Möwen­burgstraße erfol­gen, zusät­zlich ist eine Verbindung über die Hans­es­traße geplant.

Bevor gebaut wer­den kann, muss auf dem Gelände Platz geschaf­fen wer­den. Der vorhan­dene Gebäudebe­stand im zen­tralen Bere­ich des Plange­bi­etes soll abgeris­sen wer­den. Wegen möglich­er Quartiere von Fle­d­er­mäusen und Nist­plätzen von Vögeln gel­ten dafür arten­schutzrechtliche Vor­gaben.

Mehr Verkehr auf der Möwenburgstraße

Mit dem neuen Markt wird auch mehr Verkehr erwartet. Die Pla­nung geht von 111 Kun­den­stellplätzen aus. Das Verkehrsgutacht­en rech­net bei ein­er voll­ständi­gen Erschließung über die Möwen­burgstraße mit ein­er Steigerung des dor­ti­gen Verkehrsaufkom­mens um rund 11,3 Prozent.

Nach Berech­nun­gen der Gutachter soll das Straßen­netz den zusät­zlichen Verkehr den­noch bewälti­gen kön­nen. Für den unter­sucht­en Knoten­punkt wird auch für den Prog­nose­hor­i­zont 2035 die Verkehrsqual­itätsstufe A erwartet. Die vorhan­dene mit­tlere Fahrspur der Möwen­burgstraße kön­nte zudem für einen Linksab­bieger zum Markt angepasst wer­den.

Lärmschutz setzt dem Betrieb Grenzen

Für die Anwohn­er dürfte vor allem das aktuelle Lär­mgutacht­en inter­es­sant sein. Darin wurde zunächst ein Betrieb des Mark­tes von 6 bis 23 Uhr unter­sucht. Außer­dem gin­gen die Gutachter von Ware­nan­liefer­un­gen aus, die teil­weise bere­its vor 6 Uhr stat­tfind­en wür­den.

Bei diesem Betrieb­smod­ell wür­den die maßge­blichen Richtwerte nachts an allen unter­sucht­en Punk­ten über­schrit­ten. Die Berech­nun­gen ergeben Über­schre­itun­gen zwis­chen zwei und 14 Dez­i­bel. Tagsüber wer­den die Richtwerte dage­gen über­wiegend einge­hal­ten; an einem unter­sucht­en Wohn­stan­dort wird der entsprechende Wert um zwei Dez­i­bel über­schrit­ten.

Die Gutachter nen­nen deshalb mehrere Maß­nah­men, mit denen sich die Vor­gaben ein­hal­ten lassen. Dazu gehören eine Öff­nungszeit zwis­chen 6 und 22 Uhr, keine Ware­nan­liefer­ung während der Nacht, lär­marme Einkauf­swa­gen und eine einge­hauste Sam­mel­stelle für Einkauf­swa­gen. Auch die Geräusche der Wärmepumpen müssten begren­zt wer­den.

Das bedeutet allerd­ings nicht automa­tisch, dass Rewe später tat­säch­lich von 6 bis 22 Uhr öff­nen wird. Das Gutacht­en beschreibt vielmehr ein Betrieb­smod­ell und die Maß­nah­men, unter denen die maßge­blichen Lärmw­erte einge­hal­ten wer­den kön­nen.

Dachbegrünung und Photovoltaik geplant

Auch zum Gebäude selb­st enthal­ten die Unter­la­gen inzwis­chen konkrete Angaben. Das Dach soll begrünt und mit Pho­to­voltaikan­la­gen aus­ges­tat­tet wer­den. Für die Wärmev­er­sorgung sind Wärmepumpen und die Nutzung der Abwärme aus den Käl­tean­la­gen vorge­se­hen. Fos­sile Energi­eträger sollen nicht einge­set­zt wer­den.

Obwohl auf dem Grund­stück ein großer Lebens­mit­tel­markt mit Park­platz entste­hen soll, soll anschließend etwas weniger Fläche ver­siegelt sein als heute. Nach den Berech­nun­gen zum Bebau­ungs­plan wären es rund 325 Quadrat­meter weniger. Möglich wird das, weil das Gewer­beare­al bere­its heute zu einem großen Teil bebaut oder ander­weit­ig ver­siegelt ist.

Im östlichen Teil des Are­als ist außer­dem eine öffentliche Grün­fläche vorge­se­hen. Dort kön­nte kün­ftig eine Sport- und Spielfläche für Jugendliche entste­hen. Eine konkrete Pla­nung dafür gibt es nach Angaben im Umwelt­bericht allerd­ings noch nicht.

Fledermäuse und Vögel müssen geschützt werden

Der geplante Abriss der vorhan­de­nen Gebäude ist auch für den Arten­schutz von Bedeu­tung. Nach den Unter­suchun­gen kom­men beste­hende Gebäud­e­struk­turen als Quartiere für Fle­d­er­mäuse und als Nist­plätze für Vögel infrage.

Deshalb sind Schutz- und Aus­gle­ichs­maß­nah­men vorge­se­hen. Der Umwelt­bericht nen­nt unter anderem Nisthil­fen für Brutvögel und Fle­d­er­mäuse am kün­fti­gen Mark­t­ge­bäude. Auch vorhan­dene Bäume auf der östlichen Grün­fläche sollen möglichst erhal­ten und in die weit­ere Pla­nung inte­gri­ert wer­den. Zusät­zlich sind 36 neue stan­dort­gerechte Bäume vorge­se­hen.

Frühere Nutzung hinterlässt Spuren im Boden

Ein weit­er­er Punkt bet­rifft die Geschichte des Grund­stücks. Das Gelände wurde früher unter anderem für Gara­gen, Lager­räume und Gewerbe genutzt. In der Ver­gan­gen­heit befan­den sich in diesem Bere­ich zudem Kaser­nen. Die Untere Boden­schutzbe­hörde hat das Grund­stück deshalb als alt­lastverdächtige Fläche mit geringem Alt­las­ten­be­fund eingestuft.

Die detail­lierte Unter­suchung sieht darin jedoch kein grund­sät­zlich­es Hin­der­nis für den Neubau. Die fest­gestell­ten Schad­stoff­be­las­tun­gen seien ver­gle­ich­sweise ger­ing und örtlich begren­zt. Einen generellen Sanierungs­be­darf leit­en die Gutachter daraus nicht ab. Punk­tuell belastetes Mate­r­i­al soll jedoch im Zuge der Bauar­beit­en behan­delt beziehungsweise aus­ge­hoben und entsorgt wer­den. Die Erd- und Tief­bauar­beit­en sollen fach­lich begleit­et wer­den.

Auch eine umfassende Umweltverträglichkeit­sprü­fung ist nach Ein­schätzung der zuständi­gen Stelle nicht erforder­lich. Die Vor­prü­fung kommt zu dem Ergeb­nis, dass durch Bau und Betrieb des Mark­tes keine erhe­blichen nachteili­gen Umweltauswirkun­gen zu erwarten seien.

Was passiert im Hanse-Center?

Mit dem geplanten Umzug stellt sich zugle­ich eine weit­ere Frage: Was passiert mit der bish­eri­gen Rewe-Fläche im Hanse-Cen­ter? Die aktuellen Pla­nung­sun­ter­la­gen sprechen ein­deutig von ein­er Ver­lagerung des beste­hen­den Mark­tes. Damit unter­schei­den sie sich in einem entschei­den­den Punkt von der bish­erig immer mal wieder gean­nten Darstel­lung, wonach bei­de Rewe-Stan­dorte kün­ftig nebeneinan­der beste­hen kön­nten.

Zumin­d­est die zugrunde liegende Einzel­han­del­sun­ter­suchung enthält Hin­weise auf eine mögliche Nach­nutzung. Darin wird erwäh­nt, dass Aldi im Hanse-Cen­ter per­spek­tivisch eine Erweiterung auf mehr als 1.000 Quadrat­meter Verkaufs­fläche anstrebte. Die Unter­suchung stammt allerd­ings aus dem Jahr 2021. Ob diese Über­legun­gen 2026 noch aktuell sind und was konkret mit der heuti­gen Rewe-Fläche geschehen soll, lässt sich daraus nicht ableit­en.

Die Gutachter erwarten durch die Ver­lagerung keine erhe­blichen Fol­gen für andere Einzel­han­dels­stan­dorte in Schw­erin. Für das gesamte unter­suchte Einzugs­ge­bi­et wurde eine Umsatzumverteilung von max­i­mal drei bis vier Prozent errech­net, für die Schw­er­iner Innen­stadt von höch­stens rund einem Prozent. Auch diese Berech­nun­gen beruhen allerd­ings auf der älteren Einzel­han­del­s­analyse und bilden damit nicht zwangsläu­fig die heutige Wet­tbe­werb­ssi­t­u­a­tion voll­ständig ab.

Bürger können sich zu den Plänen äußern

Bevor das Plan­ver­fahren abgeschlossen wird, kön­nen sich auch die Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­iner mit den Unter­la­gen beschäfti­gen und Stel­lung­nah­men abgeben. Die Entwürfe für die Änderung des Flächen­nutzungs­plans und den Bebau­ungs­plan Nr. 124 „Nahver­sorg­er Möwen­burgstraße“ wer­den vom 27. Juli bis ein­schließlich 6. Sep­tem­ber 2026 öffentlich aus­gelegt.

In diesem Zeitraum kön­nen die Entwürfe samt Fachgutacht­en über die Beteili­gungs­seite der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin sowie über den Bauleit­planserv­er des Lan­des Meck­len­burg-Vor­pom­mern einge­se­hen wer­den. Zusät­zlich liegen die Unter­la­gen während der all­ge­meinen Öff­nungszeit­en in der Stadtver­wal­tung am Pack­hof 2–6 im Ron­dell der vierten Etage aus.

Bis zum Ende der Ausle­gungs­frist kön­nen Bürg­er Stel­lung­nah­men zur Pla­nung ein­re­ichen. Die einge­gan­genen Ein­wände und Anre­gun­gen wer­den anschließend im weit­eren Ver­fahren behan­delt. Nach Angaben der Stadt kön­nen ver­spätet ein­gere­ichte Stel­lung­nah­men bei der späteren Beschlussfas­sung unberück­sichtigt bleiben.

Die Pla­nung an der Möwen­burgstraße ist damit inzwis­chen deut­lich konkreter als noch vor einem Jahr. Bevor das Ver­fahren abgeschlossen wer­den kann, fol­gt nun zunächst die öffentliche Beteili­gung. Offen bleibt zudem, wann die beste­hende Gewer­be­be­bau­ung tat­säch­lich abgeris­sen wird, wann der Neubau startet und zu welchem Zeit­punkt der Rewe-Markt aus dem Hanse-Cen­ter an seinen neuen Stan­dort ziehen kön­nte.