Schnelle Reaktion der Justiz:
Richter verurteilt Dieb einen Tag nach der Tat
Ein 26-jähriger Ladendieb wurde in Schwerin nur einen Tag nach seiner Tat zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
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Ein schneller Einsatz der Justiz führte in Schwerin zur Verurteilung eines 26-jährigen Mannes, der am 7. Januar 2025 in einem Drogeriemarkt mehrere Gegenstände gestohlen hatte. Nur einen Tag nach seiner Tat wurde er bereits vom Amtsgericht Schwerin zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich am frühen Morgen des 7. Januar in einem Drogeriemarkt der Landeshauptstadt. Dank des schnellen Eingreifens der Polizei konnte der mutmaßliche Täter noch am Tatort vorläufig festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft Schwerin beantragte noch am selben Tag ein beschleunigtes Verfahren, um den Fall zügig vor Gericht zu bringen.
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Am 8. Januar fand die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schwerin statt. Der mehrfach vorbestrafte Mann wurde wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil soll ein klares Zeichen setzen, dass Wiederholungstäter mit schnellen und konsequenten Strafen zu rechnen haben.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Beschuldigte die Möglichkeit hat, Rechtsmittel einzulegen.