Sa, 17. Mai 2025
Close

Schnelle Reaktion der Justiz:
Richter verurteilt Dieb einen Tag nach der Tat

Ein 26-jähriger Ladendieb wurde in Schwerin nur einen Tag nach seiner Tat zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht Januar 10, 2025
Foto: Ste­fan Rochow 

 

Ein schneller Ein­satz der Jus­tiz führte in Schw­erin zur Verurteilung eines 26-jähri­gen Mannes, der am 7. Jan­u­ar 2025 in einem Drogeriemarkt mehrere Gegen­stände gestohlen hat­te. Nur einen Tag nach sein­er Tat wurde er bere­its vom Amts­gericht Schw­erin zu ein­er Haft­strafe von vier Monat­en verurteilt.

Der Vor­fall ereignete sich am frühen Mor­gen des 7. Jan­u­ar in einem Drogeriemarkt der Lan­deshaupt­stadt. Dank des schnellen Ein­greifens der Polizei kon­nte der mut­maßliche Täter noch am Tatort vor­läu­fig festgenom­men wer­den. Die Staat­san­waltschaft Schw­erin beantragte noch am sel­ben Tag ein beschle­u­nigtes Ver­fahren, um den Fall zügig vor Gericht zu brin­gen.

» Lies auch: Dreiste Dieb­stahlserie: Täter flüchtet mit Straßen­bahn, Polizei stellt Verdächti­gen

Am 8. Jan­u­ar fand die Hauptver­hand­lung vor dem Amts­gericht Schw­erin statt. Der mehrfach vorbe­strafte Mann wurde wegen Dieb­stahls zu ein­er Haft­strafe von vier Monat­en ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil soll ein klares Zeichen set­zen, dass Wieder­hol­ungstäter mit schnellen und kon­se­quenten Strafen zu rech­nen haben.

Das Urteil ist allerd­ings noch nicht recht­skräftig, da der Beschuldigte die Möglichkeit hat, Rechtsmit­tel einzule­gen.