Sa, 2. Dezember 2023
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Rotlichtverstoß – Polizei stoppt Fußgänger

  • Veröffentlicht März 18, 2022
Eine Streife stoppte einen Fußgänger. | Foto: privat

In den Metropolen vieler Länder ist es teilweise Gang und Gäbe, an Kreuzungen mit Ampeln das rote Licht eher als Hinweis anzusehen. Ein Blick nach links, einer nach recht, und schon überqueren viele die Straße. Dabei gilt dort natürlich ebenso wie auch hier in Schwerin: „Bei Rot bleibe steh’n, bei Grün kannst Du geh’n.“ Erwischt die Polizei Personen beim Überqueren einer Straße trotz roter Ampel, ist ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro fällig. Kommt es zum Unfall, fallen 10 Euro an. Anders als oft behauptet wird, droht allerdings denjenigen, die einen Führerschein besitzen, kein Fahrverbot. Eventuell sind es die geringen Strafen, die letztlich auch in Schwerin häufig Fußgänger nicht an roten Ampeln stoppen lassen.

Eine solche Situation beobachtete eine Polizeistreife am vergangenen Sonntag gegen 18.40 Uhr in der Hamburger Allee. Obwohl die Fußgängerampel Rot zeigte, überquerte ein Fußgänger die Fahrbahn. Schnell stoppte ihn die Streife und führte eine Kontrolle durch. Allerdings konnte sich der 29-jährige nicht ausweisen. Die Beamten durchsuchten ihn nun nach eventuell doch mitgeführten Ausweispapieren. Dabei fanden sie in seinen Taschen ein kleines Behältnis, in dem sich augenscheinlich Betäubungsmittel befanden. Die Beamten stellten den Fund sicher. Strafanzeige wurde erstattet.

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Redaktion

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