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Sanierungskosten der Rogahner Straße sinken vorerst

Schwerin, 18.05.2017 (red/pm/sr). Gestern fand wegen der Sanierung der Rogahner Straße eine Anwohnerversammlung statt. Die Stadt spricht nun von weitaus geringeren Ausbaubeiträgen für die Anwohner.

  • Veröffentlicht Mai 18, 2017

Schwerin, 18.05.2017 (red/pm/sr). Gestern fand wegen der Sanierung der Rogahner Straße eine Anwohnerversammlung statt. Die Stadt spricht nun von weitaus geringeren Ausbaubeiträgen für die Anwohner. 

Rogahner Straße
Für die Bewohner der Rogahner Straße sollen nun weitaus niedrigere Beiträge für die Straßensanierung anfallen. Foto: Schwerin-Lokal

Viele Anwohner in der Rogahner Straße befürchteten seit Langem, dass die Straßensanierung ihnen teuer zu stehen kommen könnte. Auch wenn die Stadt sich bisher noch nicht konkret über die Höhe der Kostenbeteiligung geäußert hat, machten unter den Anwohnern Zahlen zwischen 50.000 und 100.000 Euro die Runde. Schnell gründete sich eine Anwohnerinitiative, die gegen das Vorgehen der Stadt protestierte. Ärgerlich ist man vor allem darüber, dass die Gesamtkosten zwischen Stadt und den Bewohnern hälftig aufgeteilt werden sollen. Während die Landeshauptstadt aber einen Großteil ihrer Kosten über Fördermittel des Landes bezahlen möchte, haben die Anwohner diese Möglichkeit nicht. Immer wieder war in den Reihen der Bürgerinitiative die Rede von einer „schleichenden Enteignung“ der Anwohner in der Rogahner Straße. Konkret sind 34 Grundstücke durch die Sanierungen betroffen und sollen zur Kasse gebeten werden.

 

Ausbau soll mehrstufig erfolgen

 

In der gestrigen Anliegerversammlung machte gestern Abend der zuständige Bau- und Verkehrsdezernent Bernd Nottebaum deutlich, dass die Stadt von weitaus geringeren Ausbaubeiträgen ausgeht als bisher immer angenommen. „Die Stadt wird die Erhebung der Ausbaubeiträge splitten, weil Gehweg und Straßenbeleuchtung in einem Teilabschnitt noch nicht instandgesetzt oder grundhaft erneuert werden müssen“, kündigte Bernd Nottebaum an. Die umlagefähigen Kosten für nichtstädtische Anlieger an der Rogahner Straße sinken dadurch von knapp 1,3 Millionen auf 586.000 Euro.

Konkret geht es um die Gehwege zwischen der Ampel Schulzenweg bis zum Knotenpunkt Handelsstraße. Sie sind erst 20 Jahre alt und können zu einem späteren Zeitpunkt noch instandgesetzt oder auch grundhaft erneuert werden. Erst dann wäre die grundhafte Sanierung für diese Teilbereiche abgeschlossen. Die Stadt würde damit erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt von allen Anliegern die restlichen Ausbaubeiträge für die Gehwege, Straßenbeleuchtung und den Radweg erheben. „Die Landeshauptstadt kann und darf nicht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen verzichten. Mit dieser Verfahrensweise schöpfen wir aber alle vertretbaren baulichen und rechtlichen Möglichkeiten aus, um den Anliegern entgegen zu kommen und besondere Härten zu mildern“, betonte der Dezernent.

 

20.000 Euro sollen größtenteils nicht überschritten werden

 

Durch die neue Verfahrensweise werden die Anliegerbeiträge voraussichtlich für 25 der 34 privaten Anlieger einen Betrag von 20.000 Euro nicht mehr übersteigen. Auch die Zahl der privaten Grundstückseigentümer, die den maximalen Betrag von mehr als 50.000 Euro zahlen müssten, würde von acht auf drei sinken. „Sollte es dennoch im Einzelfall zu unzumutbaren persönlichen und wirtschaftlichen Härten kommen, werden wir Lösungen finden, um die Erhebungsmodalitäten erträglich zu gestalten“, so Nottebaum. Er bedankte sich bei der Anwohnerinitiative und den Mitgliedern des Bauausschusses der Stadtvertretung für ihre stets konstruktive Begleitung dieses wichtigen städtischen Bauvorhabens.

 

Heutige Regelung ungerecht

 

Für viele Menschen bleiben die Straßenbaubeiträge, die die Bewohner auch in anderen Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zu zahlen haben, nach wie vor umstritten. Es könne nicht sein, dass Anlieger dafür zahlen, wenn fremde Fahrzeuge die Straßen vor seiner Haustür kaputtfahren, so die weitläufige Meinung. Das sei ungerecht.

Viele betroffene Anwohner überall im Land sind seit langer Zeit der Auffassung, dass die Straßenbaubeitragsordnung abgeschafft gehört. Dass das geht, das zeigen Bundesländer wie Baden-Württemberg und Berlin. Auch der Hamburger Senat, beschloss im vergangenen Jahr das Wegegesetz zu ändern, sodass die Anwohner keine Ausbaugebühren mehr zahlen müssen.

 

AfD scheiterte mit Abschaffung – Linke hofft nun auf Ermessensspielraum der Kommunen

 

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern scheiterte die AfD im April an der Mehrheit des Landtages damit die Anliegerbeiträge für den Straßenausbau abzuschaffen. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) bezeichnete Straßenausbaubeiträge damals als «finanzwirtschaftlich vernünftig und gerecht». Nach dem Mehrheitswillen der Abgeordneten im Schweriner Schloss fand damals nicht einmal eine Überweisung in die zuständigen Ausschüsse statt.

Der Innenausschuss des Landtags beschloss allerdings in diesem Monat auf Antrag der Linken ein Expertengespräch am 29. Juni zu diesem Thema. Ob sich am Ende die Regierungskoalition aus SPD und CDU zu einer Änderung der umstrittenen Landesregelung durchringen kann bleibt abzuwarten.

Die Linke im Landtag hofft zumindest darauf, dass es am Ende des Beratungsprozesses eine Regelung gibt, die den Kommunen einen Ermessensspielraum bei der Erhebung der Beiträge einräumt. Heute müssen die Kommunen Straßenbaubeiträge von bis zu 75 Prozent der Kosten von den Anliegern erheben. AuchSchwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) appellierte vor kurzem in einem Brief an den Landtag, die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abzuschaffen und den Kommunen ein Ermessen einzuräumen.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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