Sa, 17. Januar 2026
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Tödliche Messerattacke am Schlosspark Center:
Geständnis im Totschlagsprozess – Strafmaß steht bereits fest

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff am Schweriner Schlosspark Center hat der 25-jährige Angeklagte gestanden. Eine Verständigung sieht dafür eine Strafe zwischen fünfeinhalb und sieben Jahren vor.

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  • Veröffentlicht Dezember 4, 2025
Schlosspark-Center Totschlagprozess
Vor dem Landgericht in Schw­erin find­et im Moment der Prozess wegen des tödlichen Messeran­griffs am Schw­er­iner Schloss­park Cen­ter statt. Foto: Ste­fan Rochow

Im Prozess um den tödlichen Messeran­griff am Seit­enein­gang des Schloss­park Cen­ters hat der 25-jährige Angeklagte am Don­ner­stag ein umfassendes Geständ­nis abgelegt. Damit reagierte er auf die zuvor erzielte Ver­ständi­gung zwis­chen Staat­san­waltschaft, Gericht und Vertei­di­gung, wonach ihm bei einem glaub­haften Geständ­nis eine Frei­heitsstrafe zwis­chen fünf Jahren und sechs Monat­en und max­i­mal sieben Jahren in Aus­sicht gestellt wurde. Das bestätigte ein Sprech­er des Landgerichts Schw­erin.

Sechs Stich- und zwei Schnittwunden

Der Mann muss sich wegen Totschlags ver­ant­worten. Er und das Opfer, ein 17-Jähriger, stam­men bei­de aus Afghanistan. Der Tat am 4. Feb­ru­ar 2025 war nach Angaben der Staat­san­waltschaft ein Stre­it voraus­ge­gan­gen. Der Angeklagte habe den Jugendlichen aufge­fordert, gemein­sam das Einkauf­szen­trum zu ver­lassen. Unmit­tel­bar nach­dem bei­de den Seit­enein­gang passiert hat­ten, soll der 25-Jährige mit einem Mess­er auf den Jün­geren eingestochen haben – „in schneller Abfolge und mit hoher Inten­sität“, wie es in der Anklage heißt.

Die Klinge des Messers war dem­nach 13 Zen­time­ter lang. Ins­ge­samt erlitt der 17-Jährige sechs Stich- sowie zwei Schnittver­let­zun­gen, darunter drei Stiche in den Rück­en. Der tödliche Stich traf die Brust. Trotz schneller medi­zinis­ch­er Ver­sorgung verblutete der Jugendliche wenig später in der Notauf­nahme.

Urteil könnte schneller kommen

Nach der Tat set­zte sich der mut­maßliche Täter ab und floh zunächst quer durch Deutsch­land. Seine Route führte ihn über Ham­burg und Köln nach Paris und schließlich weit­er nach Großbri­tan­nien. Dort wurde er im April 2025 auf­grund eines Europäis­chen Haft­be­fehls festgenom­men und im Mai nach Deutsch­land aus­geliefert.

Mit dem Geständ­nis richtet sich der Blick nun auf die Strafhöhe. Ursprünglich war der Prozess bis Ende Jan­u­ar ange­set­zt. Durch das Geständ­nis wird nun ein früheres Urteil erwartet.