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Schon ab morgen: 2G+ für Gastronomien, geschlossene Clubs und 2G für den Weihnachtsmarkt

Mit den Beschlüssen der letzten Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche war klar, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern nochmalige Verschärfungen der geltenden Maßnahmen im Kampf gegen die steil ansteigende Corona-Infektionskurve beschlossen würden.

  • Veröffentlicht November 24, 2021
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Schwerin erreicht erneut Spitzenwert. | Foto: privat

Mit den Beschlüssen der letzten Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche war klar, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern nochmalige Verschärfungen der geltenden Maßnahmen im Kampf gegen die steil ansteigende Corona-Infektionskurve beschlossen würden. Wie genau diese aussehen würden, blieb bis gestern aber noch offen. Denn anders als in anderen Bundesländern, wo die Kabinette teilweise auch am Wochenende situationsbedingt tagten, traf sich das neue Kabinett in Schwerin erst am Montag und gestern. In den frühen Abendstunden informierten dann die neue stellvertretende Ministerpräsidentin und Bildungsministerin, Simone Oldenburg, sowie die neue Gesundheitsministerin, Stefanie Dreese, über die Beschlüsse.

 

Land verschärft Maßnahmen

Dabei wurde deutlich, M-V setzt weiter auf die landeseigene Ampel, die eine Kombination aus Hospitalisierungsrate, Belastung der Intensivstationen und Infektionsinzidenz bedeutet. Angepasst werden dabei, dies hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bereits bekannt gegeben, gemäß Beschluss der MPK die Schwellenwerte der Hospitalisierung. Diese liegen nun bei 3, 6 und 9. Vor allem aber passte die neue Landesregierung auch die Konsequenzen an, die mit dem Erreichen der Ampelwerte gelb, orange und rot verbunden sind. Wichtig dabei, für alle Landkreise und kreisfreien Städte gilt dabei stets mindestens der jeweilige Ampelwert des Landes. Nur wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt darüber liegen, gilt deren Wert. Da sich das Land derzeit im orangenen Bereich befindet, würde dieser auch für die Landesteile gelten, die eventuell noch einen grünen oder gelben Ampelwert hätten.

 

Ab Donnerstag 2G+ in Gastronomien

Da letztendlich die abschließende Verordnung noch nicht vorliegt, sollen an dieser Stelle nur einige kurze Fakten dargestellt sein. So bedeutet der orangene Ampelwert dass beispielsweise in den meisten Innenräumen, darunter Gastronomie, Messen, Theater, Kinos, Schwimmhallen, Fitnessstudios, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen, die 2G+-Regelung gilt. Für sämtliche Bereiche der Weihnachtsmärkte gilt die 2G-Regel. Clubs und Diskotheken müssen ab sofort sogar schon bei orange komplett schließen.

Da die neue Verordnung am kommenden Donnerstag in Kraft tritt bedeutet dies beispielsweise für Schwerin, dass ab morgen ein Zutritt in sämtliche Gastronomien, Messen, Theatern, Kinos, Schwimmhallen, Fitnessstudios, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. nur noch für Geimpfte oder nachweislich Genesene mit einem aktuell negativen Corona-Test möglich ist. Ohne Test bleibt auch ihnen der Zutritt verwehrt. Ungeimpfte haben gar keinen Zutritt mehr. Auch nicht mit Test. Darüber hinaus müssen Clubs und Diskotheken ganz schließen. Für die Schweriner Weihnachtsmärkte gilt komplett die 2G-Regel. Dorthin dürfen also nur Geimpfte oder Genesene. Für Kinder und Jugendliche gelten gesonderte Regelungen. 

 

Was bedeutet 2G für den Weihnachtsmarkt?

Es dürfte also spannend werden, wie sich die Situation in den ohnehin schon strapazierten Gastronomien beispielsweise weiter entwickelt. Erste Reaktionen aus diesen Kreisen zeigen, dass man dort mit einem nochmals deutlichen Besucherrückgang rechnet. Auch interessant ist die Frage, wie es mit dem Schweriner Weihnachtsmarkt weitergeht, der sich unter anderem durch die Haupteinkaufsstraße von Schwerin zieht. Dort Zäune zu ziehen und die Straße 2G-fähig zu machen, ist unmöglich, da die Ladengeschäfte für alle erreichbar sein müssen. Denkbar wäre ein Modell wie in Rostock. Dort erhalten Besucher des Weihnachtsmarktes ein Bändchen, wenn sie die Corona-Auflagen erfüllen: Nur wer ein solches hat, darf die Angebote nutzen. Denkbar wäre sicherlich auch eine Reduzierung auf Flächen wie den Posthof oder den Marktplatz. Von Betreiberseite war dazu gestern Abend noch keine abschließende Antwort zu bekommen. Man wolle erst einmal die genaue Verordnung lesen und werde dann verantwortungsbewusst entscheiden. 

 

Infektions-Inzidenz in Schwerin nun bei 369,2

Dass die Entwicklung weiterhin dramatisch ist, und Maßnahmen erforderlich sind, zeigten auch gestern wieder die Zahlen. Dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Schwerin wurden am Dienstag 116 Neuinfektionen gemeldet. Damit gibt es derzeit 511 aktive Infektionen (absolut 3922). 3296 Schwerinerinnen und Schweriner gelten als genesen. Zehn Menschen befinden sich zur Behandlung im Krankenhaus. Die Infektionsinzidenz steigt auf 369,2 Fälle je 100.000 Einwohner. Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt nach Angaben der Stadt aktuell bei 7,3. Also nach neuen Schwellenwerten ebenfalls im orangenen Bereich. 

In vier weiteren Kitas hat das Gesundheitsamt Schwerin am Dienstag für diverse Gruppen Quarantänemaßnahmen angeordnet:

  • In der Kita „Schweriner Haus des Lernens“ gilt die Quarantäne nun für zwei weitere Gruppen – für die Häschengruppe und die Bärengruppe bis zum 29. November. Eine Freitestung mittels PCR-Test ist ab Mittwoch, den 24.11.2021 möglich.
  • Auch in der Kita „Lankower Spielhaus“ gilt die Quarantäne für die Seepferdchen-Gruppe bis zum 29. November. Eine Freitestung mittels PCR-Test ist ab Mittwoch, den 24.11.2021 möglich.
  • In der Kita „Lankower Spielhaus“ gilt die Quarantäne ebenfalls für die Integrative Gruppe, allerdings hier bis zum 28. November. Eine Freitestung mittels PCR-Test ist ab Mittwoch, den 24.11.2021 möglich.
  • In der Kita „Waldgeister“ gilt die Quarantäne für alle Kindergartengruppen und die Käfergruppe der Krippe bis zum 28. November. Eine Freitestung mittels PCR-Test ist ab Mittwoch, den 24.11.2021 möglich. Bei negativem Testergebnis können die Betroffenen jeweils am Folgetag wieder in die Einrichtung.

Auch drei Schulen sind von Quarantäneanordnungen betroffen:

  • In der Niels-Stensen-Grundschule wurden für die Klasse 1a Quarantänemaßnahmen angeordnet. Am Mittwoch, den 24.11.2021 findet für die Klasse ein PCR-Test statt. Bei negativem Testergebnis ist der Schulbesuch am Donnerstag, den 25.11.2021 wieder möglich.
  • In der IGS Bertolt Brecht wurden für die Klasse 12 Quarantänemaßnahmen angeordnet. Am Mittwoch, den 24.11.2021 findet für die Klasse ein PCR-Test statt. Bei negativem Testergebnis ist der Schulbesuch am Donnerstag, den 25.11.2021 wieder möglich.
  • Ebenso gelten in der Grundschule Schweriner Nordlichter für die Klasse 4a Quarantänemaßnahmen. Am Mittwoch, den 24.11.2021 findet für die Klasse ein PCR-Test statt. Bei negativem Testergebnis ist der Schulbesuch am Donnerstag, den 25.11.2021 wieder möglich.

Die zugehörigen Allgemeinverfügungen wurden unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Es sind weitere Schulklassen von Einzelinfektionen betroffen. In diesen Klassen ordnete das Gesundheitsamt die tägliche Testung an. Die Maskenpflicht gilt ohnehin.

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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