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Zweifel an Burnout?
Altkanzler Schröder soll vor Untersuchungsausschuss in Schwerin erscheinen

Trotz Burnout-Diagnose soll Ex-Kanzler Gerhard Schröder im Oktober vor dem MV-Untersuchungsausschuss aussagen. Ein amtsärztliches Gutachten soll nun seine Vernehmungsfähigkeit klären.

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  • Veröffentlicht Juni 21, 2025
Schröder Untersuchungsausschuss
Muss Ger­hard Schröder im Okto­ber in Schw­erin aus­sagen?  Foto: Hen­ning Schlottmann (User:H‑stt)Eigenes Werk, CC BY 3.0, Link

Der Unter­suchungsauss­chuss des Land­tags Meck­len­burg-Vor­pom­mern zur umstrit­te­nen Stiftung Kli­ma- und Umweltschutz MV bleibt hart: Trotz eines ärztlich bestätigten Burnouts will das Gremi­um den früheren Bun­deskan­zler Ger­hard Schröder (SPD) per­sön­lich vernehmen – und hat ihn nun zum drit­ten Mal vorge­laden. Der neue Ter­min ist für den 17. Okto­ber 2025 ange­set­zt. Bis Ende August soll ein amt­särztlich­es Gutacht­en klären, ob und in welchem Umfang der 81-Jährige vernehmungs­fähig ist.

Hannes Damm, Obmann der Grü­nen im Auss­chuss, begrüßte den Beschluss: „Es ist völ­lig richtig, dass Ger­hard Schröder erneut geladen und endlich ver­nom­men wird.“ Ziel der Befra­gung ist es, mögliche Verbindun­gen zwis­chen der Grün­dung der Kli­mas­tiftung MV und rus­sis­chen Inter­essen zu beleucht­en – ins­beson­dere im Zusam­men­hang mit der Ost­seepipeline Nord Stream 2.

Zweifel an Schröders Erkrankung

Schröder hat­te bere­its einen ersten Ter­min Ende Jan­u­ar kurzfristig abge­sagt und auf eine Burnout-Erkrankung ver­wiesen. Ein pri­vatärztlich­es Attest wurde vorgelegt. Allerd­ings wuchs nach einem öffentlichen Auftritt des Altkan­zlers in Han­nover im Mai der Zweifel an sein­er gesund­heitlichen Ver­fas­sung – Schröder wirk­te dort, wie der Auss­chuss befand, gefasst und erholt. Die Stiftung Kli­ma- und Umweltschutz MV war Anfang 2021 von der Lan­desregierung gegrün­det wor­den, um das Pipeline-Pro­jekt trotz US-Sank­tions­dro­hun­gen abzu­sich­ern.

Anwalt: Termin gefährdet Schröders Genesung

Ger­hard Schröders Anwalt, Hans-Peter Huber, kri­tisierte den Auss­chuss gegenüber dem NDR scharf. Die Entschei­dung, ein amt­särztlich­es Gutacht­en einzu­fordern, sei juris­tisch frag­würdig: „Dieses Vorge­hen ist durch die Straf­prozes­sor­d­nung, an der sich Unter­suchungsauss­chüsse ori­en­tieren, nicht gedeckt.“ Die Zweifel an den bish­eri­gen Gutacht­en seien nicht nachvol­lziehbar. Huber warnte zudem vor möglichen gesund­heitlichen Fol­gen für seinen Man­dan­ten: „Ein solch­er Ter­min kön­nte gravierende neg­a­tive Auswirkun­gen auf die Gene­sung des Altkan­zlers haben.“

Ausschuss prüft alternative Befragungsmöglichkeiten

Auss­chussvor­sitzen­der Sebas­t­ian Ehlers (CDU) betonte jedoch, man wolle Schröder die Aus­sage erle­ichtern: „Sollte der Altkan­zler nur eingeschränkt belast­bar sein, sind auch alter­na­tive Befra­gungs­for­men denkbar.“ So kön­nte die Vernehmung auch in Schröders Wohnort Han­nover stat­tfind­en oder per Videokon­ferenz erfol­gen. Im äußer­sten Fall sei auch ein schriftlich­er Fra­genkat­a­log möglich.

Bemerkenswert: Selb­st Schröders eigene Partei, die SPD, stimmte dem Beschluss zur erneuten Ladung ein­stim­mig zu – ein Zeichen dafür, dass parteiüber­greifend Aufk­lärungs­be­darf gese­hen wird.

Wie es weit­erge­ht, hängt nun maßge­blich vom amt­särztlichen Gutacht­en ab, das bis Ende August erwartet wird. Bis dahin bleibt offen, ob der Altkan­zler im Herb­st tat­säch­lich aus­sagen muss – oder ob sein Gesund­heit­szu­s­tand ihn erneut davon ent­bindet.