Schulstart vorbereiten:
Schulanmeldung für 2027/2028 startet in Schwerin
Eltern können ihre Kinder in Schwerin ab 1. September für das Schuljahr 2027/2028 anmelden. Die Frist endet am 31. Oktober. Für Erstklässler besteht zudem ein Anspruch auf Hortbetreuung.

Foto: Stefan Rochow
In Kürze:
- Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028 beginnt in Schwerin am 1. September 2026 und endet am 31. Oktober.
- Angemeldet werden müssen grundsätzlich Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren wurden – auch bei geplantem Besuch einer freien Schule.
- Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung gilt 2027/2028 für die ersten beiden Klassenstufen; der Hortplatz muss gesondert beantragt werden.
Ab dem 1. September beginnt in Schwerin die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028. Eltern können ihre schulpflichtig werdenden Kinder zunächst online anmelden. Spätestens bis zum 31. Oktober 2026 muss die Anmeldung bei der Landeshauptstadt erfolgt sein.
Betroffen sind alle Kinder mit Wohnsitz in Schwerin, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren wurden. Die Anmeldung ist auch erforderlich, wenn das Kind später eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll.
Ebenfalls angemeldet werden müssen Kinder, die für das laufende Schuljahr zurückgestellt worden sind. Das gilt außerdem für Kinder, für die Eltern eine Zurückstellung vom Schulbesuch oder eine vorzeitige Einschulung im Schuljahr 2027/2028 anstreben.
Mit der Einschulung stellt sich für viele Familien zugleich die Frage nach der Betreuung nach Unterrichtsschluss. Seit dem 1. August 2026 gilt bundesweit schrittweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Im Schuljahr 2027/2028 umfasst er damit die erste und zweite Klassenstufe. Ein Hortplatz muss allerdings gesondert beantragt werden.
Schulanmeldung in Schwerin online möglich
Die Stadt bietet die Schulanmeldung ab dem 1. September über ihr Internetportal an. Dort stehen neben dem Onlineantrag auch weitere benötigte Formulare zur Verfügung.
Für die Anmeldung werden die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis eines Sorgeberechtigten benötigt. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten samt Kopie dessen Personalausweises vorgelegt werden.
Bei alleinigem Sorgerecht verlangt die Stadt einen entsprechenden Nachweis, etwa ein sogenanntes Negativattest. Dieses bestätigt, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt. Bei der Onlineanmeldung müssen die erforderlichen Dokumente hochgeladen werden.
Anmeldung im Stadthaus ab Ende September
Wer die Anmeldung nicht online erledigen möchte, kann dafür auch das BürgerBüro im Stadthaus nutzen. Persönliche Schulanmeldungen sind dort allerdings erst ab dem 28. September möglich.
Mit Ausnahme der terminoffenen Montage ist dafür vorab ein Termin erforderlich. Dieser kann über das Internetangebot der Stadt unter der Dienstleistung „Schulanmeldung (Einschulung)“ reserviert werden. Das Kind selbst muss bei der Anmeldung im Stadthaus nicht dabei sein.
Unabhängig davon, welcher Weg gewählt wird, gilt der 31. Oktober 2026 als letzter Termin für die Anmeldung zum Schuljahr 2027/2028.
Hortplatz muss extra beantragt werden
Parallel zur Schulanmeldung sollten Eltern bei Bedarf die Hortbetreuung im Blick behalten. Der seit August 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird stufenweise auf weitere Jahrgänge ausgeweitet.
Er ermöglicht eine Betreuung nach dem Unterricht und während der Schulferien. Der Rechtsanspruch bedeutet jedoch nicht, dass mit der Schulanmeldung automatisch ein Hortplatz beantragt wird. Dafür ist ein gesonderter Antrag notwendig. Informationen und Unterlagen stellt die Stadt über ihre Hort- und Kitaplatzvergabe bereit.




