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Schulstart vorbereiten:
Schulanmeldung für 2027/2028 startet in Schwerin

Eltern können ihre Kinder in Schwerin ab 1. September für das Schuljahr 2027/2028 anmelden. Die Frist endet am 31. Oktober. Für Erstklässler besteht zudem ein Anspruch auf Hortbetreuung.

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  • Veröffentlicht August 28, 2026
Die Landeshauptstadt will das Stadthaus kaufen, um Miete zu sparen, Foto: maxpress
Ab Sep­tem­ber kön­nen Eltern in Schw­erin ihre Kinder für die Ein­schu­lung im Schul­jahr 2027/2028 anmelden.
Foto: Ste­fan Rochow

 


In Kürze:

  • Die Schu­lan­mel­dung für das Schul­jahr 2027/2028 begin­nt in Schw­erin am 1. Sep­tem­ber 2026 und endet am 31. Okto­ber.
  • Angemeldet wer­den müssen grund­sät­zlich Kinder, die zwis­chen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren wur­den – auch bei geplantem Besuch ein­er freien Schule.
  • Der Anspruch auf Ganz­tags­be­treu­ung gilt 2027/2028 für die ersten bei­den Klassen­stufen; der Hort­platz muss geson­dert beantragt wer­den.

 

Ab dem 1. Sep­tem­ber begin­nt in Schw­erin die Schu­lan­mel­dung für das Schul­jahr 2027/2028. Eltern kön­nen ihre schulpflichtig wer­den­den Kinder zunächst online anmelden. Spätestens bis zum 31. Okto­ber 2026 muss die Anmel­dung bei der Lan­deshaupt­stadt erfol­gt sein.

Betrof­fen sind alle Kinder mit Wohn­sitz in Schw­erin, die zwis­chen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren wur­den. Die Anmel­dung ist auch erforder­lich, wenn das Kind später eine Schule in freier Träger­schaft besuchen soll.

Eben­falls angemeldet wer­den müssen Kinder, die für das laufende Schul­jahr zurück­gestellt wor­den sind. Das gilt außer­dem für Kinder, für die Eltern eine Zurück­stel­lung vom Schulbe­such oder eine vorzeit­ige Ein­schu­lung im Schul­jahr 2027/2028 anstreben.

Mit der Ein­schu­lung stellt sich für viele Fam­i­lien zugle­ich die Frage nach der Betreu­ung nach Unter­richtss­chluss. Seit dem 1. August 2026 gilt bun­desweit schrit­tweise der Recht­sanspruch auf ganztägige Förderung für Grund­schulkinder. Im Schul­jahr 2027/2028 umfasst er damit die erste und zweite Klassen­stufe. Ein Hort­platz muss allerd­ings geson­dert beantragt wer­den.

Schulanmeldung in Schwerin online möglich

Die Stadt bietet die Schu­lan­mel­dung ab dem 1. Sep­tem­ber über ihr Inter­net­por­tal an. Dort ste­hen neben dem Onlin­eantrag auch weit­ere benötigte For­mu­la­re zur Ver­fü­gung.

Für die Anmel­dung wer­den die Geburt­surkunde des Kindes und der Per­son­alausweis eines Sorge­berechtigten benötigt. Bei gemein­samem Sorg­erecht muss zusät­zlich eine unter­schriebene Voll­macht des anderen Sorge­berechtigten samt Kopie dessen Per­son­alausweis­es vorgelegt wer­den.

Bei alleinigem Sorg­erecht ver­langt die Stadt einen entsprechen­den Nach­weis, etwa ein soge­nan­ntes Neg­a­ti­vat­test. Dieses bestätigt, dass keine gemein­same Sorgeerk­lärung vor­liegt. Bei der Onlin­ean­mel­dung müssen die erforder­lichen Doku­mente hochge­laden wer­den.

Anmeldung im Stadthaus ab Ende September

Wer die Anmel­dung nicht online erledi­gen möchte, kann dafür auch das Bürg­er­Büro im Stadthaus nutzen. Per­sön­liche Schu­lan­mel­dun­gen sind dort allerd­ings erst ab dem 28. Sep­tem­ber möglich.

Mit Aus­nahme der ter­mi­nof­fe­nen Mon­tage ist dafür vor­ab ein Ter­min erforder­lich. Dieser kann über das Inter­ne­tange­bot der Stadt unter der Dien­stleis­tung „Schu­lan­mel­dung (Ein­schu­lung)“ reserviert wer­den. Das Kind selb­st muss bei der Anmel­dung im Stadthaus nicht dabei sein.

Unab­hängig davon, welch­er Weg gewählt wird, gilt der 31. Okto­ber 2026 als let­zter Ter­min für die Anmel­dung zum Schul­jahr 2027/2028.

Hortplatz muss extra beantragt werden

Par­al­lel zur Schu­lan­mel­dung soll­ten Eltern bei Bedarf die Hort­be­treu­ung im Blick behal­ten. Der seit August 2026 gel­tende Recht­sanspruch auf Ganz­tags­be­treu­ung wird stufen­weise auf weit­ere Jahrgänge aus­geweit­et.

Er ermöglicht eine Betreu­ung nach dem Unter­richt und während der Schulfe­rien. Der Recht­sanspruch bedeutet jedoch nicht, dass mit der Schu­lan­mel­dung automa­tisch ein Hort­platz beantragt wird. Dafür ist ein geson­dert­er Antrag notwendig. Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen stellt die Stadt über ihre Hort- und Kita­platzver­gabe bere­it.