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Schulanmeldungen ab sofort digital oder vor Ort

In diesem Jahr bietet die Stadt erstmalig zwei Wege zur Schulanmeldung 2023/2024 an. Eltern haben zum einen die Möglichkeit, den gesamten Anmeldeprozess bequem und zeitsparend online von zu Hause abzuwickeln.

  • Veröffentlicht September 26, 2022
Foto: Schw­erin Lokal

Für das näch­ste Schul­jahr 2023/2024 müssen alle Schw­er­iner Kinder angemeldet wer­den, die zwis­chen 1. Juli 2016 und 30. Juni 2017 geboren wur­den. Eine Anmel­dung ist auch für Kinder notwendig, die in ein­er Schule in freier Träger­schaft eingeschult wer­den sollen.

Anzumelden sind auch die Kinder, die im let­zten Jahr von der Schule zurück­gestellt wur­den bzw. für das kom­mende Schul­jahr zurück­gestellt oder vorzeit­ig eingeschult wer­den sollen. Die Schu­lan­mel­dun­gen müssen bis zum 31. Okto­ber 2022 erfol­gen.

Anmeldung über den Onlineantrag

Den Onlin­eantrag zur Schu­lan­mel­dung find­en Sie unter www.schwerin.de/antrag-schulanmeldung im Dig­i­tal­en Stadthaus, dem Ser­vi­ce­por­tal der Stadt Schw­erin. Für die Anmel­dung benöti­gen Sie die Geburt­surkunde des Kindes und den Per­son­alausweis bzw. Reisep­a­ss der/des Sorge­berechtigten. Im Falle des gemein­samen Sorg­erechts benötigt der Antrag­steller die unter­schriebene Voll­macht des anderen Sorge­berechtigten mit ein­er Kopie seines Per­son­alausweis­es. Das For­mu­lar ist unter www.schwerin.de/schulanmledung abruf­bar. Bei alleinigem Sorg­erecht ist der entsprechende Nach­weis (Neg­a­ti­vat­test) beizufü­gen. Das Neg­a­ti­vat­test kann online unter www.schwerin.de/schulanmeldung beantragt wer­den. Die entsprechen­den Unter­la­gen wer­den im Anmelde­prozess abge­fragt und müssen dann hochge­laden wer­den.

Anmeldung vor Ort im BürgerBüro des Stadthauses

Ter­mine für die Schu­lan­mel­dung vor Ort kön­nen weit­er­hin online unter www.schwerin.de/terminvergabe reserviert wer­den. Dazu ist in der Rubrik Bürg­erser­vice die Dien­stleis­tung Schu­lan­mel­dung (Ein­schu­lung) auszuwählen. Zusät­zlich kön­nen Ter­minab­sprachen tele­fonisch unter 0385 545‑1111 erfol­gen. Zur Anmel­dung sind die Geburt­surkunde des Kindes und der Per­son­alausweis bzw. Reisep­a­ss der/des Sorge­berechtigten mitzubrin­gen. Die Schu­lan­mel­dung ist im Falle des gemein­samen Sorg­erechts von bei­den Sorge­berechtigten vorzunehmen, bei Ver­hin­derung kann eine entsprechende Voll­macht vorgelegt wer­den. Bei alleinigem Sorg­erecht ist der entsprechende Nach­weis (Neg­a­ti­vat­test) mitzubrin­gen. Die Kinder müssen bei der Schu­lan­mel­dung im Stadthaus nicht anwe­send sein. Sofern es möglich ist, bit­tet die Stadtver­wal­tung darum, dass die Ter­mine nur von den Eltern wahrgenom­men wer­den.

Eine Mund-Nase-Bedeck­ung ist weit­er­hin für Besucherin­nen und Besuch­er des Stadthaus­es zu empfehlen.