Schwerin: 18-jähriger wehrt sich gegen Polizei
Zum Auftakt der Lichterwoche in Schwerin kamen am vergangenen Freitag viele Menschen in die Altstadt. Deutlich voller als sonst an einem Herbstabend üblich zeigten sich daher Straßen, Gassen und Plätze.
Zum Auftakt der Lichterwoche in Schwerin kamen am vergangenen Freitag viele Menschen in die Altstadt. Deutlich voller als sonst an einem Herbstabend üblich zeigten sich daher Straßen, Gassen und Plätze. Vielen Leben und Bewegung wohin man blickte. Während nahezu alle Menschen sich an den beleuchteten Gebäuden und Freiflächen erfreuten, kam es im Bereich Mecklenburgstraße/Pfaffenteich zu einem zwischenzeitlich lautstarken Zwischenfall, bei dem die Polizei eingreifen musste.
Auseinandersetzung am Pfaffenteich
Dabei gerieten, die die Polizei gestern auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, zu einer Auseinandersetzung zwischen fünf Personen. Diese waren teilweise deutscher Staatsbürgerschaft, teilweise hatten sie Migrationshintergrund. Alle Personen standen erkennbar unter stärkerem Alkoholeinfluss, so dass sich die Situation durch gegenseitiges Aufstacheln immer weiter zuspitzte und in einem Handgemenge mündete. Während zahlreiche Menschen stehenblieben und die Situation beobachteten, riefen einige die Polizei Schwerin.
18-jähriger leistet aktiv Widerstand
Diese war sehr schnell vor Ort. Direkt begegneten die Beamten der Situation durch schlichtendes Eingreifen, was größtenteils auch gelang. Lediglich ein 18-jähriger aus dem Mueßer Holz mit afghanischer Abstammung ließ sich nicht beruhigen. Er leistete Widerstand und beleidigte die Beamten. Nachdem mehrfache Ermahnungen den jungen Mann nicht bremsen konnten, griffen die Beamten ein und nahmen ihn fest. Auch dabei leistete der 18-jährige weiterhin Widerstand. In gebrochenem Deutsch beleidigte er die Beamten weiter, schrie, dass er seine Sachen haben möchte. Er forderte, wie ein Mensch und nicht wie ein Tier behandelt zu werden.
Letztlich gelang es den Beamten, den Mann zu fixieren. In seiner Tasche fanden sie ein Messer. Der 18-jährige kann sich nun auf eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte einstellen.