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Schwerin: 2,3 Mio Euro für die Landeshauptstadt

Wie das Innen­min­is­teri­um am gestri­gen Fre­itag in Schw­erin mit­teilte, erhält die Lan­deshaupt­stadt auch in diesem Jahr ins­ge­samt 4 Mil­lio­nen Euro aus dem Haupt­stadtver­trag. 2,3 Mil­lio­nen Euro davon gewährte das Min­is­teri­um

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  • Veröffentlicht Dezember 14, 2019
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Das Land hat einen Zuwen­dungs­bescheid an die Stadt Schw­erin ver­sandt. | Foto: Sym­bol­bild

Wie das Innen­min­is­teri­um am gestri­gen Fre­itag in Schw­erin mit­teilte, erhält die Lan­deshaupt­stadt auch in diesem Jahr ins­ge­samt 4 Mil­lio­nen Euro aus dem Haupt­stadtver­trag. 2,3 Mil­lio­nen Euro davon gewährte das Min­is­teri­um nun als Teil­be­trag.

Die ver­traglich vere­in­barten Mit­tel stellt das Land der Stadt Schw­erin für die Wahrnehmung ihrer Auf­gaben als Lan­deshaupt­stadt zusät­zlich zu anderen Geldern zur Ver­fü­gung. Der entsprechende Bewil­li­gungs­bescheid ist auf dem Weg zu Ober­bürg­er­meis­ter Dr. Rico Baden­schi­er. Eine Mil­lion sind als Betrieb­skosten­zuschuss für das Meck­len­bur­gis­che Staat­sthe­ater Schw­erin vorge­se­hen. Weit­ere 300.000 Euro sind für andere laufende und inves­tive Zwecke gemäß den ver­traglichen Vere­in­barun­gen bes­timmt. 650.000 Euro dienen darüber hin­aus der Reduzierung des laufend­en Defiz­its der Stadt Schw­erin. Mit 350.000 Euro unter­stützt das Land die Ein­rich­tung der „Task Force Jugend und Soziales”, die Opti­mierungspoten­ziale in diesem Bere­ich prüfen soll.

Hintergrund

Grund­lage für die Mit­tel ist eine Vere­in­barung zwis­chen dem Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern und der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin. Dieser so genan­nte „Lan­deshaupt­stadtver­trag” sieht Finan­zleis­tun­gen des Lan­des für Son­der­auf­gaben vor, die mit dem Sta­tus als Lan­deshaupt­stadt ver­bun­den sind. Mit dem Lan­deshaushalt 2019 stellt das Land 4 Mio. für laufende und inves­tive Zwecke bere­it.