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Schwerin: Ab sofort gilt Bußgeldkatalog

Auf ihrer Kabinettssitzung in Schwerin hat die Landesregierung am Donnerstag dieser Woche einen Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit den geltenden Corona-Maßnahmen verabschiedet. Damit können die zuständigen Behörden von nun an Verstöße

  • Veröffentlicht April 4, 2020
Die Zahl der am Corona-Virus Erkrankten steigt auch in Schwerin weiter. | Symbolbild

Auf ihrer Kabinettssitzung in Schwerin hat die Landesregierung am Donnerstag dieser Woche einen Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit den geltenden Corona-Maßnahmen verabschiedet. Damit können die zuständigen Behörden von nun an Verstöße direkt ahnden. Und diejenigen, die noch immer nicht die Dramatik der Situation verstanden haben sollten, bekommen dadurch die Folgen ihres Handelns im eigenen Portemonnaie zu spüren.

Bußgeldkatalog orientiert sich an Regelungen mehrerer Bundesländer

Der nun veröffentlichte Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich dabei im wesentlichen an den Regelungen anderer Bundesländer. Dadurch entsteht zumindest eine gewisse Orientierung auch über die Landesgrenzen hinweg. Dabei enthält das Papier aber auch landesspezifische Regelungen. Leider gelang es der Landesregierung in dieser Woche nicht, eine bundesweit einheitliche Regelung für gleiche Verstöße herbeizuführen. 

 

Innenminister Lorenz Caffier |
Foto: Olaf Kosinsky

„Leider halten sich nicht alle an die Regelungen“

 „Die meisten Bürgerinnen und Bürger halten sich an die geltenden Regeln, aber leider nicht alle. Mit dem Bußgeldkatalog haben wir jetzt festgelegt, wie diese Ordnungswidrigkeiten künftig zu ahnden sind. Für die Ordnungsbehörden und die Polizei ist es dadurch einfacher, in der Abwägung des Einzelfalls ein angemessenes Bußgeld zu verhängen. Mir war es auch wichtig, dass wir einen möglichst einheitlichen Katalog in den norddeutschen Bundesländern haben. Auch wenn dabei natürlich die jeweils spezifischen Regelungen in den Landesverordnungen berücksichtigt werden müssen“, so Innenminister Lorenz Caffier in Schwerin.

Im Wiederholungsfall bis zu 25.000 € Strafe möglich

Ein Blick in den Bußgeldkatalog zeigt, dass die Strafen von 150,- € (je Person) für das Nichteinhalten des Abstandes bis zu 5.000,-€ für die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken reichen. Der gesamte Katalog ist HIER als pdf-Datei einsehbar. Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei weiteren Verstößen bis zur Verdoppelung angemessen zu erhöhen. In Einzelfällen sind im Wiederholungsfall Geldbußen von bis zu 25.000 Euro möglich. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.

Zu Ostern gelten verschärfte Regelungen auch für „Inländer“

Damit unterstreicht die Landesregierung noch einmal, wie ernst es ihr mit den geltenden Regelungen ist. Speziell auch mit Blick auf das bevorstehende Osterfest hatte das Kabinett um Ministerpräsidentin Schwesig am Donnerstag in Schwerin klare Vorgaben für das Verhalten auch der Bevölkerung des Landes selbst beschlossen. Dabei heißt es in der entsprechenden Verordnung: „Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 00:00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24:00 Uhr, ist es den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt, tagestouristische Ausflüge, etwa auf die Ostseeinseln, an die Ostseeküste und an die Mecklenburgische Seenplatte, zu unternehmen. Spaziergänge, Sport und Bewegung im Freien, vorrangig im Umfeld des eigenen Wohnbereichs, sind ausdrücklich gestattet. Weitere Regelungen und Einschränkungen dieser finden sich auf den Seiten des Innenministeriums.

Damit liegt es nun an jedem Einzelnen, sich konkret an die Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus zu halten. Wer dies weiterhin nicht tut, muss mit entsprechenden Strafen rechnen. 

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Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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