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Schwerin: Ärzte, Corona und die Politik

Viel mediale Aufmerksamkeit wurde dem Fall des möglichen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz im Ärztehaus West geschenkt. Konkret ging es um die Praxis des Chirurgen Dr. Peter Bossow. Sieht man von

  • Veröffentlicht Mai 12, 2021
Ärztehaus West Foto: Redaktion Schwerin-lokal

Viel mediale Aufmerksamkeit wurde dem Fall des möglichen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz im Ärztehaus West geschenkt. Konkret ging es um die Praxis des Chirurgen Dr. Peter Bossow. Sieht man von dem Beitrag am gestrigen Abend im Politmagazin Panorama 3 ab, so hat sich die öffentliche Wahrnehmung der letzten Tage deutlich gelegt. Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt wegen eines möglichen Verstoßes gegen Coronaschutzmaßnahmen. Besondere Beachtung erlangten die behördlich angeordneten Maßnahmen auch wegen des politischen Amtes des Chirurgen. Er ist stellvertretender Vorsitzender der AfD Fraktion und stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses in der Schweriner Stadtvertretung. Hier fragt Schwerin-lokal nach.

 

Was bleibt bislang festzuhalten?

Die richtig gute Nachricht in diesem Fall ist, dass es bislang keinen Nachweis auf positiv getestete Besucherinnen und Besucher der Praxis gab. Eine grundsätzliche Frage ist aber bislang unbeantwortet geblieben. Darf eine Arztpraxis für politische Werbung genutzt werden? Der sich als „Ur-Schweriner“ bezeichnende Dr. Bossow, hat in der Vergangenheit nachhaltig davon Gebrauch gemacht, das Wartezimmer für politische Werbung zu nutzen. Patienten haben öffentlich ihre Ablehnung (selten auch Zustimmung) geäußert. Um starke Worte ist Dr. Bossow nicht verlegen, so fordert der nach eigenen Aussagen an Geschichte interessierte Stadtvertreter z.B. „…eine bedingungslose Assimilation“ von Menschen die hier leben wollen. Solch eine Wortwahl gefällt offenbar nicht all seinen Patienten. So finden sich auf dem Ärzteportal „Yamada“ mehrere Einträge wie z. B. „Die (Der) Nötigung der politischen Auffassung U Dokumentationen in dieser Praxis, kann man sich tatsächlich nicht entziehen“ und „Die politische Einstellung macht der Arzt im Wartebereich seiner Praxis sehr deutlich. Jedem seine Meinung, aber die vielen unübersehbaren AfD – Aushänge gehören nicht in den Wartebereich einer Arztpraxis!!!“ Und „…seine politische Einstellung und die dazugehörigen AfD Zeitschriften im Wartebereich völlig unangebracht, ich werde ihn nicht mehr in Anspruch nehmen“.

 

Das (politische?) Wort der Ärzte hat Gewicht!

Schwerin-lokal hat bei der Ärztekammer Mecklenburg – Vorpommern nachgefragt, ob Arztpraxen nicht als Räume der politischen Neutralität gelten sollten. In ihrer Antwort führt die Ärztekammer MV aus: „Es gibt keine Vorschrift, die Ärzte zur politischen Neutralität verpflichtet. In der Praxis haben die Ärzte Hausrecht; ihre Meinungsfreiheit ist grundgesetzlich garantiert.“ Die Meinungsfreiheit der Ärzte ist durch die Ärztekammer wiederholt betont worden. Im letzten Jahre riefen unter der anmaßenden Bezeichnung „Die Schweriner Ärzte“ einige Medizinerinnen und Mediziner zum Ende der Corona-Beschränkungen auf. Unter ihnen auch das Vorstandsmitglied der Ärztekammer MV Dr. Andreas Kauffold. Nachdem sich Ärzte aus Schwerin gegen diese Vereinnahmung bei der Ärztekammer beschwerten, antwortete der Vizepräsident der Kammer, Dr. Wilfried Schminke: „Zunächst einmal bleibt festzustellen, dass das Vorstandsmitglied der Ärztekammer Dr. Andreas Kauffold von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat…“ Die Ärztekammer betont in erster Linie die Meinungsfreiheit der Ärzte, das Gebot zur politischen Neutralität findet sich nicht in ihren Stellungnahmen.

Zweifelsfrei ist die Beziehung Arzt-Patient-Beziehung keine gewöhnliche Geschäftsbeziehung. „Ärzte sind im Allgemeinen Vertrauenspersonen – damit gewinnt ihr Wort an Gewicht. Der Arzt ist dem Interesse all seiner Patienten verpflichtet. Da kommt es darauf an, persönliche Meinungen zurückzustellen“, so formuliert es Dr. Wilfried Schminke in einem Interview mit der SVZ.

 

Sächsische und Berliner Ärztinnen und Ärzte sind deutlich

Die sächsische Landesärztekammer positioniert sich hier eindeutig. „Weiterhin hat der Arzt in seiner Praxis politische Neutralität zu wahren (Bsp. Landtags-, Bundestagswahlen oder ähnliches).“ Die sächsische Ärztevereinigung weißt ausdrücklich daraufhin, dass „Die Auslage von politisch-tendenziösem Infomaterial …Veröffentlichungen in den Praxisräumen zu unterlassen ist“. Deutlich ist auch die Ärztekammer Berlin: „Die Arztpraxis ist kein Platz für politische Agitation, …Meinungsfreiheit ist das eine, Lügen verbreiten das andere.“

 

Klarstellung gegenüber politisierten Arztpraxen ist überfällig

Ein solches Statement sucht man auf der Website der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vergebens. Es gibt nur sehr wenige politisch aktive Ärzte, die ihre Praxisräume für die Verbreitung politischer Ziele oder die Corona-Pandemie verharmlosende bzw. leugnende Werbung nutzt bzw. genutzt hat. Die ganz weitaus überwiegende Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte geht sehr verantwortungsvoll mit der besonderen zwischenmenschlichen Beziehung zwischen Arzt und Patient um. Umso schriller erscheint das in Schwerin öffentlich bekannte Agieren von „Schweriner Ärzten“ und „Ärzte für Aufklärung“. Vor dem Hintergrund anstehender Wahlen ist eine Klarstellung der entsprechenden berufsständischen Vereinigung mehr als überfällig.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

1 Comment

  • Vielen Dank dafür, dass die Redaktion hier mit diesem Beitrag auch die in diesem Fall mit berührten, grundsätzlichen Aspekte (Arzt-Patient-Beziehung) thematisiert hat.

    Bei dem interviewten Vizepräsidenten der hiesigen Ärztekammer wird es sich wohl um Dr. Schimanke gehandelt haben, der laut Internet selbst Chirurg ist. Dass dieser sich in der Angelegenheit lediglich auf die „Meinungsfreiheit“ des einzelnen Arztes herausgeredet hat, erweckt eher den Eindruck einer Art inhaltlichen Kumpanei. Statt dessen hätte es ihm als Chirurgen sauer aufstoßen müssen, dass sein Fachkollege laut Aussage von dessen Anwalt eine „Bescheinigung“ gegen das eigene Tragen einer Maske vorweisen könne – wo man sich dann (und übrigens nicht nur als chirurgischer Berufskollege, sondern als halbwegs kundiger Bürger) sofort fragt: Was macht denn ein Chirurg in diesem Beruf, der aus angeblich gesundheitlichen Gründen attestiert bekommt, keine Maske tragen zu können?! Operiert der dann ohne Maske? Rückfall ins Mittelalter? Oder Maskentragen nur im Alltag ein („gesundheitliches“) Problem, nicht aber im OP? Wer hat dieses Attest ausgestellt? Urkundenbetrug?
    Das alles ist einfach nur übel und erhält durch die Machenschaften in dieser Praxis noch einmal eine Steigerung gegenüber dem, was uns schon durch die öffentlichen Aktionen der vermeintlichen ärztlichen Aufklärer in Schwerin zugemutet wurde. Denn hier wurde das Praxisumfeld offenbar schamlos als ideologische Kampfzone missbraucht, wobei der Arzt dann eben nicht nur als Bürger auftritt, der wie jedermann das Recht hat, sich auf sein Recht zur freien Meinungsäußerung zu berufen, sondern es ist schon eine besondere und besonders schutzbedürftige Beziehung, die dort tangiert wird.
    Man kann sich kaum vorstellen, dass die Ärztekammer ähnlich zahm und lau reagiert hätte, wenn ein Kammermitglied seine Patienten in der Praxis zur Enteignung der Immobilienbesitzer aufgerufen hätte, damit es zukünftig erschwinglichen Wohnraum gibt.

    Auch fragt man sich, wieso sich in einem so neuralgischen und grundsätzlichen Punkt die Satzungen und Orientierungen der einzelnen Kammern derartig deutlich voneinander unterscheiden, dass Mitglieder in ihren eigenen Praxen von der einen Kammer (Sachsen) unzweideutig zur Neutralität verpflichtet werden, während hier eine weit davon entfernte Haltung durch den Mantel der Meinungsfreiheit beschützt wird.

    Was das Ergebnis der Testungen anbetrifft, ist es sicher eine „gute Nachricht“, dass offenbar niemand infiziert wurde. Ein beträchtlicher SCHADEN ist aber auch ohne Infektionsnachweis entstanden, schon allein durch die Quarantäne (und deren individuelle Folgewirkung), die hier durch fahrlässiges Verhalten bei einer Vielzahl von Personen provoziert wurde, sowie die Kosten für die vielen Tests, die man sich bei ordnungsgemäßer Führung der Praxis alle hätte ersparen können. Von dem ideellen Schaden für die Ärzteschaft einmal ganz zu schweigen, den solche Mitglieder für die Gesamtheit der Ärzte anrichten.

    Es bleibt zu hoffen, dass die Geschichte nicht zu lasch weiterverfolgt wird, wofür allerdings die im Bericht mitgeteilte Reaktion der Ärztekammer gerade nicht spricht. Bleibt die Staatsanwaltschaft. Warten wir’s ab.

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