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Schwerin: AfD-Richtungsstreit beschäftigt Arbeitsgericht

  Dass es innerhalb der AfD einen Richtungsstreit gibt, dürfte niemandem etwas Neues sein. Eventuell ist „ein“ Richtungsstreit sogar falsch. Denn weiterhin erscheint die Partei vielen Außenstehenden eher wie eine

  • Veröffentlicht Januar 14, 2021
Mit Spannung dürften einige auf den Ausgang des Verfahrens Federau gegen Lerche vor dem Arbeitsgericht Schwerin warten. | Foto: Symbolbild

 

Dass es innerhalb der AfD einen Richtungsstreit gibt, dürfte niemandem etwas Neues sein. Eventuell ist „ein“ Richtungsstreit sogar falsch. Denn weiterhin erscheint die Partei vielen Außenstehenden eher wie eine große Gruppe von Menschen mit sehr verschiedenen, teilweise kaum kompatiblen Ansichten und Forderungen. Was viele zusammenzuhalten scheint, ist eine „Dagegen“-Position. Dennoch, keine Frage, eher gemäßigte und durchaus radikale bis extremradikale Mitglieder stehen sich im Richtungsstreit schon vordergründig gegenüber.

 

Seit Kalbitz-Rauswurf brennt die Luft innerhalb der AfD

Spätestens der Parteiausschluss des rechtsaußen verorteten Andreas Kalbitz, bis zuletzt Landesvorsitzender der AFD in Brandenburg und führender Kopf im völkisch-nationalen Flügel um Björn Höcke, brachte die Partei zuletzt an den Rand einer Spaltung. Seither hält diese Zerreißprobe an. Auch wenn man sie gern kleinredet. Vor diesem Hintergrund galt es allerdings gerade jetzt, die Listenplätze und Direktmandaten für die bevorstehenden sechs Landtagswahlen (darunter die Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin) und zur Bundestagswahl zu vergeben. Auch hierbei zeigte und zeigt sich der Richtungsstreit allerorten. Die eher stagnierenden oder gar zurückgehenden Wahlprognosen dürften die parteiinterne Stimmung ebenfalls nicht aufhellen.

 

In Schwerin wird Richtungsstreit vor Arbeitsgericht ausgetragen

Petra Federau, Vorsitzende AfD-Fraktion, Schwerin

In Mecklenburg-Vorpommern überträgt sich dieser innerparteilich an sich strategisch-inhaltliche Streit nun auch auf bestehende Arbeitsverhältnisse und wird offen vor einem Arbeitsgericht, im konkreten Fall in Schwerin, ausgetragen. So berichtete es kürzlich bereits die SVZ. Bei den gegnerischen Parteien handelt es sich dabei um keine geringeren als die stadtbekannten Dirk Lerche und Petra Federau. Lerche ist Mitglied des aktuellen Landtags und AfD-Fraktionsmitglied der Stadtvertretung. Letzterer steht Federau als Fraktionsvorsitzende vor. Zudem ist sie auch neben Martin Schmidt Kreissprecherin der AfD Schwerin. Durchaus also aus regionaler Sicht keine Leichtgewichte innerhalb der Partei.

 

Lerche feuert Federau wegen „gestörtem Vertrauensverhältnis“

Dass es zwischen beiden schon länger kriselte, pfiffen die Spatzen schon einige Zeit von den Dächern. Lerche schienen die persönlichen politischen Ambitionen Federaus, die er als Leiterin seines Wahlkreisbüros in Schwerin angestellt hatte, nicht wirklich zu gefallen. Sie hatte klar ihren Hut für den Kreisvorsitz in den Ring geworfen. Zudem wollte Federau als Direktkandidatin zur Landtagswahl aufgestellt werden. Was ihr auch beides gelang.

Dirk Lerche (AFD), MdL und Stadtvertreter Schwerin | Foto: AfD Schwerin

Vor allem aber zeichnete sich in den vergangenen Jahren der gemeinsamen Zusammenarbeit offenbar immer stärker die unterschiedliche innerparteiliche Ausrichtung beider ab. Lerche gilt als klarer Anhänger einer national-konservativen Richtung innerhalb der AfD und ist ein erklärter Kritiker des Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm. Federau hingegen sieht er inzwischen als Unterstützerin Holms. Unter anderem daher, aber offenbar auch aus weiteren Gründen, sieht der AfD-Landtagsabgeordnete das Vertrauensverhältnis in seine angestellte Wahlkreisbüro-Leiterin offenbar gestört. Zumindest ist eben ein solch gestörtes Verhältnis Grund der Kündigung, die Lerche gegenüber Federau im November aussprach. Ende Februar sollte daher das im Oktober 2016 begonnene Arbeitsverhältnis beendet sein. Eigentlich ist der Vertrag bis zum Herbst 2021, also zum Ende der Legislaturperiode, befristet geschlossen. Offenbar, so zumindest die SVZ, gab es ein Angebot des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmerin, die Kündigung noch um einen Monat zu verschieben. Das aber habe diese nicht angenommen.

 

Bis zum Urteil wird noch etwas Zeit vergehen

Vielmehr reichte Federau eine Klage beim Arbeitsgericht Schwerin ein, um sich so zur Wehr zu setzen. Daher trafen beide nun am Dienstag dort aufeinander und erklärten ihre jeweilige Sicht der Situation. Da Lerche dabei offenbar die Störung des Vertrauensverhältnisses in den unterschiedlichen politischen Ansichten und innerparteilichen Richtungszuordnungen begründet sieht, dürfte es Ende März spannend werden. Dann nämlich wird das Gericht wohl erst eine Entscheidung treffen, ob diese Gründe ausreichend für eine Kündigung sind.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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