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Schwerin: Aggressivität führte letztlich zur Festnahme

Normalerweise soll eine Gefängnisstrafe bei den Verurteilten dazu führen, ihr bisheriges Verhalten zu ändern und der Kriminalität abzuschwören. Leider allerdings bleibt es in vielen Fällen bei dieser Theorie. Viele Personen,

  • Veröffentlicht Juli 21, 2021
Erneut klickten die Handschellen in Schwerin. | Foto: privat

Normalerweise soll eine Gefängnisstrafe bei den Verurteilten dazu führen, ihr bisheriges Verhalten zu ändern und der Kriminalität abzuschwören. Leider allerdings bleibt es in vielen Fällen bei dieser Theorie. Viele Personen, die ihre Haftstrafe hinter sich haben, werden doch wieder straffällig. Ähnlich war es nun offenbar auch bei einem 37-jährigen.

 

37-jähriger fiel durch aggressives Verhalten auf

Der polnische Staatsbürger fiel einer Streife der Bundespolizei am vergangenen Freitagvormittag aufgrund seines aggressiven Verhaltens am Hauptbahnhof von Schwerin auf. Um ihn auf sein ungebührendes Verhalten aufmerksam zu machen, wurde der Mann von den Bundespolizisten kontrolliert. Das Ergebnis der Personalienüberprüfung zeigt, dass der Mann auch der Justiz nicht unbekannt ist. Der Fahndungscomputer offenbarte nämlich einen Festnahmehaftbefehl. Gegen den 37-Jährigen lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls vor. Diesen soll er nur einen Monat nach seiner letzten Haftentlassung und unter laufender Bewährung begangen haben. Zudem war er durch die Staatsanwaltschaft Hamburg zur Ermittlung seiner Wohnanschrift wegen Diebstahls und Unterschlagung geringwertiger Sachen ausgeschrieben.

Nach Eröffnung des Haftbefehls im Bundespolizeirevier Schwerin wurde der Mann dem Haftrichter am Amtsgericht Schwerin vorgeführt, der die Untersuchungshaft bestätigte. Anschließend erfolgte die Überführung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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