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Schwerin: Anmeldungen für kommendes Schuljahr ab 1. September möglich

Während am kommenden Montag  die 10.762 Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in das neue Schuljahr starten, schauen die Eltern derer, die im nächsten Jahr erstmals in die Schule gehen

  • Veröffentlicht August 2, 2021
Auch die Grundschule John Brinckmann in Schwerin steht sicher auf der Wunschliste vieler Eltern. | Foto: ZGM

Während am kommenden Montag  die 10.762 Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in das neue Schuljahr starten, schauen die Eltern derer, die im nächsten Jahr erstmals in die Schule gehen werden, bereits auf ein wichtiges Datum. Denn sie wollen ihre Kinder rechtzeitig  für den Schulbesuch anmelden.

 

Anmeldungen für Kinder geboren zwischen 1.7.2015 und 30.06.2016

Möglich ist dies bereits ab dem 1. September im Bürgerbüro des Stadthauses von Schwerin. Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie können Eltern in diesem Jahr ihre Kinder allerdings nur mit einem vorab vereinbarten Termin zur Schule anmelden. Für das nächste Schuljahr sind die Kinder an der Reihe, die zwischen dem 1. Juli 2015 und dem 30. Juni 2016 geboren wurden. Eine Anmeldung ist dabei auch für Kinder notwendig, die in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen.

Anzumelden sind zudem auch die Kinder, die im vergangenen Jahr von der Schule zurückgestellt wurden. Gleiches gilt für diejenigen, die für das kommende Schuljahr zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden sollen. Zur Anmeldung müssen die Eltern die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis oder Reisepass der bzw. des Sorgeberechtigten mitbringen. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts müssen grundsätzlich beide Sorgeberechtigten vor Ort anwesend sein. Bei Verhinderung einer Person kann allerdings eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen.

 

Termine ab 12. August telefonisch oder online vereinbar

Termine für die Schulanmeldung können ab dem 12. August maximal 20 Tage im Voraus online unter www.schwerin.de/terminvergabe reserviert werden. Dazu ist eine beliebige Dienstleistung in der Rubrik Bürgerservice auszuwählen. Zusätzlich sind Terminabsprachen telefonisch unter (0385-) 545-1111 ebenfalls ab dem 12. August 2020 möglich. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist dann beim Termin im Stadthaus übrigens weiter vorgeschrieben.

Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein. Sofern es möglich ist, bittet die Stadtverwaltung daher darum, dass die Termine nur von den Eltern wahrgenommen werden.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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