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Schwerin: Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen weiter möglich

Hohe Kosten um Weihnachtsmärkte zu organisieren, Stände zu bestücken und dann aufgrund der Absagen keine Einnahmen. Auch Unternehmen aus dem Handelsbereich, Touristiker und Gastronomen leiden unter sinkenden Einnahmen. Das Bundesfinanzministerium

  • Veröffentlicht Dezember 18, 2021
Steuerstundungen sollen zusätzliche Liquiditätsbelastungen verhindern. | Foto: Chris S.

Hohe Kosten um Weihnachtsmärkte zu organisieren, Stände zu bestücken und dann aufgrund der Absagen keine Einnahmen. Auch Unternehmen aus dem Handelsbereich, Touristiker und Gastronomen leiden unter sinkenden Einnahmen. Das Bundesfinanzministerium hat daher reagiert und die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für Steuerstundungen angekündigt.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 ein weiteres Mal die Frist für Anträge auf vereinfachte Steuerstundungen für Unternehmen, die von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sind, bis Ende Januar 2022 verlängert. Diese Stundungen können dann bis Ende März 2022 erfolgen. Die Unternehmen müssen die unmittelbare Betroffenheit und die nicht unerheblich negativen wirtschaftlichen Auswirkungen darlegen. Die Stundungen werden längstens bis zum 31. März 2022 gewährt. Gleiches gilt auch für bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzämter. „Mit diesen Stundungen können Unternehmen ihre Liquidität schonen. Umsatzverluste im Weihnachtsgeschäft mit den kompletten Vorlaufkosten haben bei vielen Unternehmen die Liquidität deutlich eingeschränkt. Daher sind die Möglichkeiten der Steuerstundung und die Anpassung der Vorauszahlungen zu begrüßen“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. „Unternehmen sind aufgerufen, umgehend diese Stundungsmöglichkeiten zu nutzen“, so Eisenach weiter.

Bis zum 30. Juni 2022 können die betroffenen Unternehmen, unter Darlegung ihrer Verhältnisse, Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer der Jahre 2021 und 2022 stellen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sollen keine strengen Anforderungen gestellt werden.

Die IHK zu Schwerin informiert und berät unter der Corona-Hotline (0385-) 5103-103 zu Wirtschaftshilfen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie auf ihrer Webseite www.ihkzuschwerin.de.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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