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Schwerin: Antrag für kostenlose Schülerbeförderung

Noch bis zur Einstellung der Sitzungen diskutierte die Kommunalpolitik intensiv über einen kostenlosen Nahverkehr für alle Schülerinnen und Schüler in Schwerin. Dabei ging es nicht um nur einige Klassenstufen oder

  • Veröffentlicht März 28, 2020
Ab sofort stehen die Formulare für die Beantragung der kostenlosen Schülerbeförderung in Schwerin zum Download bereit.

Noch bis zur Einstellung der Sitzungen diskutierte die Kommunalpolitik intensiv über einen kostenlosen Nahverkehr für alle Schülerinnen und Schüler in Schwerin. Dabei ging es nicht um nur einige Klassenstufen oder gewisse Entfernungen. Bis einschließlich 13. Klasse soll nach dem Willen eines Teils der Stadtpolitiker die Nutzung von Bus und Bahnen frei sein – solange es sich um Schüler handelt. Während die politischen Entscheidungsprozesse aufgrund der Corona-Krise ruhen, muss die Verwaltung natürlich im laufenden Betrieb weiter arbeiten.

Jetzt Antragformular ausfüllen und Antrag bis Ende Mai einreichen

Dazu gehört nun auch die Vorbereitung der kostenfreien Schülerbeförderung nach derzeit geltenden Kriterien. Dafür steht zur Beantragung wieder ein Online-Formular unter www.schwerin.de/schuelerbefoerderung zur Verfügung. „Der Fahrausweis ist jedes Jahr neu zu beantragen. Je früher, desto besser. Damit Schüler das kostenlose Ticket pünktlich erhalten, sind wir auf eine Antragsstellung bis Ende Mai angewiesen“, betont die Fachdienstleiterin für Schulen, Manuela Gabriel. Sollten Anträge erst nach dem 31. Mai 2020 bei der Verwaltung Schwerin eingehen, ist eine fristgerechte Bearbeitung nicht mehr garantiert. Dann erfolgt ggf. auch eine rückwirkende Erstattung der Fahrtkosten nicht.

Vorerst gelten noch die sehr engen Nutzungskriterien

Wichtig ist natürlich, genau zu wissen, unter welchen Umständen das Ticket ausstellbar ist. Denn bislang gelten dabei noch massive Einschränkungen. „Die Ausstellung eines Sonderfahrausweises zur örtlich zuständigen Schule erfolgt, wenn der Fußweg zwischen dem Wohnort und der örtlich zuständigen Schule bis zur Klassenstufe 6 länger als zwei Kilometer und ab Klassenstufe 7 länger als vier Kilometer beträgt“, so die Stadtverwaltung Schwerin.

 

Ticket gilt nur für Hin- und Rückfahrt und auch nicht für alle Schüler

Die Stadt plant, allen Berechtigten das kostenfreie Schülerticket wieder gemeinsam mit dem Bewilligungsbescheid in den Sommerferien zuzusenden. Vorausgesetzt natürlich, der Antrag geht rechtzeitig ein. Dieser Sonderfahrausweis berechtigt dann während der Schulzeit von Montag bis Freitag dazu, von vorbestimmten Haltestellen zur örtlich zuständigen Schule und zurück zu fahren. Es gilt also wirklich nur auf diesen klar definierten Streckenabschnitten und auch nur auf dem Hin- und Rückweg zur Schule. Fahrten zu Freizeitveranstaltungen o.ä. sind nicht inbegriffen. 

Upgrade für Ticket möglich

Das Schülerticket ist am Schalter oder an den Fahrkartenautomaten des Nahverkehrs Schwerin (NVS) für 10,00 EUR zu einer vollwertigen Monatskarte aufwertbar. Mit dem zusätzlichen Azubi-Freizeit-Ticket können Schülerinnen und Schüler Busse und Bahnen des Nahverkehrs außerhalb des Schulweges auch an den Wochenenden und in den Ferien nutzen. Gültig ist das Upgrade-Ticket aber weiterhin nur in Verbindung mit dem von der Landeshauptstadt Schwerin erstellten Sonderfahrausweis und dem Schülerausweis.

 

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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