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Schwerin: Arbeitnehmer nutzen in Corona-Zeiten juristische Beratung

Coro­na bee­in­flusst längst alle Bere­iche unseres Lebens. Ob pri­vat oder beru­flich – auch in Schw­erin sind die Men­schen an den ver­schieden­sten Punk­ten ihres All­t­ags mit den Fol­gen der Pan­demie kon­fron­tiert.

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  • Veröffentlicht April 15, 2021
Fra­gen rund um das The­ma Kurzarbeit sorgten für volle Ter­minkalen­der bei den
Rechtss­chutzex­perten der IG BAU – auch in Schw­erin.

Coro­na bee­in­flusst längst alle Bere­iche unseres Lebens. Ob pri­vat oder beru­flich – auch in Schw­erin sind die Men­schen an den ver­schieden­sten Punk­ten ihres All­t­ags mit den Fol­gen der Pan­demie kon­fron­tiert. Ob es die Maskenpflicht, Textpflicht­en, geschlossene Aus­flugsziele, Sorge um erkrank­te Ange­hörige, Trauer um am Virus  Ver­stor­bene oder auch der notwendi­ge Weg in die Kurzarbeit sind. Nie­mand ist gän­zlich von der aktuellen Sit­u­a­tion ver­schont. So unter­schiedlich die Auswirkun­gen im Einzelfall auch sein mögen.

 

Viele Arbeitnehmer nutzten rechtliche Beratung

Dass ger­ade auch für Angestellte die Zeit­en schwierig sind, zeigen nicht zulet­zt auch konkrete Zahlen der Indus­triegew­erkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), die die Inanspruch­nahme juris­tis­ch­er Unter­stützung im ver­gan­genen Jahr betra­chtete.  Ins­ge­samt 1.436 Mal kamen die Bera­terin­nen und Berater der Gew­erkschaft in der Region zum Ein­satz. „Vom Ver­di­en­staus­fall durch Kurzarbeit über fehlende Atem­schutz­masken im Job bis hin zu Prob­le­men bei der Kinder­be­treu­ung. Coro­na hat­te zahlre­iche Rechtsstre­it­igkeit­en auch in Schw­erin zur Folge“, so der Bezirksvor­sitzende Jörg Rep­pin.

 

Vielfältige Themen – von Arbeitsschutz bis Kinderbetreuung

Auf­grund der Pan­demie fand dabei ein Großteil der Beratun­gen per Tele­fon statt. „Viele Stre­it­fälle gab es in der Gebäud­ere­ini­gung. Beschäftigte klagten über finanzielle Nöte wegen des niedri­gen Kurzarbeit­ergeldes, Defizite beim Arbeitss­chutz oder nicht gezahlte Löhne in der Quar­an­täne“, berichtet Rep­pin. In der Baubranche, die vom Lock­down ver­schont blieb, sei es zudem unter anderem um voren­thal­tene Coro­na-Prämien und unbezahlte Über­stun­den gegan­gen. Aber dur­chaus auch im Blick­punkt: Die oft­mals schwieri­gen Sit­u­a­tio­nen für die Beschäftigten hin­sichtlich des Infek­tion­ss­chutzes. Ein weit­er­er Schw­er­punkt der juris­tis­chen Unter­stützung: Das The­ma Kinder­be­treu­ung. „Bauar­beit­er, Forst­beschäftigte und Reini­gungskräfte kön­nen kein Home­of­fice machen. Wenn Kitas und Schulen
geschlossen sind, wird das für sie beson­ders zum Prob­lem“, so Rep­pin. 

 

Unterstützung steht allen Mitgliedern offen

Der Gew­erkschafter appel­liert an Beschäftigte aus den Branchen der IG BAU, sich auch in Pan­demie-Zeit­en um ihre Belange zu küm­mern und die Hil­fe der Gew­erkschaft zu suchen. „Arbeit­ge­ber dür­fen die Krise nicht als Vor­wand nutzen, um das Per­son­al um seine Rechte
zu brin­gen“. Die Möglichkeit­en der rechtlichen Beratung und Unter­stützung durch Experten der IG BAU ste­hen dabei allen Mit­gliedern der Gew­erkschaft offen.