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Schwerin: ASK reicht Eilklage gegen Ausgangsbeschränkung ein

„Es wird festgestellt, dass in der Landeshauptstadt Schwerin die Zahl von 100 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde und dies auf ein

  • Veröffentlicht April 15, 2021
Die ASK klagt in Schwerin gegen die Ausgangsbeschränkungen. | Foto: Geralt Altmann

„Es wird festgestellt, dass in der Landeshauptstadt Schwerin die Zahl von 100 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde und dies auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen ist. 2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Damit ist gem. § 13 Abs. 2 S. 1 der derzeit gültigen Corona-Landesverordnung M-V das Verlassen der Unterkunft beziehungsweise des Grundstücks, auf dem sich die Unterkunft befindet, von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens untersagt. Es gelten die dort genannten
Ausnahmen“.

Dies sind die entscheidenden Zeilen, mit denen der Corona-Krisenstab in Schwerin eine am Mittwoch in Kraft getretene Ausgangsbeschränkung für die Landeshauptstadt anordnete. Damit folgt der Krisenstab unter Leitung von Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier klar den Regelungen der Corona-Landesverordnung. Anders als manch Landkreis, der teilweise in den letzten Tagen Ausflüchte zu suchen schien, um die Regelungen der Landesverordnung eben nicht anwenden zu müssen. 

 

Oberbürgermeister Badenschier mit klarem Kurs zum Schutz der Gesundheit 

An dieser Stelle ist der Schweriner Oberbürgermeister ebenso klar wie konsequent. Dass er alles andere als ein Freund von Öffnungsexperimenten ist – vor allem in einer weiteren Pandemie-Welle, hatte Dr. Badenschier wiederholt durchblicken lassen. Zuletzt kritisierte er in dieser Woche dann deutlich und scharf die in seinen Augen gescheiterte Corona-Maßnahmen-Politik von Bund und Ländern und schloss dabei mehr als deutlich ablesbar auch die Landesregierung in Schwerin mit ein. Für Badenschier stehen Gesundheitsschutz und der Schutz des Lebens der Menschen, das scheint klar, an oberster Stelle.

Die damit verbundene Konsequenz zeigt sich in diesen Stunden auch in weiteren Maßnahmen für Schwerin, die den Umstieg in die Notbetreuung für Schulen und Kitas ab Montag und weitere Maßnahmen zur Folge haben. Kurzum: Bei einer 7-Tage-Inzidenz von knapp 180 schickt der Oberbürgermeister seine Stadt aufgrund eines diffusen Infektionssgeschehens in einen Lockdown. Das Land allerdings könnte schon morgen mit ähnlichen Regelungen für ganz MV folgen, wie man hört.

 

Ausgangsbeschränkungen deutschlandweit vielerorts umstritten

Dass gerade die Ausgangsbeschränkungen in Deutschland vielerorts umstritten sind, ist kein Geheimnis. Sie stellen auch einen wesentlichen Punkt im Rahmen der aktuellen Diskussionen zum neuen Bundes-Infektionsschutzgesetz dar. Dennoch schien – eventuell auch die Notwendigkeit schneller Schutzmaßnahmen nachvollziehend – niemand in Schwerin diese Diskussion zu eröffnen. Allerdings blieb es nicht lange dabei. Und wer anderes als Mitglieder der Aktionsgruppe Stadt und Kulturschutz und der Piratenpartei kamen dabei in Frage?! Wie die Kläger am frühen Donnerstag-Abend in Schwerin mitteilte, haben sie bereits nachmittags Eilklage vor dem Schweriner Verwaltungsgericht gegen die Ausgangsbeschränkungen eingereicht. 

 

Kläger von ASK und Piratenpartei mit Eilklage vor Verwaltungsgericht Schwerin

In einem Pressestatement hieß es, generell seien Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sinnvoll, und die Lage würde die gesamte Gesellschaft zu Einschnitten zwingen. „Doch wir sind davon überzeugt, dass jeder Eingriff in die Grundrechte evaluierbar sein muss“. Ein Effekt müsse möglich und erkennbar sein. „Eine Einschränkung von Grundrechten sollte unserer Ansicht nach evaluierbar sein. Oder deutlicher gesagt, nachvollziehbare Ergebnisse, Einschätzungen, bestenfalls Erfolge aufzeigen“. Da dies aus Sicht der Kläger die Ausgangsbeschränkungen nicht täten, wolle man sie vorerst aussetzen lassen. Sie seien unverhältnismäßig. damit ist nun das Verwaltungsgericht Schwerin am Zug. 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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