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Schwerin: Auch bei uns Probleme mit E-Rollern

Mit der kürzlich in Kraft getretenen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge wurden kürzlich die wesentlichen Richtlinien für die Verwendung von Elektrorollern festgelegt. Dennoch kommt es weiterhin zu Problemen mit den neuen elektrisch

  • Veröffentlicht September 4, 2019
Die Nutzung von E-Rollern unterliegt auch in Schwerin klaren Regelungen. (Symbolbild)

Mit der kürzlich in Kraft getretenen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge wurden kürzlich die wesentlichen Richtlinien für die Verwendung von Elektrorollern festgelegt. Dennoch kommt es weiterhin zu Problemen mit den neuen elektrisch angetriebenen Verkehrsteilnehmern. Zahlreiche Unfälle und eine Vielzahl an Verwarnungen füllen die Statistiken. Speziell in den Großstädten, in denen E-Roller unkompliziert geliehen werden können, ist die Thematik besonders akut.

Aber auch in der Landeshauptstadt Schwerin hat die Polizei die neuen Gefährte und deren Nutzer genauer im Blick. Auch hier wurden inzwischen mehrfach Verstöße gegen die geltenden Regelungen festgestellt. Die Top-3 waren dabei:

  • Zu schnelles Fahren
  • Fehlende Versicherung
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol.
E-Roller sind auch in Schwerin im Kommen. Ein Helm ist zwar keine Pflicht, aber sinnvoll.

Die Regeln gilt es zwingend zu beachten

Die Polizei nimmt diese Erkenntnisse zum Anlass, noch einmal deutlich auf die grundlegenden Vorschriften zur Nutzung der E-Roller hinzuweisen:

  • Mindestalter der Fahrer: 14 Jahre
  • Nur eine Person je Roller.
  • Nur Fahrzeuge mit Lenk- und Haltestange sowie E-Tretroller und Segways sind zugelassen.
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Haftpflichtversicherung (in Aufkleberform nachgewiesen)
  • Pflicht zur Nutzung von Radwegen und Fahrradschutzstreifen; fehlen diese, muss auf die Straße ausgewichen werden. Nutzung von Fußgängerwegen ist verboten. (Dies gilt auch ohne eingeschalteten Motorantrieb.)
  • Hoverboards, Monowheels oder E-Skateboards sind verboten.
  • Für Fahren unter Alkoholeinfluss gelten die Regeln wie für alle anderen motorisierten Verkehrsmittel. (Ahndung bei Verstößen bis hin zu KFZ-Führerscheinentzug mit MPU)

Zu jedem Fahrzeug gehören zudem Zulassungspapiere. Diese aber müssen nicht während der Fahrt mitgeführt werden. Man sollte dennoch stets wissen, wo sie sind, da man sie ggf. benötigt. Trotz fehlender gesetzlicher Helmpflicht wird das Tragen von Helmen dringend empfohlen.

Detailliert nachzulesen sind alle Regelungen rund um die modernen E-Roller & Co in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV)

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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