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Schwerin: Auch bei uns Probleme mit E‑Rollern

Mit der kür­zlich in Kraft getrete­nen Verord­nung für Elek­trokle­in­st­fahrzeuge wur­den kür­zlich die wesentlichen Richtlin­ien für die Ver­wen­dung von Elek­tro­rollern fest­gelegt. Den­noch kommt es weit­er­hin zu Prob­le­men mit den neuen elek­trisch

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  • Veröffentlicht September 4, 2019
Die Nutzung von E‑Rollern unter­liegt auch in Schw­erin klaren Regelun­gen. (Sym­bol­bild)

Mit der kür­zlich in Kraft getrete­nen Verord­nung für Elek­trokle­in­st­fahrzeuge wur­den kür­zlich die wesentlichen Richtlin­ien für die Ver­wen­dung von Elek­tro­rollern fest­gelegt. Den­noch kommt es weit­er­hin zu Prob­le­men mit den neuen elek­trisch angetriebe­nen Verkehrsteil­nehmern. Zahlre­iche Unfälle und eine Vielzahl an Ver­war­nun­gen füllen die Sta­tis­tiken. Speziell in den Großstädten, in denen E‑Roller unkom­pliziert geliehen wer­den kön­nen, ist die The­matik beson­ders akut.

Aber auch in der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin hat die Polizei die neuen Gefährte und deren Nutzer genauer im Blick. Auch hier wur­den inzwis­chen mehrfach Ver­stöße gegen die gel­tenden Regelun­gen fest­gestellt. Die Top‑3 waren dabei:

  • Zu schnelles Fahren
  • Fehlende Ver­sicherung
  • Fahren unter Ein­fluss von Alko­hol.
E‑Roller sind auch in Schw­erin im Kom­men. Ein Helm ist zwar keine Pflicht, aber sin­nvoll.

Die Regeln gilt es zwingend zu beachten

Die Polizei nimmt diese Erken­nt­nisse zum Anlass, noch ein­mal deut­lich auf die grundle­gen­den Vorschriften zur Nutzung der E‑Roller hinzuweisen:

  • Min­destal­ter der Fahrer: 14 Jahre
  • Nur eine Per­son je Roller.
  • Nur Fahrzeuge mit Lenk- und Hal­tes­tange sowie E‑Tretroller und Seg­ways sind zuge­lassen.
  • bauar­tbe­d­ingte Höch­st­geschwindigkeit: 20 km/h
  • Haftpflichtver­sicherung (in Aufk­le­ber­form nachgewiesen)
  • Pflicht zur Nutzung von Rad­we­gen und Fahrrad­schutzstreifen; fehlen diese, muss auf die Straße aus­gewichen wer­den. Nutzung von Fußgänger­we­gen ist ver­boten. (Dies gilt auch ohne eingeschal­teten Motorantrieb.)
  • Hov­er­boards, Monowheels oder E‑Skateboards sind ver­boten.
  • Für Fahren unter Alko­hole­in­fluss gel­ten die Regeln wie für alle anderen motorisierten Verkehrsmit­tel. (Ahn­dung bei Ver­stößen bis hin zu KFZ-Führerscheinentzug mit MPU)

Zu jedem Fahrzeug gehören zudem Zulas­sungspa­piere. Diese aber müssen nicht während der Fahrt mit­ge­führt wer­den. Man sollte den­noch stets wis­sen, wo sie sind, da man sie ggf. benötigt. Trotz fehlen­der geset­zlich­er Helmpflicht wird das Tra­gen von Hel­men drin­gend emp­fohlen.

Detail­liert nachzule­sen sind alle Regelun­gen rund um die mod­er­nen E‑Roller & Co in der Verord­nung über die Teil­nahme von Elek­trokle­in­st­fahrzeu­gen am Straßen­verkehr (Elek­trokle­in­st­fahrzeuge-Verord­nung – eKFV)

 

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