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Schwerin: Auch Kirchen stehen vor Öffnung

Eines der Ergebnisse der Telefonkonferenz von Bund und Ländern am vergangenen Donnerstag ist auch die Wiedereröffnung und Kirchen. Grundlage dabei sollen die Regeln sein, die seitens der Kirchen und Religionsgemeinschaften

  • Veröffentlicht Mai 2, 2020
Auch in Schwerin können die Kirchen langsam wieder öffnen.

Eines der Ergebnisse der Telefonkonferenz von Bund und Ländern am vergangenen Donnerstag ist auch die Wiedereröffnung und Kirchen. Grundlage dabei sollen die Regeln sein, die seitens der Kirchen und Religionsgemeinschaften entstanden sind. Damit können schon in Kürze wieder erste Gottesdienste auch in Schwerin stattfinden. Bis tatsächlich wieder das gewohnte kirchliche Leben möglich ist, wird sicherlich noch einige Zeit vergehen. Und doch sind zahlreiche Gläubige in diesen Tagen sehr erleichtert. Stehen ihnen nun die Kirchentüren wieder für gemeinsames Zusammenkommen offen. Wenn eben auch unter konkreten Regeln.

Nordkirche setzt Rahmen für Wiederaufnahme von Gottesdiensten und weiterem kirchlichem Leben

Am gestrigen 1. Mai erließ daher die Nordkirche umfassende Handlungsempfehlungen für das kirchliche Leben im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie. Hintergrund sind bereits erlassene oder zu erwartende Verordnungen der einzelnen Bundesländer, über die sich der Bereich der Nordkirche erstreckt. Ab dem 10. Mai sind daher nun auch in Schwerin erstmals wieder Sonntagsgottesdienste in den Kirchen grundsätzlich möglich. Allerdings obliegt die letzte Entscheidung, ob und ab wann tatsächlich diese Möglichkeit den Gläubigen wieder offen steht, in den Händen der Kirchgemeinderäte. Gleiches gilt für die konkreten Schutzkonzepte und angepassten Formen der Gottesdienste – stets mit klarem Blick auf die Regeln und Vorgaben. Daher kann es durchaus sein, dass der erste Gottesdienst in einzelnen Kirchen noch länger auf sich warten lässt.

„Viele Menschen messen dem Sonntagsgottesdienst eine große Bedeutung bei“

„Ich bin froh, dass die Kirchengemeinden auf dem Gebiet der Nordkirche nun wieder selbst entscheiden können, ob Gottesdienste in ihren Kirchen gefeiert werden. In den letzten Wochen ist deutlich geworden, dass viele Menschen innerhalb und außerhalb der christlichen Kirchen dem Sonntagsgottesdienst eine große Bedeutung beimessen – für ihr persönliches Glaubensleben ebenso wie für die öffentliche Relevanz des Evangeliums. Vor Ort ist nun jeweils abzuwägen, welcher Weg in den nächsten Wochen angebracht ist.“, so Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt.

Zentrale Empfehlungen der Nordkirche

Hinsichtlich der nun auch in Schwerin wieder möglichen Zusammenkünfte im Rahmen von Gottesdiensten empfiehlt die Nordkirche dabei vor allem:

  • Mindestabstand von zwei Metern in allen Richtungen zwischen den Teilnehmenden (außer zwischen Angehörigen eines Haushaltes)
  • kleine Teilnehmer- bzw. Besucherzahl, orientiert an den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes
  • Hygienemaßnahmen (Möglichkeit zur Hand-Desinfektion am Eingang, Tragen von Mund-Nasen-Schutz, auch „Alltagsmaske“ oder „Community-Maske“ genannt)
  • Aufnahme der Kontaktdaten der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
  • Bitte um Verzicht auf Teilnahme am Gottesdienst bei Krankheitssymptomen.

Auch mehrere Gottesdienste sind möglich

Da diese Vorgaben und Empfehlungen letztlich zu einer deutlichen Verringerung der vorhandenen Plätze in den Kirchen führen werden, sind vorerst auch in Schwerin mehrere Gottesdienste zu verschiedenen Uhrzeiten oder auch Andachten an Wochentagen nicht ausgeschlossen. Ziel ist dabei, dass möglichst keine Gläubigen aufgrund von Platzmangel ihrem Wunsch nach der Gemeinsamkeit im Kreise der Gläubigen nicht nachgehen können. Die Nordkirche empfiehlt zudem, das Online-Streaming weiterhin zu nutzen und auszubauen, auch für Gottesdienste, bei denen Teilnehmende physisch anwesend sind.

Empfehlungen betreffen große Teile des kirchlichen Lebens

Darüber hinaus gibt die Nordkirche auch Empfehlungen für Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Trauerfeiern sowie zu Fragen des kirchlichen Lebens insgesamt und des Dienstes von Pastorinnen, Pastoren und Mitarbeitenden. Verantwortlich für die Gestaltung des kirchlichen Lebens in den Kirchengemeinden sind laut Verfassung der Nordkirche die jeweiligen Kirchengemeinderäte. Das gilt auch für die Festlegung und Umsetzung der jeweiligen kirchengemeindlichen Schutzkonzepte. Dabei sind die Rechtsverordnungen der Bundesländer, die derzeit überarbeitet werden, einzuhalten.

Die Landesbischöfin fügt hinzu: „Für mich ist zentral, dass unser ganzes christliches Leben Gottesdienst ist: Auch die Begleitung von Kranken, Sterbenden, Einsamen gehört dazu, genauso wie die Fürsorge für Geflüchtete, sozial Schwache, Obdachlose und Menschen in Existenzangst. Aus dem christlichen Glauben heraus orientieren wir uns an Nächstenliebe und Barmherzigkeit, um  mitmenschlich Kirche zu sein.“

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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