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Schwerin: Audifahrer floh vor der Polizei

Viele Autofahrer in Schwerin kennen das Gefühl sicherlich, wenn ein Streifenwagen vor oder hinter einem fährt und plötzlich „Bitte folgen“ in rot aufblinkt. Sieht man es nicht gleich, kommt häufig

  • Veröffentlicht November 26, 2020
Polizeieinsatz in Schwerin. | Foto: Symbolbild

Viele Autofahrer in Schwerin kennen das Gefühl sicherlich, wenn ein Streifenwagen vor oder hinter einem fährt und plötzlich „Bitte folgen“ in rot aufblinkt. Sieht man es nicht gleich, kommt häufig auch kurz Blaulicht hinzu. Auch wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, ist dieser Augenblick häufig mit einem mulmigen Bauchgefühl verbunden. Dann heißt es aber anhalten und abwarten. Im besten Fall handelt es sich nur um eine Kleinigkeit.

 

Fluchtversuch mit 100 km/h durch die Graf-Schack-Allee

Ein Audifahrer, der in der Nacht zu Dienstag in der Graf-Schack-Allee in Schwerin unterwegs war, erlebte genau diese Situation. Allerdings reagierte er auf das Anhaltesignal eines Streifenwagens anders, als es wohl die allermeisten täten. Statt zu stoppen, trat er aufs Gaspedal und versuchte mit über 100 km/h zu fliehen. Wer die Straße kennt weiß, dass dort Tempo 30 gilt. Auf Höhe des „Alten Gartens“ hielt der Fahrzeugführer den Audi dann aber doch an. Eine Kontrolle durch die Beamten folgte. Zuerst stellten sich vier weitere, augenscheinlich alkoholisierte, Personen in dem Fahrzeug fest.

Die Kontrolle des Fahrers brachte dann auch so einiges zu Tage. Es handelte sich nämlich um einen 23-jährigen aus dem Bereich Sternberg, der bereit polizeibekannt ist. Die weiteren Kontrollmaßnahmen zeigten, dass er alkoholisiert war und auch weitere Drogen genommen hatte. Am Audi stellten die Beamten zudem falsche Kennzeichen fest. Eine ausreichende Anzahl an Delikten, für die der Fahrer seinen Führerschein an sich für einige Zeit hätte abgeben müssen. Das allerdings ist praktisch nicht möglich. Denn er besitzt gar keinen.

 

Diverse Ermittlungsverfahren laufen nun gegen den Fahrer

Die Besatzung des Streifenwagens nahm den 23-jährigen zur Entnahme einer Blutprobe mit. Zudem leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter berauschenden Mitteln, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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