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Schwerin: Corona-Ausbildungsprämie nutzen

Rund um die Corona-Pandemie haben Bund und Länder eine Vielzahl an Förderprogrammen aufgelegt. Nicht alle treffen tatsächlich zielgenau, nicht alle sind unumstritten. Und doch sollten von der Krise betroffene Unternehmen

  • Veröffentlicht September 15, 2020
Die IHK zu Schwerin informiert zur Ausbildungsprämie. | Foto: Symbolbild

Rund um die Corona-Pandemie haben Bund und Länder eine Vielzahl an Förderprogrammen aufgelegt. Nicht alle treffen tatsächlich zielgenau, nicht alle sind unumstritten. Und doch sollten von der Krise betroffene Unternehmen auch aus Schwerin unbedingt schauen, welche Fördermöglichkeiten bestehen. Dies gilt um so mehr auch dann, wenn neue Auszubildende im Betrieb sind. Denn wer gerade in dieser Zeit trotz eigener wirtschaftlicher Sorgen ausbildet, leistet einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft.

 

Unternehmen müssen erheblich von Krise betroffen sein

Für kleine und mittelständische Unternehmen, die von der Coronakrise konkret betroffen waren oder sind und dennoch Auszubildende eingestellt haben, steht nun die Ausbildungsprämie der Bundesregierung zur Verfügung. Allerdings müssen sie wirklich durch die Covis-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sein.Darauf weist in diesen Tagen die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin hin. Die Prämie beträgt in der Regel einmalig 2.000 Euro je neuem Ausbildungsvertrag. Dabei handelt es sich im Wege der Projektförderung um eine Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sollte ein Unternehmen sogar mehr Auszubildende als im Durchschnitt der vergangenen Jahr eingestellt haben, gibt es eine „Ausbildungsprämie plus“. Hier zahlt der Staat dann sogar 3.000 Euro je über dem Durchschnitt liegenden Vertrag. Die IHK zu Schwerin weist aber darauf hin, dass abschließende Bearbeitung und Auszahlung erst nach erfolgreich beendeter Probezeit erfolgen.

 

Jetzt Prämie beantragen

Unternehmen aus Schwerin, die diese Unterstützung beantragen möchten, können die entsprechenden Formulare von den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit herunterladen. „Die IHK zu Schwerin bestätigt zunächst die vorgelegte Auflistung der neuen Ausbildungsverträge sowie die eingetragene Ausbildungsvergütung mit Stempel und Unterschrift. Diese Bestätigung wird dann durch die Ausbildungsunternehmen mit dem Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur eingereicht“, heißt es aus der Kammer. Anträge sind nach den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare und Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu stellen. Der unterzeichnete Antrag ist schriftlich, eingescannt als Datei per E-Mail oder − soweit seitens der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt − in Form eines Dokumentenuploads einzureichen.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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