Schwerin: Das Ehrenamt besonders würdigen
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Landeshauptstadt Schwerin auch 2019 ehrenamtlich tätige Personen auszeichnen. Die Verwaltung bittet alle Schwerinerinnen und Schweriner, Vorschläge einzureichen. Ganz konkret sollen dabei besonders engagierte
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Landeshauptstadt Schwerin auch 2019 ehrenamtlich tätige Personen auszeichnen. Die Verwaltung bittet alle Schwerinerinnen und Schweriner, Vorschläge einzureichen. Ganz konkret sollen dabei besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die unentgeltliche Tätigkeiten übernommen haben. Diese können in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt Schwerin dem Gemeinwohl dienen.
Auszeichnung und Motivation
Die Stadt verbindet mit dieser besonderen Auszeichnung zwei Ziele. Neben der Ehrung der engagierten Personen sollen mehr Menschen für ehrenamtliches Engagement interessiert werden. Stadtpräsident Sebastian Ehlers wünscht sich vor allem noch mehr junge Menschen in diesem Bereich. „Jugendliche können im Ehrenamt Dinge lernen, die einem keine Schule beibringt“, so Ehlers. Er ermuntert daher dazu, auch mehr als bisher junge Menschen für die Auszeichnung vorzuschlagen.
Der mit der Auszeichnung verbundene Festakt wird am 6. Dezember 2019 im Demmlersaal des Schweriner Rathauses stattfinden.
Kriterien und Formalia
Für die Vorschläge gelten folgende Kriterien:
- Die zu ehrende Person sollte möglichst Einwohnerin bzw. Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin sein.
- Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unentgeltlich erfolgen.
- Die Tätigkeit sollte durch die zu ehrende Person seit mindestens drei Jahren ausgeübt werden.
- Der Umfang der Tätigkeit sollte zwischen drei und acht Stunden je Woche betragen.
Abweichungen von diesem Kriterienkatalog sind bei besonders selbstlosem Einsatz für die Mitmenschen oder die Stadt Schwerin möglich.
Der Vorschlag sollte schriftlich unter Verwendung eines Formblattes erfolgen. Dieses ist laut Stadtverwaltung unter www.schwerin.de oder beim Pförtner des Stadthauses zu erhalten. Auch kann es per E-Mail angefragt werden.
Vorschläge können bis zum 18. Oktober 2019 per E-Mail an protokoll@schwerin.de sowie per Fax an 0385 5451019 eingereicht werden.