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Schwerin: Das kommt davon, wenn man zu viel Alkohol trinkt

Keine Frage, dann und wann ein Glas Bier oder ein Glas Wein, einen Cocktail oder ein anderes alkoholisches Getränk – wer von uns Erwachsenen macht das nicht? Nun soll hier

  • Veröffentlicht Februar 20, 2021
Zu viel Alkohol führte in Schwerin letztlich in Polizeigewahrsam. | Foto: privat / Anja P.

Keine Frage, dann und wann ein Glas Bier oder ein Glas Wein, einen Cocktail oder ein anderes alkoholisches Getränk – wer von uns Erwachsenen macht das nicht? Nun soll hier keine Lobeshymne auf den Alkohol folgen. Zwar ist er ein netter Begleiter in einigen Momenten. Aber natürlich muss es in Maßen sein. Und vor allem keinesfalls regelmäßig. Denn, daran darf kein Zweifel bestehen: Alkohol ist und bleibt die Droge Nummer 1 in Deutschland. Aber darum soll es heute gar nicht primär gehen. Allerdings zeigte sich in Schwerin mal wieder, dass etwas zu viel schnell zu ungewollten aber doch spürbaren Folgen führen kann.

 

Stark alkoholisierter Mann fiel am Hauptbahnhof Schwerin auf

Diese Erfahrung musste ein 39-jähriger am Mittwoch Abend am Hauptbahnhof von Schwerin machen. Als er nämlich so gegen 21 Uhr auch für Außenstehende erkennbar stark alkoholisiert dort unterwegs war, sprach ihn eine Streife der Bundespolizei Schwerin an. Die Beamten interessierten sich nicht zuletzt aufgrund seines Zustandes sowohl für seinen Aufenthaltsgrund also auch für sein Reiseziel. Zudem führten sie, um jede Art der Selbstgefährdung ausschließen zu können, einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab für den 39-jährigen einen stattlichen Wert von 1,96 Promille. Zudem erfolgte auch eine Identitätsprüfung. Da in Deutschland die Zahl der „Zufallsentdeckungen“ gerade auch gesuchter Personen vergleichsweise hoch ist, erfolgt eine Rückfrage zu  den jeweiligen Personen in den meisten Fällen. 

 

Nach der Kontrolle ging es direkt in Gewahrsam – Nun entscheidet Haftrichter

Und siehe da: Treffer. Gegen den Mann bestand  ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Rostock vom 15. Januar 2021. Die Justiz hatte den 39-jährigen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. An sich war die Vollstreckung Strafe allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Bewährungszeit: zwei Jahre. Da der Mann allerdings gegen die Auflagen verstoßen hatte, lagen Gründe vor, die zum Widerruf dieser Strafaussetzung führen können. Die Bundespolizei Schwerin nahm 39-jährigen daher in Gewahrsam, bis er einem Haftrichter vorgeführt werden kann. Jetzt entscheidet dieser, ob die Bewährung aufgehoben wird und er somit die viermonatige Freiheitsstrafe antreten muss. 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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