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Schwerin: Daten- und Infektionsschutz nicht ausspielen

Den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Sitz in Schwerin erreicht derzeit mehr Post als gewöhnlich. Viele Beschwerden drehen sich dabei um die Erhebung personengebundener Daten im Rahmen der Corona-Maßnahmen.

  • Veröffentlicht Juli 1, 2020
Um die Erhebung privater Daten drehen sich zahlreiche Eingaben beim Datenschutzbeauftragten des Landes in Schwerin. | Foto: Symbolbild

Den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Sitz in Schwerin erreicht derzeit mehr Post als gewöhnlich. Viele Beschwerden drehen sich dabei um die Erhebung personengebundener Daten im Rahmen der Corona-Maßnahmen. Dabei drehen sich sicherlich so einige kritische Stimmen gegen die Pflicht der Datenangabe an sich. Wen dies aber extrem stört, der kann die Dienstleister meiden. Schwieriger gestaltet sich vielerorts der Umgang mit den Daten und auch die Art der Aufnahme.

Datenschutzbeauftragter unterstreicht nochmals Regeln zur Datenerfassung

Hierzu erklärt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Heinz Müller in Schwerin: „Die in der Verordnung der Landesregierung angeordnete Erhebung von Kontaktdaten ist derzeit noch unumgänglich, um die Corona-Pandemie durch die Rückverfolgung von Infektionsketten weiter einzudämmen. Hierbei sind allerdings mehrere Dinge zu beachten. Zulässig ist nur die Erhebung von Kontaktdaten. Nicht auch die Erhebung von Gesundheitsdaten. Fragen etwa nach Atemwegsproblemen sind tabu, wobei dabei an dieser Stelle für Betriebe im Heilmittelbereich und der Körperpflege enge Ausnahmeregelungen greifen. Die erhobenen Kontaktdaten sind nur für den Zweck der Rückverfolgung zu erheben. Eine Nutzung für Werbezwecke ist strikt verboten. Die Daten sind vertraulich zu behandeln, für Dritte einsehbare Listen scheiden daher aus. Und die Daten sind nach vier Wochen zu vernichten, zum Beispiel, indem die ausgefüllten Formulare durch den Schredder gejagt werden.“

Infektions- und Datenschutz nicht gegeneinander ausspielen

Müller ist wichtig, dass ein gegenseitiges Ausspielen von Datenschutz und Infektionsschutz nicht möglich ist. Deshalb hat seine Behörde mit Sitz in Schwerin auf ihrer Webseite eine Reihe praktischer Hinweise veröffentlicht. Gastwirte, Veranstalter, Friseure und Fitnessstudios finden dort unter anderem Muster für die Datenerhebung auf Einzelblättern oder in Listen. „Diese Listen dürfen allerdings nicht offen herumliegen“, sagt Müller. „Sie sind von einer Servicekraft auszufüllen.“ Der Landesbeauftragte empfiehlt, die Gästedaten in Papierform zu erfassen und aufzubewahren. Allerdings sollte dringend der Zeitpunkt zur verpflichtenden Vernichtung der Daten im Blick bleiben. Eine automatisierte Verarbeitung führe zu mehr Aufwand bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Müller dazu in Schwerin: „Wir versuchen, es allen Beteiligten so leicht wie möglich zu machen, sich an das geltende Recht zu halten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen rechnen.“

Written By
Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer der digitalen Tageszeitung "Schwerin-Lokal". Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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