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Schwerin: Deutliche Verschärfungen beim Einkauf

Wie am zurückliegenden Wochenende verschiedene Medien übereinstimmend berichteten, gelten ab sofort deutliche Verschärfungen für alle noch geöffneten Verkaufseinrichtungen in unserem Bundesland. Damit müssen auch die Supermärkte und Discounter auch in

  • Veröffentlicht April 6, 2020
Die Zahl der am Corona-Virus Erkrankten steigt auch in Schwerin weiter. | Symbolbild

Wie am zurückliegenden Wochenende verschiedene Medien übereinstimmend berichteten, gelten ab sofort deutliche Verschärfungen für alle noch geöffneten Verkaufseinrichtungen in unserem Bundesland. Damit müssen auch die Supermärkte und Discounter auch in Schwerin deutliche Änderungen im Umgang mit ihren Kunden strikt umsetzen. Erfüllen die Läden die neuen Regelungen nicht, ist der Betrieb nicht mehr zulässig. Dann ist nicht zuletzt auch die Stadt gefordert, Schließungen durchzusetzen. 

Einlasskontrollen, Mindestabstand und Einkaufswagenpflicht

An sich sind die neuen, sehr strikten Regelungen bereits am Freitag in Kraft getreten. Sie sind Teil der geänderten Verordnung des Landes zur Bekämpfung des Coronavirus.  Damit gilt ab sofort, dass Supermärkte nur öffnen dürfen, wenn sie einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Kunden sicherstellen. Zudem müssen sie mittels „Zugangskontrollen oder Einlasskontrollen sicherstellen, dass sich je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur je ein Kunde mit einem Einkaufswagen im Geschäft aufhält.“ Dies bedeutet letztlich auch für Schwerin, dass ab sofort Einkaufswagenpflicht besteht. Erfolgen keine Einlass- oder anderweitige Zugangskontrollen, erlischt die Betriebserlaubnis des Ladens demnach bereits. Zudem sind die Kunden durch Aushänge oder auch regelmäßige Durchsagen auf die Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern hinzuweisen. Auch sollen die Menschen ab sofort stets allein einkaufen gehen. 

Bei Zuwiderhandlungen Hausverbote und Ladenschließungen

Für Zuwiderhandlungen seitens der Kunden sieht die Verordnung einen unverzüglichen Verweis aus dem betreffenden Geschäft und ein Hausverbot vor. Halten einzelne Geschäfte diese strikten Regelungen nicht ein, müssen sie unverzüglich schließen – beziehungsweise sind zu schließen. Abschließend fordern die Landesregierung und der Einzelhandel die Menschen in ganz M-V und damit natürlich auch in Schwerin auf, möglichst die gesamte Woche zu nutzen, um ihre Einkäufe durchzuführen. Sollten es, wie sonst üblich, die meisten darauf anlegen, am Gründonnerstag Großeinkäufe zu machen, wird es definitiv schwierig und sind lange Warteschlangen nicht auszuschließen. 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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