Do, 25. April 2024
Close

Schwerin: Die Öffnungen gehen weiter

In inzwischen überschaubareren Abständen lockert die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern in MV die im Lockdown verhängten Maßnahmen. Zwar zeigen die zuletzt spürbaren regionalen Ausbrüche in Deutschland, dass das Coronavirus nicht besiegt

  • Veröffentlicht Juli 1, 2020
Die Öffnungen nach dem Lockdown gehen weiter. Auch in Schwerin.. | Foto: Symbolbild

In inzwischen überschaubareren Abständen lockert die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern in MV die im Lockdown verhängten Maßnahmen. Zwar zeigen die zuletzt spürbaren regionalen Ausbrüche in Deutschland, dass das Coronavirus nicht besiegt ist. Aber im nordöstlichen Bundesland mit der Landeshauptstadt Schwerin ist das Infektionsgeschehen weiter auf einem extrem geringen Niveau. Daher lockert das Land nun weiter.

Verantwortungsbewusst die Öffnung vorantreiben

Geringe Infektionszahlen lassen weitere Lockerungen sehr gut vertreten, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gestern in Schwerin. Auch wenn man in ganz Deutschland sieht, dass das Coronavirus nicht weg ist, seien Lockerungen im Land vertretbar. „Wir müssen alles dafür tun, dass eine zweite Welle verhindert wird.“

Letztlich aber gilt die Verordnung

Vermutlich kann am heutigen Mittwoch noch kein Artikel die letztlichen Details der weiteren Lockerungen vorwegnehmen. Denn, das haben die vergangenen Wochen gezeigt, es kann in der am Ende verbindlichen Verordnung noch manch Überraschung warten. Wir erinnern an die letztlich dann doch enttäuschte Vorfreude von Anita Bötefür vom Strandpavillon in Schwerin Zippendorf. Sie hatte vor Kurzem, wie viele andere auch, nach einem an sich sehr eindeutigen Interview mit Ministerpräsidentin Schwesig gehofft, dass nun wieder unbeschwerte(re) Familienfeiern möglich sind. Das Land hatte die Obergrenze für Familienfeiern von 30 auf 75 erhöht. Und Manuela Schwesig hatte unbeschwerte Feiern, zu denen auch Umarmungen und Tanz und manches mehr gehören sollten, angekündigt.

Im Ergebnis stieg zwar die Obergrenze wie angekündigt. Dafür aber verbot das Land vollkommen unerwartet Tanzen bei solchen Feiern. Dieses Verbot gab es vorher nicht. Zudem blieben Buffets verboten und um 0 Uhr musste Schluss sein. Damit blieb es leider noch ruhig im Strandpavillon und in anderen Locations.

Das sind die neuen Öffnungsschritte

Die neue Verordnung soll, so Ministerpräsidentin Schwesig, am kommenden Dienstag im Kabinett beschlossen werden. Ab dem 10. Juli gilt sie dann. Hier nun die Eckpunkte, die in der gestrigen Pressekonferenz bekannt wurden:

  • Aufhebung der Kontaktbeschränkungen; dabei bleiben Abstandsregelungen bestehen
  • Der Mund-Nase-Schutz bleibt bis auf Weiteres überall Pflicht, wo er jetzt gilt. Damit bleibt auch die Maske im Einzelhandel vorerst Pflicht. Auch bleiben alle weiteren Vorgaben für den Handel. Der Wirtschafts- und Gesundheitsminister wird mit Branchenvertretern und Landkreisen und kreisfreien Städten über mögliche Veränderungen im Einzelhandel in den kommenden 14 Tagen sprechen.
  • Sportwettkämpfe im Freizeit- und Breitensport können unter Auflagen wieder stattfinden. Dabei sein dürfen auch in begrenztem Umgang Zuschauer.
  • In Kitas und Schulen soll mit Beginn des neuen Schuljahres wieder ein Regelbetrieb stattfinden. Dabei sind aber verstärkte Testungen von Schülern und Lehrern vorgesehen.
  • Der individuelle Tagestourismus bleibt verboten. Geöffnet wird dabei aber das Land für Busreisen (kontrollierter Tagestourismus).
  • Die Grenzen für Veranstaltungen werden angehoben. Im Innenbereich sind nun bis zu 200 Personen, im Außenbereich 500 möglich. Dabei gibt es zudem Möglichkeiten für Ausnahmegenehmigungen (innen max. 400, außen max. 1.000). Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
  • Bei Familienfeiern in gastronomisch betreuten Locations ist ab sofort wieder der Tanz möglich.
  • Gastronomien dürfen wieder bis 2:00 Uhr geöffnet bleiben.
  • Messen sind wieder gestattet. Dafür müssen die Veranstalter Konzepte vorlegen. Dabei gelten die Obergrenzen für Veranstaltungen (indoor/outdoor) und eine Beschränkung auf 1 Person je 10 Quadratmeter Fläche.

Noch bleiben viele Maßnahmen, Vorgaben und Verbote bestehen

Damit dürfte im Strandpavillon in Schwerin ebenso wie in anderen Veranstaltungsräumen das Licht ab 10. Juli wieder angehen. In den Gastronomien bleibt es länger an. Und auch manch Sportflächenbeleuchtung spendet schon bald wieder Licht für Wettkämpfe mit zumindest einigen Zuschauern. Einige Hoffnungen hat die Landesregierung damit gestern erfüllt. Viele andere bestehen weiter. Aber wie gesagt, warten wir die detaillierte Verordnung ab, die am kommenden Dienstag im Kabinett beraten wird. Und bitte immer daran denken: All das gilt ab 10. Juli 2020 und nicht sofort.

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert