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Schutz für Igel:
Kommt das Mähroboter-Nachtverbot für Schwerin?

Zum Schutz von Igeln soll in Schwerin ein nächtliches Fahrverbot für Mähroboter eingeführt werden. Der Antrag sorgt für Diskussion, Vorbild ist unter anderem die Stadt Köln.

  • Veröffentlicht Oktober 7, 2025
Mähroboter
Ein Nacht­fahrver­bot für Mähro­bot­er im gesamten Stadt­ge­bi­et Schw­erin, um Igel zu schützen. Foto: Sym­bol­bild

 

In Schw­erin wird über ein Nacht­fahrver­bot für Mähro­bot­er disku­tiert. Die Frak­tion Unab­hängige Bürger/FDP hat einen Antrag in die Stadtvertre­tung einge­bracht, der das Ziel hat, heimis­che Wildtiere, allen voran den Igel, bess­er zu schützen. Dieser Antrag wurde auf der let­zten Stadtvertreter Sitzung in die Auss­chüsse ver­schoben. Dort wird das The­ma nun disku­tiert.

Immer mehr Städte in Deutsch­land greifen zu solchen Maß­nah­men, die der UB/FDP-Frak­tion nun vorschlägt. Der Grund: Der Ein­satz mod­ern­er Rasen­ro­bot­er birgt Gefahren, die viele Gartenbe­sitzer nicht auf dem Schirm haben.

Konkret fordert die Frak­tion, dass Mähro­bot­er in Schw­erin kün­ftig nicht mehr während der Nacht­stun­den betrieben wer­den dür­fen. Das Ver­bot soll jew­eils eine Stunde vor Son­nenun­ter­gang begin­nen und bis eine Stunde nach Son­nenauf­gang gel­ten. Damit wür­den die Zeit­en abgedeckt, in denen Igel und andere nach­tak­tive Tiere beson­ders aktiv sind. Zusät­zlich soll die Stadt eine Aufk­lärungskam­pagne starten, um die Bevölkerung über die Gefahren für Wildtiere durch Mähro­bot­er zu informieren. Beiträge in Zeitun­gen, auf der städtis­chen Web­site sowie Fly­er sollen für mehr Bewusst­sein sor­gen.

Der Antrag ver­weist auf Vor­bilder in Städten wie Köln, Leipzig, Göt­tin­gen oder Mainz, in denen ähn­liche Regelun­gen bere­its beschlossen wur­den. Die Antrag­steller sehen darin nicht nur einen Beitrag zum Tier­schutz, son­dern auch eine Möglichkeit, das The­ma Arten­vielfalt und respek­tvollen Umgang mit Natur in der Stadt­ge­sellschaft stärk­er zu ver­ankern.

Warum sind Igel gefährdet?

Igel sind däm­merungs- und nach­tak­tive Tiere. In den Abend­stun­den ver­lassen sie ihre geschützten Ver­stecke auf der Suche nach Nahrung. Beson­ders in Sied­lungsnähe – also in Gärten, Parks und Grü­nan­la­gen – find­en sie Leben­sraum. Doch genau dort kom­men auch Mähro­bot­er zum Ein­satz, meist unbeauf­sichtigt und oft­mals ger­ade nachts, wenn sie den Gartenbe­sitzern nicht „im Weg“ sind.

Das Prob­lem: Igel fliehen nicht vor Gefahr, son­dern rollen sich instink­tiv zusam­men. Diese Schutzs­trate­gie hil­ft gegen natür­liche Fress­feinde, nicht aber gegen Mähro­bot­er. Diese Geräte arbeit­en automa­tisch, haben oft keine aus­re­ichende Hin­derniserken­nung, und schnei­den weit­er, auch wenn ein Igel im Weg liegt.

Eine Studie des Leib­niz-Insti­tuts für Zoo- und Wildtier­forschung (Leib­niz-IZW)  belegt das Risiko ein­drück­lich. Viele getestete Geräte erkan­nten Igel nicht oder zu spät. Vor allem Jungtiere seien beson­ders gefährdet, da sie klein und langsam seien. Die Forsch­er empfehlen deshalb aus­drück­lich, Mähro­bot­er nicht während der Igel-Aktiv­ität­szeit­en zu betreiben. Eine sim­ple Zeitregelung könne schwere Ver­let­zun­gen und Todes­fälle in vie­len Fällen ver­hin­dern.

Was andere Städte tun – das Beispiel Köln

In Köln wurde im Früh­jahr 2024 ein verbindlich­es Nacht­fahrver­bot beschlossen. Dort dür­fen Mähro­bot­er zwis­chen 19 Uhr abends und 7 Uhr mor­gens nicht betrieben wer­den. Bei Ver­stößen dro­hen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Stadt Köln reagierte damit auf Hin­weise von Tierärzten, Umwel­tor­gan­i­sa­tio­nen und besorgten Bürg­ern. Im Mit­telpunkt stand der Igel, der laut Naturschutzbund (NABU) in vie­len Regio­nen bere­its stark im Bestand zurück­ge­gan­gen ist.

Auch in Köln war das The­ma umstrit­ten: Kri­tik­er sahen das Ver­bot als kaum kon­trol­lier­bar an. Den­noch set­zte sich die Überzeu­gung durch, dass klare Regeln nötig sind, um Tier­leid wirk­sam zu ver­mei­den. Die Umwelt­dez­er­nent William Wolf­gramm (partei­los) erk­lärte dazu: „Arten­schutz begin­nt im Kleinen, und dazu gehört auch, dass wir mod­erne Tech­nik mit Rück­sicht ein­set­zen.“

Die Stadtver­wal­tung Schw­erin bew­ertet in ein­er Stel­lung­nahme zum Antrag, diesen als rechtlich zuläs­sig, emp­fiehlt jedoch seine Ablehnung. Die Begrün­dung: Ein solch­es Ver­bot sei kaum kon­trol­lier­bar, da Mähro­bot­er vor allem auf Pri­vat­grund­stück­en einge­set­zt wer­den. Die Über­prü­fung in der Nacht sei mit den vorhan­de­nen Ressourcen nicht leist­bar und würde zusät­zlich­es Per­son­al erfordern.

Auch die vorgeschla­gene Aufk­lärungskam­pagne wird kri­tisch gese­hen. Es gebe bere­its umfan­gre­iche Öffentlichkeit­sar­beit von Naturschutzver­bän­den. Eine städtis­che Kam­pagne verur­sache Kosten für externe Dien­stleis­tun­gen, ohne zwangsläu­fig mehr Wirkung zu erzie­len. Die Ver­wal­tung schlägt stattdessen vor, das The­ma regelmäßig in städtis­chen Kanälen wie Social Media, Newslet­ter oder Pressemit­teilun­gen aufzu­greifen.

Schwerin wäre erste Stadt in MV mit Mähverbot

Die Debat­te in Schw­erin ste­ht exem­plar­isch für viele kom­mu­nale Her­aus­forderun­gen im Umwelt- und Arten­schutz. Auf der einen Seite ste­ht ein berechtigtes Anliegen: der Schutz eines geschützten Wildtiers, das in städtis­chen Leben­sräu­men auf Tech­nik trifft, gegen die es keine Chance hat. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage nach der Mach­barkeit, Kosten und Wirk­samkeit kom­mu­naler Ver­bote.

Die Argu­mente bei­der Seit­en sind nachvol­lziehbar. Befür­worter beto­nen den ethis­chen Aspekt und ver­weisen auf ein­fache Lösun­gen: Mod­erne Mähro­bot­er lassen sich zeitlich pro­gram­mieren – ein nächtlich­es Fahrver­bot wäre für viele Besitzer tech­nisch leicht umzuset­zen. Geg­n­er wiederum war­nen vor einem weit­eren Kon­troll­prob­lem und war­nen vor Sym­bol­poli­tik ohne Wirkung. Die Entschei­dung liegt nun bei der Stadtvertre­tung. Der Antrag wurde zunächst in die Auss­chüsse ver­schoben.

Sollte der Antrag angenom­men wer­den, wäre Schw­erin eine der ersten Städte in Meck­len­burg-Vor­pom­mern mit einem Mähro­bot­er-Nacht­fahrver­bot. Sollte er abgelehnt wer­den, bleibt die Ver­ant­wor­tung bei den Gartenbe­sitzern selb­st – und bei der Hoff­nung, dass Aufk­lärung und Frei­willigkeit aus­re­ichen.