Schwerin: Doppelhaushalt nur teilweise genehmigt – Einige Investitionen bleiben auf der Strecke
Das Innenministerium des Landes MV hat eine in Schwerin lange erwartete Entscheidung bekannt gegeben. Seit mehreren Monaten lag der von der Stadtvertretung mehrheitlich beschlossene Doppelhaushalt 2021/2022 zur Genehmigung auf dem
Das Innenministerium des Landes MV hat eine in Schwerin lange erwartete Entscheidung bekannt gegeben. Seit mehreren Monaten lag der von der Stadtvertretung mehrheitlich beschlossene Doppelhaushalt 2021/2022 zur Genehmigung auf dem Tisch des Ministeriums. Nun herrscht Klarheit. Vieles kann wie geplant umgesetzt werden. Aber eben nicht alles. So können 5000.000 Euro städtische Mittel, die u.a. auf Bestreben von Oberbürgermeister Badenschier in den Fernsehturm, der sich im Eigentum einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom befindet, fließen sollten, nicht investiert werden. Auch bleiben der Möwenburgpark und andere Projekte, darunter leider auch ein geplantes Fußballkleinfeld in Neumühle, vorerst Planungen ohne Realisierung.
Einige geplante Investitionen fallen (vorerst) weg
Mit der Teilgenehmigung der geplanten Investitionskredite in Höhe von rund 27,5 Mio. Euro kann die Stadt nun, auch mit Unterstützung durch Fördermittel, aber doch Investitionsvorhaben in Höhe von rund 132 Mio. Euro umsetzen. Geplant sind dabei u.a. erhebliche Investitionen in die Digitalisierung und Sanierung von Schulen, Straßenbaumaßnahmen, die Errichtung und Sanierung von Sportanlagen und die Revitalisierung des Freilichtmuseums in Mueß als Außenstandort der geplanten BUGA in Rostock.
Haushaltssperre erforderlich
Die Landeshauptstadt muss jedoch auch Einsparungen erbringen, um das Haushaltsdefizit in Höhe von rund 147,5 Mio. Euro weiter zu reduzieren. Insgesamt hat die Landeshauptstadt in diesem Prozess bisher 32,8 Mio. Euro Konsolidierungshilfen vom Land erhalten. Weitere 9 Mio. Euro Unterstützung sind jährlich ab 2021 aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds möglich. Eine klare Voraussetzung dabei: Die vorgegebenen Konsolidierungsziele müssen erreicht werden. Dies gelingt Schwerin in 2021 und 2022 voraussichtlich nur durch eine vorläufige Haushaltsführung und die Verhängung von Haushaltssperren. Auf diese haben sich das Ministerium und der Oberbürgermeister im Anhörungsgespräch verständigt. Das bedeutet, dass freiwillige Aufgaben nur unter sehr engen Voraussetzungen fortgeführt und neue freiwillige Aufgaben nicht wahrgenommen werden dürfen. „Dieser Herausforderung werden wir uns stellen müssen“, erläutert der Oberbürgermeister.
„Die Landeshauptstadt ist gut beraten, trotz der gegenwärtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen am eingeschlagenen Konsolidierungskurs festzuhalten und die gerade erzielten Erfolge nicht wieder zu gefährden. Eine solide Haushaltswirtschaft bildet die Grundlage dafür, dass die Landeshauptstadt künftig kommunalpolitisch handlungsfähig bleibt“, macht Innenminister Torsten Renz deutlich.