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Schwerin: Eheschließungen mit mehr Gästen möglich

Neben den extremen wirtschaftlichen Folgen traf die Zeit des weitgehenden Stillstands in Deutschland zum Schutz vor einer unkontrollierbaren Corona-Pandemie auch das Privatleben der Menschen. Die einen sahen sich dabei auch

  • Veröffentlicht Juni 17, 2020
Schwerin lässt wieder mehr Gäste bei Eheschließungen zu. | Foto: Symbolbild

Neben den extremen wirtschaftlichen Folgen traf die Zeit des weitgehenden Stillstands in Deutschland zum Schutz vor einer unkontrollierbaren Corona-Pandemie auch das Privatleben der Menschen. Die einen sahen sich dabei auch in Schwerin plötzlich in der Funktion von Home-Teachern, heimischen Lehrkräften für die eigenen Kinder. Andere mussten auf die ganz Kleinen aufpassen, da Kitas geschlossen waren. Und auch Feiern jeder Art standen unter keinem guten Zeichen. Denn selbst innerfamiliäre Kontakte galt es weitestgehend zu meiden.

Im Rahmen der zahlreichen Öffnungen werden Familienfeiern wieder möglich(er)

Dabei traf es daher auch all diejenigen, die den Bund für das Leben schließen wollten. Nicht nur, dass es über Wochen hinweg auch in Schwerin keine Gastronomien zum Feiern gab. Auch Freunde durften nicht zu Besuch kommen. Und das Heiraten an sich war auch nur in allerkleinstem Kreise möglich. Zumindest Besuche sind nun wieder möglich. ebenso Familienfeiern. Auch sind Gastronomien wieder geöffnet – allerdings, und das ist eine extreme Einschränkung, ist weiterhin das Tanzen dort strikt verboten. Musik wäre möglich. Aber dabei muss es alle auf den Stühlen halten. Stimmung kommt da eher nicht auf.

Mehr Gäste bei Eheschließungen in Rathaus und Schleswig-Holstein-Haus erlaubt

Aber dennoch läuft sie nun auf Hochtouren, die Saison für Hochzeiten – so die Aussage der Stadtverwaltung Schwerin. Und zumindest gibt es gute Nachrichten für die offizielle Zeremonie. Denn bei Eheschließungen im Rathaus wie auch im Schleswig-Holstein-Haus dürfen nun wieder mehr Gäste teilnehmen. „Angehörige aus einem Hausstand können ohne Mindestabstand nebeneinander sitzen“, erklärt die Leiterin des Fachdienstes Bürgerservice Christina Kreth. „Zwischen Gästen aus verschiedenen Hausständen und der Standesbeamtin muss weiterhin der Mindestabstand eingehalten werden.“ Wie viele Menschen nun aber zeitgleich in den Räumlichkeiten gestattet sind, gab man nicht bekannt. In Absprache mit dem Standesamt ist es nun möglich, sich den entsprechenden Ort im Vorfeld des großen Augenblicks anzuschauen. Dabei besteht dann die Möglichkeit, die Gästeanzahl abschließend festzulegen. Wenngleich die Information der Stadtverwaltung nicht soweit geht zu verraten, wann klar sein muss, wer nun mit und wer ohne Abstand sitzen darf, empfiehlt es sich sicherlich, bei der Besichtigung aus zu wissen, wer aus welchem Hausstand kommt. Das vermeidet Probleme, wenn es dann wirklich soweit ist.

Verantwortung für Einhaltung der Hygieneregeln liegt, anders als in Gastronomien, allein bei den Gästen

Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass die Einhaltung der Hygieneregeln unter Gästen und Brautpaar in der Eigenverantwortung dieser liegt. Hier liegt bei der öffentlichen Räumlichkeit durchaus ein gewisser Unterschied zu privatwirtschaftlich geführten Orten vor. Denn in Gastronomien und Eventlocations liegt eben diese Verantwortung deutlich klarer beim Betreiber. Aber sei es wie es sei. Vor Ort müssen sich alle Gäste auch in eine Anwesenheitsliste eintragen. Und dabei ist zwar das Tragen einer Maske nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

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Stefan Rochow

ist Journalist, Unternehmer und Gründer von SNO | Schwerin-Lokal. Mail: redaktion@schwerin-lokal.de

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