Ehrliche Finderin bringt 700 Euro zurück:
Bargeld im Schweriner Fundbüro keine Seltenheit
700 Euro in einem Umschlag auf dem Marienplatz: Eine 17-jährige Auszubildende aus Schwerin gibt den Fund ehrlich bei der Polizei ab. Dafür wird sie nun von der Stadt gewürdigt.

Eine ehrliche Finderin hat Ende Februar in Schwerin für große Erleichterung gesorgt. Die 17-jährige Auszubildende Hannah Heidemann entdeckte auf dem Marienplatz einen Briefumschlag mit 700 Euro und gab den Fund bei Polizei und Fundbüro ab. Der Umschlag konnte schließlich einer Seniorin aus Schwerin zurückgegeben werden. Für ihr vorbildliches Verhalten wurde die Auszubildende der Stadtverwaltung jetzt offiziell gewürdigt. Der stellvertretende Oberbürgermeister Bernd Nottebaum bedankte sich persönlich bei der jungen Finderin. „Es ist ein gutes Gefühl, dass wir in Schwerin in einer Stadt leben, in der man so viel Geld verlieren kann und es zurückbekommt“, sagte er. Nicht jeder hätte eine so hohe Summe abgegeben, betonte Nottebaum.
Bargeld taucht häufiger unter den Fundsachen auf
Der ungewöhnliche Fund ist zwar besonders, aber Bargeld gehört im Schweriner Fundbüro durchaus zu den regelmäßig abgegebenen Dingen. Wie die Leiterin des Bürgerbüros, Katja Dannenberg, berichtet, befindet sich Geld meist in gefundenen Geldbörsen, Taschen oder Koffern. Neben Geldbörsen gehören vor allem Dokumente, Schlüssel, Fahrräder, Handys, Notebooks, Tablets sowie Taschen, Kleidung und Schmuck zu den häufigsten Fundsachen. Gelegentlich werden auch Musikinstrumente oder medizinische Hilfsmittel wie Rollatoren, Blutdruckmessgeräte oder Insulinpens abgegeben. Im Jahr 2025 wurden im Bürgerservice insgesamt 1.368 Fundanzeigen registriert. Darunter befinden sich auch Gegenstände, die in Bussen und Straßenbahnen des Nahverkehrs Schwerin liegen geblieben sind. Diese werden vom Verkehrsbetrieb jeweils am folgenden Werktag ins Fundbüro gebracht.
Nur etwa ein Drittel der Gegenstände wird abgeholt
Trotz der großen Zahl an abgegebenen Fundsachen findet ein Großteil nicht mehr zu seinen Besitzern zurück. Lediglich rund 30 Prozent der Gegenstände werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern tatsächlich wieder abgeholt. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Danach werden verwertbare Gegenstände versteigert oder an soziale Einrichtungen wie Caritas oder AWO weitergegeben. Finder können zudem angeben, ob sie Anspruch auf den Fund erheben möchten, falls dieser nicht abgeholt wird. Allerdings gibt es auch Dinge, die weder weitergegeben noch versteigert werden dürfen. Geräte mit Datenspeichern – etwa Handys, Tablets oder Notebooks – müssen aus Datenschutzgründen nach Ablauf der Frist fachgerecht vernichtet werden. Die meisten Fundsachen im Jahr 2025 waren Taschen und Koffer mit einem Anteil von 20 Prozent, dicht gefolgt von Schlüsseln mit 19 Prozent. Kleidungsstücke machten 15 Prozent aus, Handys 13 Prozent. Dokumente und Karten lagen bei sieben Prozent.
Suche nach verlorenen Sachen auch online möglich
Wer etwas verloren hat, kann inzwischen auch online nach seinem Eigentum suchen. Über das Portal „Fundbüro Deutschland“ lassen sich Verlustmeldungen aufgeben oder abgegebene Gegenstände durchsuchen. Öffentliche Präsenzversteigerungen gehören dagegen der Vergangenheit an. Nicht abgeholte Gegenstände werden heute ausschließlich online über die Plattform Zollauktion versteigert. Kleinere Artikel werden verschickt, größere – etwa Fahrräder – können anschließend im Bürgerbüro abgeholt werden.



