Schwerin: Entwurf des Lärmaktionsplans steht
Im Abstand von fünf Jahren schreibt auch die Stadt ihren Lärmaktionsplan fort. Dies geschieht auf Grundlage der Vorgaben des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes. Nun ist der entsprechende Zeitraum wieder vorbei. Die Stadt veröffentlicht
Im Abstand von fünf Jahren schreibt auch die Stadt ihren Lärmaktionsplan fort. Dies geschieht auf Grundlage der Vorgaben des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes. Nun ist der entsprechende Zeitraum wieder vorbei. Die Stadt veröffentlicht daher den neuen Entwurf und gibt Möglichkeiten für Anregungen.
Lärmaktionsplan ist öffentlich einsehbar
Der Lärmaktionsplan der Stadt enthält dabei beispielsweise Maßnahmen zur Reduzierung des straßengebundenen Verkehrslärms. Auch weist er ruhige Gebiete zum Schutz gegen zukünftige Lärmbelastungen aus. Dabei handelt es sich überwiegend um Naherholungsgebiete. Nun steht der Entwurf des Papiers öffentlich unter www.schwerin.de/laermaktionsplanung oder unter www.schwerin.de/bekanntmachungen zur Einsicht zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Situation sind Anregungen bis zum 5. Juni 2020 möglich.
Anregungen sind bis 5. Juni 2020 möglich
Bereits 2018 konnten Schwerinerinnen und Schweriner an der Lärmaktionsplanung mitwirken. 50 Vorschläge wurden daraufhin geprüft, ob sie umsetzbar sind. Wer Interesse an den damaligen Vorschlägen hat, kann diese in anonymisierter Form unter www.schwerin.de/laermaktionsplanung im Abschnitt „Mitwirkung und öffentliche Beteiligung“ finden. Dort sind auch die damaligen Ergebnisse der Prüfung einsehbar.